Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Künstliche Befruchtung lässt sich von der Steuer absetzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bleibt der Kinderwunsch unerfüllt, entscheiden sich manche Paare für eine künstliche Befruchtung. Teile der Kosten lassen sich sogar steuerlich absetzen.

Künstliche Befruchtung zählt zu den Krankheitskosten

Einen Teil der Ausgaben übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Kosten, die Paare für die künstliche Befruchtung selbst tragen müssen, können sie zudem steuerlich absetzen. Darauf macht der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) aufmerksam.

Paare können Ausgaben für die Behandlung, für Medikamente, für Fahrten zum Frauenarzt oder zur Kinderwunschklinik als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Im Steuerrecht zählt eine künstliche Befruchtung nämlich zu den Krankheitskosten.

Dies gilt für gängige Behandlungsmethoden wie einer direkten Samenübertragung in die Gebärmutter - Insemination (IUI) genannt, genauso wie für eine Befruchtung im Reagenzglas - der sogenannten In-Vitro-Fertilisation (IVF), sowie für eine Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Dabei wird das Spermium direkt in die Eizelle eingespritzt.

Auch Zuschüsse sind möglich

Zusätzlich gibt es in neun Bundesländern auch staatliche Zuschüsse für gesetzlich krankenversicherte Paare, die sich einer Behandlung - IVF oder ICSI - unterziehen. Den Zuschuss zahlen Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Brandenburg - wenn Betroffene dort ihren Hauptwohnsitz haben. Laut VLH werden dort neuerdings sogar vier Behandlungszyklen bezuschusst - früher waren es drei Zyklen.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt - je nach Krankenkasse - bis zu 50 Prozent der Behandlungskosten. Durch den staatlichen Zuschuss können Paare ihren Eigenanteil an den Behandlungskosten weiter reduzieren - auf bis zu 25 Prozent.

Weitere Informationen gibt es unter informationsportal-kinderwunsch.de, einem Informationsangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.