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Pflege von Angehörigen kann eigene Rente erhöhen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Sowohl Rentner als auch Berufstätige, die Angehörige pflegen, können ihre Rente aufbessern. Denn in solchen Fällen zahlt die Pflegekasse unter Umständen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Für Bezieher vorgezogener Altersvollrenten zahlen bei ausgeübter Pflege die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze erhöht sich dadurch die Rente. Wird über diesen Zeitpunkt hinaus eine volle Altersrente bezogen, endet für die Pflegenden die Beitragszahlung.

Durch die seit 1. Juli 2017 bestehende Möglichkeit, die Altersrente auch als Teilrente zwischen 10 und 99 Prozent der Vollrente zu beziehen, kann jedoch eine Beitragszahlung der Pflegekassen auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze erreicht werden. Hierfür ist der Bezug einer Teilrente in Höhe von 99 Prozent der Vollrente ausreichend. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann jederzeit wieder die Vollrente bezogen werden.