Skikurse als schulische Veranstaltung sind unfallversichert
Stand: 11.01.2018
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Berlin - Lehrer und Schüler, die zum Beispiel einen Skikurs absolvieren, sind gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch im Ausland. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule die Veranstaltung organisiert hat und die Lehrkraft die Aufsichtspflicht hat. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
Der Schutz erstreckt sich nur auf Tätigkeiten, die unmittelbar zur Skifreizeit gehören. Was zum persönlichen Lebensbereich gehört, bleibt unversichert. Das betrifft etwa das Essen, die Nachtruhe sowie rein private Aktivitäten - ein Kneipenbesuch am Abend zum Beispiel.