Elektronische Gesundheitskarte: Das wird darauf gespeichert
Stand: 17.01.2020
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Wer gesetzlich krankenversichert ist, besitzt auch eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Nicht jeder Versicherte weiß aber, was darauf alles gespeichert ist. Die BKK Mobil Oil erklärt die Funktionen der Chipkarte.
"Die eGK ist nicht nur ein Plastikkärtchen, mit dem der Versicherte zum Arzt gehen kann. Viele wissen gar nicht, dass die eGK bereits jetzt und in Zukunft noch deutlich mehr kann", erklärt Oliver Dehl, Bereichsleiter Versicherungen/Beiträge bei der BKK Mobil Oil. So enthält jede Karte die persönlichen Stammdaten wie Name, Anschrift und die lebenslang gültige Versicherungsnummer.
Ändern sich diese Daten, dann gelangt zum Beispiel die neue Adresse automatisch auf die Chipkarte, wenn diese beim nächsten Arztbesuch eingelesen und mit den Daten der Krankenkasse abgeglichen wird.
Die Karte ist nicht nur bundesweit gültig, sondern gleichzeitig auch die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC). Die EHIC ist in allen Staaten der europäischen Union gültig und darüber hinaus in Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz.
Verknüpfung mit Patientenakte ab 2021
Künftig soll die elektronische Gesundheitskarte noch mehr können. Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Darauf werden Daten wie ein Medikationsplan oder Notfalldaten gespeichert. Die Versicherten sollen ebenfalls auf diese elektronische Akte Zugriff bekommen und nicht nur die Daten einsehen, sondern auch selbst Informationen dort speichern können. Dabei kann es sich beispielsweise um selbst gemessene Blutzuckerwerte handeln.
Welche Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden, soll vom Patienten selbst entschieden werden können. Verpflichtend sind allein die Verwaltungsdaten, also Name, Adresse, Versicherungsnummer, Krankenversicherer, Versichertenstatus.
Den Datenschutz soll eine eigene "Datenautobahn" gewährleisten. Auf diese sollen nur berechtigte Nutzer Zugriff haben, also Ärzte, Krankenhäuser und Krankenversicherungen beispielsweise.