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Auch Vereine brauchen Versicherungen: Welche wichtig sind

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Vereine sind beliebt: Rund 600.000 von ihnen gibt es insgesamt in Deutschland. Doch wer einen Verein gründet, sollte auch an die passende Versicherung denken. Diese Policen sind sinnvoll.

Vereine brauchen eine Haftpflichtversicherung

Vereine haften für alle Schäden, die während ihrer Vereinsaktivitäten einem Dritten zugefügt werden. Geschädigte können Regressansprüche an den Verein herantragen. "Ob diese berechtigt sind oder nicht, stellt sich meistens später heraus", sagt Rene Hissler, Vorstand des Bundesverbands deutscher Vereine & Verbände (bdvv). Daher ist eine Haftpflichtversicherung wichtig.

Aus seiner Sicht bringt allein die Tatsache, dass ein Versicherer die gestellten Ansprüche prüft, den Verantwortlichen Sicherheit. "Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Versicherung, bei unberechtigten nicht", so Hissler.

Er nennt ein Beispiel: Bei einer Vereinsveranstaltung mit einem Essen erleidet eine Besucherin eine Lebensmittelvergiftung, weil Hygienevorschriften nicht hinreichend beachtet wurden. Die Frau bekommt von der Haftpflichtversicherung die Arzt- und Krankenhauskosten bezahlt und ein Schmerzensgeld bewilligt.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vereins- und Verbandsvorstände haften für Fehler, die sie selbst während ihrer Arbeit für den Verein machen. Im Zweifel müssen sie dafür auch ihr privates Vermögen aufwenden. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, schütze Vereins- und Verbandsvorstände davor, dass sie bei einem Fehler mit dem Vereinsvermögen haften, erklärt Hissler. Beispiele: Ein Vorstandsmitglied hat in der Steuererklärung Spendengelder falsch deklariert oder Urheberrechte verletzt, als er unerlaubt ein Foto für die Vereinszeitung nutzte.

Gesetzliche Unfallversicherung

"Sehr wichtig ist eine Unfallversicherung für die Ehrenamtlichen und den Vorstand", sagt Hissler. Die Anmeldung des Vorstands bei den Berufsgenossenschaften ist nur bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft Pflicht, um den gesetzlichen Versicherungsschutz zu erhalten.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt alle Arbeits- und Wegeunfälle ab. Damit sind etwa auch Mitglieder und Helfer gesetzlich unfallversichert, die bei einer Vereinsveranstaltung bestimmte Aufgaben wahrnehmen. Hier ist keine Anmeldung nötig.

Hissler nennt ein Beispiel: Ein Mitglied im Karnevalsverein wird als Platzanweiser während einer närrischen Sitzung eingesetzt und zieht sich bei einem Sturz Verletzungen zu. Über die gesetzliche Unfallversicherung erhält das Mitglied nun Leistungen. Die Verantwortlichen sind zugleich von der Haftung freigestellt. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die ärztliche Heilbehandlung und Rehabilitation.

"Zusätzlich zahlt die Unfallversicherung beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit ein Verletztengeld, bei bleibenden schweren Verletzungen auch eine Unfallrente", erklärt Mathias Zunk. Er ist Verbraucherexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Private Unfallversicherung

Für einen umfassenden Risikoschutz im Fall eines Unfalls sollten Ehrenamtliche und Vorstandsmitglieder entweder alternativ oder ergänzend eine private Unfallversicherung haben. "Eine solche Police haben die Bundesländer als eine Gruppenunfallversicherung für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter abgeschlossen", so Zunk. Der Ehrenamtliche sollte sich auch selbst mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Damit ist er nicht nur bei Vereinsaktivitäten geschützt, sondern weltweit rund um die Uhr.

Kernleistung der privaten Unfallversicherung sind Leistungen bei Invalidität, also einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung des Versicherten. "Ob und in welchem Umfang der Versicherte dabei auch berufs- oder erwerbsunfähig ist, spielt - anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung - keine Rolle", erklärt Zunk. Die Leistung wird schon vom kleinsten messbaren Invaliditätsgrad erbracht.

Rechtsschutzversicherung

"Das ist empfehlenswert, wenn der Verein sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt", sagt Hissler. Denn die Police umfasst unter anderem den Arbeitsrechtsschutz. Daneben greift sie etwa auch bei Rechtsstreitigkeiten, wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. "Der Verkehrsbereich ist bei einer Rechtsschutzversicherung für Vereine nicht automatisch mitversichert", stellt Zunk klar.