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Rückschlag für Telekom-Kleinaktionäre

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Frankfurt/Main - Die klagenden Kleinaktionäre mussten im Prozess mit der Telekom einen Rückschlag hinnehmen. Die neue Vorsitzende Richterin informierte die Kläger an ihrem ersten Verhandlungstag am Mittwoch darüber, dass sie alle früheren Einschätzungen des Senats übernommen habe. Daher will sich das Gericht - laut ihren Worten - ausschließlich mit den seit Ende des Jahres 2009 neu vorgebrachten Rechtsfragen befassen. Ein Ende des bisher größten Anlegerschutzprozesses der Bundesrepublik Deutschland steht am 16. Verhandlungstag zunächst noch nicht fest.

In dem Verfahren verlangen rund 17 000 Kleinanleger von der Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste von rund 80 Millionen Euro. Sie halten dem früheren Staatsunternehmen schwere Fehler im Börsenprospekt zum sogenannten dritten Börsengang im Jahr 2000 vor. Am Oberlandesgericht Frankfurt sollen anhand eines Musterverfahrens grundlegende Rechtsfragen für die übrigen Klagen geklärt werden.

Richterin Birgitta Schier-Ammann erklärte erneut, das Gericht sehe in der Immobilienbewertung zur Eröffnungsbilanz der Telekom kein Problem für den Prospekt. Die angewandte Schätzmethode habe einen Wert ermittelt, der innerhalb der akzeptablen Schwankungsbreite liege. Die Kläger monierten hingegen, dass die Aktienkäufer im Prospekt nicht erkennen konnten, dass der Wert der Immobilien hochgerechnet worden sei.