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Es existiert zwar kein eigenständiger Bußgeldkatalog fürs Motorrad, aber für Motorradfahrer gelten ebenso die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie für andere Fahrzeughalter. Während der Gesetzgeber leichte Vergehen für gewöhnlich mit einem Bußgeld ahndet, erhalten Sie bei schweren Verstößen Punkte in Flensburg und unter Umständen zusätzlich ein Fahrverbot.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Bußgelder für Motorradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
  3. Beleuchtung
  4. Tuning
  5. Verkehrsverbote und Helmpflicht
  6. Weitere Verstöße
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Motorradversicherung: Viel Fahrspass, wenig bezahlen

Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Regeln für die Nutzung von Motorrädern im öffentlichen Straßenverkehr gelten, regeln die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
  • Für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen hohe Bußgelder an, außerdem ist ein vorübergehendes Fahrverbot die Folge.
  • Auch bei einer mangelnden Beleuchtung, nicht eingetragenen Veränderungen am Motorrad sowie bei Verstößen gegen Verkehrsregeln oder die Helmpflicht müssen Motorradfahrer mit Konsequenzen rechnen.
  • Besonders harte Sanktionen hat der Gesetzgeber für das Fahren unter Alkoholeinfluss festgelegt.

Bußgelder für Motorradfahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Für Motorradfahrer gelten die gleichen Tempolimits wie für Autofahrer. Obwohl Blitzer auch Motorräder ablichten, gibt es hierbei häufig Schwierigkeiten mit der eindeutigen Identifizierung des Fahrers. Um dieses Problem zu lösen, kann die Polizei beispielsweise direkt hinter einem Blitzer Verkehrskontrollen durchführen. Prinzipiell unterscheidet der Bußgeldkatalog fürs Motorrad zwischen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Bußgeldkatalog fürs Motorrad bei Tempoverstößen innerorts

Verstoß
Bußgeld
Punkt(e)
Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 Euro 0
11–15 km/h 50 Euro 0
16–20 km/h 70 Euro 0
21–15 km/h 115 Euro 1
26–30 km/h 180 Euro 1 1 Monat ab 2. Verstoß pro Jahr
31–40 km/h 260 Euro 1 1 Monat
41–50 km/h 400 Euro 2 1 Monat
51–60 km/h 560 Euro 2 2 Monate
61–70 km/h 700 Euro 2 3 Monate
Über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monate

Bußgeldkatalog fürs Motorrad bei Tempoverstößen außerorts

Verstoß
Bußgeld
Punkt(e)
Fahrverbot
Bis 10 km/h 20 Euro 0
11–15 km/h 40 Euro 0
16–20 km/h 60 Euro 0
21–15 km/h 100 Euro 1
26–30 km/h 150 Euro 1 1 Monat ab 2. Verstoß pro Jahr
31–40 km/h 200 Euro 1 1 Monat ab 2. Verstoß pro Jahr
41–50 km/h 320 Euro 2 1 Monat
51–60 km/h 480 Euro 2 1 Monat
61–70 km/h 600 Euro 2 2 Monate
Über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate

Bußgeldkatalog Motorrad: Beleuchtung

Wie andere Fahrzeuge müssen auch Motorräder verkehrssicher sein, damit sie überhaupt eine Zulassung erhalten. Bestimmte Beleuchtungseinrichtungen wie Blinker und Abblendscheinwerfer sind zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus ist es notwendig, dass andere Verkehrsteilnehmer die Maschine nachts zweifelsfrei als Kraftrad identifizieren können. Auch in Bezug auf die Beleuchtung existieren Vorschriften, wie Fahrzeugführer sie zu verwenden haben. Welche Sanktionen bei Verstößen drohen, zeigt die folgende Tabelle:

Verstoß
Bußgeld
Punkt(e)
Nutzung der Beleuchtung in beschmutztem oder verdecktem Zustand / nicht rechtzeitig abgeblendet 20 bis 35 Euro 0
Fahren mit Standlicht bei schlechter Sicht / Fahren mit Fernlicht bei ausreichender Beleuchtung 10 bis 35 Euro 0
Fahren ohne Abblendlicht trotz Sichtbehinderung (etwa durch Regen, Nebel oder Schnee) 25 bis 60 Euro 0
Blinker nicht gesetzt 10 Euro 0

Bußgeldkatalog Motorrad: Tuning

Wer Veränderungen an seinem Motorrad vornimmt, muss sie vom TÜV abnehmen und in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Andernfalls verliert die Betriebserlaubnis für das Motorrad unter Umständen ihre Gültigkeit. Wie ein Blick in den Bußgeldkatalog fürs Motorrad zeigt, sanktioniert der Gesetzgeber auch in diesem Bereich verschiedene Verfehlungen:

Verstoß
Bußgeld
Punkt(e)
Lärm- und/oder Abgasbelästigung 80 Euro 0
Fahren mit ungültiger Betriebserlaubnis 50 bis 90 Euro 0
Zulässige Fahrzeugabmessungen nicht eingehalten 60 Euro 0

Bußgeldkatalog Motorrad: Verkehrsverbote und Helmpflicht

Auch Führer eines Kraftrads müssen die Verkehrsregeln selbstverständlich beachten. Neben den gewöhnlichen Schildern ist insbesondere das Verkehrszeichen Nummer 255 von Bedeutung. Dabei handelt es sich um ein weißes Schild mit roter Umrandung, das in der Mitte einen Motorradfahrer zeigt. Treffen Sie auf dieses Verkehrszeichen, dürfen Sie die entsprechende Straße mit Krafträdern aller Art nicht befahren.

Da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von Motorrädern bei mehr als 20 Stundenkilometern liegt, gilt außerdem eine Helmpflicht (Paragraph 21a StVO). Auch hier drohen Sanktionen, wenn Sie bei einem Verstoß erwischt werden:

Verstoß
Bußgeld
Punkt(e)
Missachtung eines Verkehrszeichens / Verkehrsverbots 20 bis 25 Euro 0
Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis 50 Euro 0
… dabei die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt 90 Euro 1
Fahren ohne geeigneten Helm 15 Euro 0
Beförderung eines Kindes, das keinen Helm trägt 60 Euro 1

Weitere Verstöße im Bußgeldkatalog fürs Motorrad

Die hierzulande geltende Straßenverkehrsordnung beinhaltet zahlreiche zusätzliche Vorschriften, an die sich Verkehrsteilnehmer halten müssen. Die nachfolgende Tabelle listet weitere Beispiele für gängige Verstöße mit dem Motorrad auf:

Verstoß
Bußgeld
Punkt(e)
Freihändiges Fahren 5 Euro 0
Fahren ohne Abblend- oder Tagfahrlicht 10 Euro 0
Fahren auf dem Hinterrad 50 Euro 0
Innerorts durch einen Stau hindurchschlängeln (rechts überholen) 30 Euro 0
Außerorts durch einen Stau hindurchschlängeln (rechts überholen) 100 bis 145 Euro 1
Parken auf dem Gehweg 55 bis 100 Euro 0 - 1
Nutzung des Seitenstreifens 75 bis 100 Euro 1
Unter Alkoholeinfluss (mehr als 0,5 Promille) fahren 1. Mal: 500 Euro
2. Mal: 1.000 Euro
3. Mal: 1.500 Euro
2 Punkte und Fahrverbot
(1. Mal: 1 Monat, 2. und 3. Mal: 3 Monate)