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Rostock/Hannover – Die Kurtaxe dient der Finanzierung des Kur-, Freizeit- und Erholungsangebots am Erholungsort. Über 350 Kur-, Erholungs- und Fremdenverkehrsgemeinden in Deutschland verlangen die Abgabe von Besuchern und Touristen.
Touristen müssen in der Regel zwischen 0,50 bis 3,50 Euro zahlen. Minderjährige sind oft von den Gebühren befreit. Doch was ist mit Anwohnern? Müssen sie Kurtaxe zahlen, wenn sie etwa mit angereisten Freunden in der eigenen Heimat Urlaub machen?
In der Regel nicht. Das Tourismusmarketing Niedersachsen zum Beispiel verweist auf das Kommunalabgabengesetz. Demnach wird die Kurtaxe von allen Personen erhoben, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind. Ähnlich in Mecklenburg-Vorpommern: Dem Tourismusverband ist nach eigenen Angaben kein Ort im Bundesland bekannt, an dem nicht alle haupt- und nebenwohnsitzlich gemeldeten Einheimischen von der Kurabgabe ausgenommen wären.
Ausnahme Berlin: "City Tax" muss jeder zahlen
Anders ist es zum Beispiel in Berlin: Die "City Tax" für private Übernachtungen wird auch für Berliner fällig, die in der Stadt in einem Hotel oder einer Pension nächtigen. Der Berliner gelte dann quasi als Tagestourist, so Visit Berlin.