Selbstständige können Rentenzahlung aussetzen
Stand: 03.04.2020
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Manche Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Wer wegen der Corona-Pandemie in finanziellen Nöten steckt, kann die Zahlungen vorübergehend aussetzen.
Zahlungsbefreiung bis Ende Oktober
Versicherungspflichtige Selbstständige können ihre Beitragszahlung bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden.
Formloser Antrag genügt
Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird später eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.
Selbstständige, die diese Möglichkeit nutzen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Das kostenfreie Service-Telefon steht unter der Nummer 0800/10 00 48 00 zur Verfügung. Aktuell ist hier mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Pflichtversichert sind unter anderem folgende Berufsgruppen:
- Handwerker und Hausgewerbetreibende
- selbstständige Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte
- Künstler und Publizisten
- Selbstständige mit einem Auftraggeber
- Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischerbestimmte