Nachbarschaftshilfe: Nachlässige Nachbarn haften für Fehler
Stand: 16.10.2019
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Gute Nachbarn passen auf die Wohnung auf, wenn man selbst im Urlaub ist. Doch manchmal geht auch etwas schief: Der Nachbar schließt die Tür nicht richtig ab oder verliert gar den Schlüssel. Wer haftet in diesem Fall für den Schaden?
Hilfe unter Nachbarn gilt als Gefälligkeit. Mit der Konsequenz, dass "derjenige, der den Schaden anrichtet, unter Umständen nicht haftet", sagt Beate Heilmann, Rechtsanwältin in Berlin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein.
Besonders unachtsame Nachbarn können haften
Aber Achtung: Wer besonders unachtsam ist, kann in Haftung genommen werden. Und bei Haftpflichtversicherten geht der Bundesgerichtshof auch bei normaler Nachlässigkeit davon aus, dass sie die Haftung nicht stillschweigend ausgeschlossen haben (Az.: VI ZR 467/15).
Nachbarschaftshilfe normalerweise mit Haftungssauschluss
Meist gehen Gerichte jedoch bislang davon aus, dass Wohnungsinhaber und Helfer durch schlüssiges Handeln vereinbart haben, dass der Helfer nicht für Missgeschicke geradestehen muss. Der Geschädigte muss sich um die Panne kümmern, auf den Kosten bleibt er sitzen.
Das erfuhr auch ein Mann aus Niedersachsen. Er hatte einen Bekannten gebeten, während des Urlaubs im Haus nach dem Rechten zu sehen. Der Bekannte verlor den Schlüssel. Der Urlauber ließ nach seiner Rückkehr alle Schlösser austauschen und klagte die Ausgaben dafür vom schusseligen Nachbarn ein.
Das Amtsgericht Braunschweig ließ den Kläger abblitzen. Das Gericht bewertete die Hausaufsicht als "typische alltägliche Gefälligkeit, wie sie regelmäßig unter Nachbarn und Freunden vorkomme" und erkannte einen "stillschweigenden Haftungsausschluss" (Az.: 111 C 204/18). Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit als Grund des Schlüsselverlusts stellte das Gericht nicht fest.
Bei Gefälligkeitsschäden kommt es auf den Einzelfall an
Ein Freibrief für Schlamperei ist das Urteil aber nicht. Denn bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind hilfsbereite Nachbarn verantwortlich. Aber wie viel Nachlässigkeit ist grob fahrlässig? Wer zum Beispiel Fenster und Balkontür nach dem Lüften offen stehen lässt, so dass Wind, Regen und womöglich Einbrecher durch die Wohnung fegen, kommt für daraus resultierende Schäden auf, erklärt Heilmann.
"Dass eine Tür aufsteht, merkt man", argumentiert Heilmann. Gekippte Fenster seien ein Grenzfall. Mit anderen Worten: Es kommt auf den Einzelfall an.
Der in Hamburg ansässige Bund der Versicherten (BdV) verweist zudem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 467/15). Demnach kann nicht davon ausgegangen werden, dass Nachbarn stillschweigend vereinbart haben, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu haften, wenn der Schadensverursacher eine Haftpflichtversicherung hat.
Nicht immer ein Fall für die Privathaftpflicht
Privathaftpflichtversicherungen stehen Helfern auch bei grober Fahrlässigkeit zur Seite, wie der BdV erklärt. Nur wenn bewusst ein Schaden verursacht wird, leistet die Versicherung nicht. Der Verband empfiehlt aber zu überlegen, ob jeder beim Freundschaftsdienst entstandene Schaden der Versicherung gemeldet werden sollte. Denn diese kann den Vertrag nach jedem Schadensfall kündigen. Der BdV rät deshalb zu einer Selbstbeteiligung.
Hilfe hat für Mieter auch aus anderem Grund Bedeutung: Sie haben eine Obhutspflicht für die Wohnung (Paragraf 536c BGB). Lassen Mieter während ihrer Abwesenheit niemanden nach dem Rechten gucken, können sie bei Schäden keinen Schadenersatz durch den Vermieter verlangen oder die Miete mindern. "Der Mieter erfüllt seine Mängelanzeigepflicht nicht. Der Vermieter hat keine Chance, Abhilfe zu schaffen", erklärt Beate Heilmann.
Mieter haften für die Wohnung
"Ich bin für die Wohnung verantwortlich, auch wenn ich längere Zeit nicht da bin", ergänzt Anja Franz, die Rechtsberaterin des Mietervereins München. Das heißt: Für Schäden während der Abwesenheit haften Mieter. Sie sollten deshalb schon aus eigenem Interesse einen Schlüssel bei Vertrauten deponieren.
Franz hat selbst Erfahrung als Schlüsselbewahrerin. Vor kurzem half sie einer Nachbarin, die vor einer Reise ihren Kühlschrank erst abgetaut und dann vergessen hatte, ihn wieder einzuschalten: "Himbeeren und Fischstäbchen schwammen durch die Küche". Ist schnell jemand zur Stelle, kann Schlimmeres verhindert werden.
Bei Gefahr darf der Vermieter die Tür aufbrechen
Denn füllt sich die Wohnung mit Wasser, und niemand mit Schlüssel ist in der Nähe, darf der Vermieter die Tür aufbrechen. Bei "Gefahr in Verzug" ist der Zutritt erlaubt.
Um dies zu vermeiden, sollten Mieter ihren Vermieter informieren, wem sie den Schlüssel gegeben haben, und die Kontaktdaten übermitteln. "Der Vermieter selbst hat keinen Anspruch auf den Wohnungsschlüssel", betont die Expertin des Mietervereins aber. Gleiches gilt für Hausmeister und Verwalter.
Mieter haftet für verlorenen Schlüssel
Unterläuft dem Schlüsselbewahrer ein Fehler, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter: "Der Mieter muss sich das Verhalten seiner Beauftragten zurechnen lassen", sagt die Anwältin. Das Geld anschließend vom Verursacher zurückzuholen, könne schwierig sein: Denn der Rechtsprechung zufolge muss dieser ja für Gefälligkeitsschäden nicht immer aufkommen.
Übrigens: Wer laut Hausordnung den Flur putzen, kehren oder Schnee räumen muss, hat bei Abwesenheit für Ersatz zu sorgen. Ein Tausch mit den Nachbarn bietet sich an.