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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main – Wird ein Handgepäckstück während eines Fluges entwendet, kann die Fluggesellschaft für den Diebstahl nicht haftbar gemacht werden. Fluggäste seinen in der Regel für ihr Handgepäck selbst verantwortlich, erklärt ein Sprecher der Lufthansa.

Bei Kabinengepäck hafte die Fluggesellschaft nur dann, wenn das Bordpersonal den Verlust oder die Beschädigung zu verschulden habe, erklärt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Der Beweis dafür ist aber in der Praxis schwierig. Daher müssten Passagiere selbst für ihr Handgepäck Sorge tragen.

Meldet der Passagier der Crew einen Diebstahl im Flieger, zeigt die Lufthansa diesen nach eigenen Angaben bei der jeweiligen Behörde an, je nach Flughafen. Wie häufig Diebstähle an Bord vorkommen, dazu kann die Fluggesellschaft keine Angaben machen.

Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Von einer Reisegepäckversicherung rät der Bund der Versicherten, BdV, in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg ab. Das Problem sei, dass man sein Gepäck auch einmal außer Acht lasse. Die Versicherer verweisen dann häufig auf Fahrlässigkeit und zahlen nichts. Um die volle Entschädigung zu erhalten, müsse man sich den Koffer etwa zwischen die Beine klemmen, so BdV-Sprecherin Bianca Boss. Wertvolle Gegenstände wie Kameras und Schmuck seien meist nur unzureichend oder überhaupt nicht versichert. Die Police sei daher unsinnig.