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Zu schnell unterwegs: Muss Versicherung für geschrottetes Auto zahlen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

München – Im März 2014 fährt Dirk Vahlkamp mit seinem Porsche über die Landstraße in der Nähe von Neunkirchen-Seelscheid (Rhein-Sieg-Kreis). Erlaubt ist Tempo 70, er ist mit mehr als 140 Stundenkilometern unterwegs. In einer Rechtskurve kommt es zu einem folgenschweren Unfall.

Der damals 43-Jährige kommt mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Gegenspur und prallt mit seinem nigelnagelneuen Wagen in ein anderes Auto. Vahlkamp und der andere Fahrer werden schwer verletzt; sein schwarze Porsche 911 Carrera ist ein Totalschaden. Von seiner Versicherung bekommt er jetzt mehr als 82.000 Euro für den Schaden. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gewann er am Freitag einen Rechtsstreit mit der Generali-Versicherung.

Die Anwältin der Versicherungsgruppe mit Sitz in München kritisierte die Entscheidung. Sie sprach von einer "Belohnung", dass der Mann aus Nordrhein-Westfalen mit seinem riskanten Fahrstil einen anderen Autofahrer schwer verletzt habe – und dafür nun sein geschrottetes Auto erstattet bekomme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vertreterin von Generali schloss nicht aus, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.

Grob fahrlässig oder nicht?

Die Richter in München mussten entscheiden: Handelte Vahlkamp mit seinem Manöver auf der Landstraße in Nordrhein-Westfalen (NRW) grob fahrlässig oder vorsätzlich? Das Gericht entschied, keinen Vorsatz zu sehen. Die Frage war entscheidend dafür, ob der Versicherungsschutz greift oder nicht. Vahlkamp hatte für seinen Porsche bei Generali eine Premium-Versicherung abgeschlossen. Der Schutz gilt aber nur bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Ausgeschlossen ist die Teilnahme bei Autorennen.

Genau das hatte die Versicherung dem IT-Abteilungsleiter aber zunächst vorgeworfen. Über mehrere Kilometer hinweg sei Vahlkamp in seinem Porsche vor einem Audi gerast, sagte die Anwältin. Die beiden Männer hätten sich gegenseitig angespornt, schneller zu fahren. Vahlkamps Anwalt sagte, beide Männer seien auf der Strecke zufällig aufeinandergetroffen. Absprachen oder eine Verabredung habe es nicht gegeben.

Gas gegeben für mehr Abstand

Der Vorsitzende Richter am OLG sah das ähnlich und berief sich auf Zeugen: Vahlkamp habe Gas gegeben, weil der Audi-Fahrer hinter ihm zu dicht aufgefahren sei und sich von diesem absetzen wollte. Zwischen die beiden Fahrzeuge habe "kein Blatt mehr gepasst". Der Audi-Fahrer habe Vahlkamp genötigt. Seinen Porsche mit dem gefährlichen Fahrstil zu beschädigen, habe Vahlkamp nicht billigend in Kauf nehmen wollen, erklärte der Richter. Deswegen habe er vor der Kurve auch gebremst.

Mit einem Spielzeugauto erklärte ein Sachverständiger vor Gericht, welche Kräfte auf den Porsche mit Baujahr 2013 in der Kurve gewirkt haben müssen. Die Kurve an der Unfallstelle sei ungefähr so eng wie die Schleifen an Autobahnausfahrten. Dort könnten bei hohem Tempo schon kleine Fahrfehler oder Unebenheiten fatale Folgen haben.

Dafür, dass der heute 49-Jährige das Tempolimit bei weitem überschritten hatte, wurde er bereits in NRW vor dem Amtsgericht Siegburg bestraft. Nach eigener Darstellung erhielt er zwei Jahre auf Bewährung und zwei Jahre Fahrverbot. Außerdem habe er eine Geldstrafe von 30.000 Euro zahlen müssen. Vahlkamp "hat Mist gebaut", sagte nun auch der Richter am OLG in München.