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Arbeitsunfähigkeit: Gilt Stress schon als Krankheit?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stress, schlecht geschlafen, Streit gehabt: Dürfen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in solchen Fällen einfach krankschreiben lassen? Oder drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Wer mit einer Grippe im Bett liegt, kann nicht zur Arbeit gehen und lässt sich krankschreiben. Klar. Aber wie sieht es aus, wenn man nicht im herkömmlichen Sinne krank ist, sondern zum Beispiel nächtelang schlecht geschlafen hat oder heftigen Liebeskummer hat - und sich nicht arbeitsfähig fühlt?

Dazu muss man sich die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit anschauen. Die liegt Alexander Bredereck zufolge immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet.

«Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Sie können aber Folgen, Begleiterscheinungen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein.» Das seien in solchen Fällen etwa häufig Psychosen, Depressionen oder ein Burnout.

Krankschreibung nur vom Arzt

Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig ist, trifft letztendlich ein Arzt oder eine Ärztin. Die Praxis stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, oft «gelber Schein» oder Krankenschein genannt.

«Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen», sagt Bredereck. Gleichzeitig gebe es Ärztinnen oder Ärzte, die mit dem Krankenschein leicht bei der Hand sind.

«In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitgeber», warnt der Rechtsexperte. Neben einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen, kommt auch eine Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit in Betracht.