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Zum Leben gehört der Tod – dennoch denken viele Menschen zu Lebzeiten nicht über ihr Ableben nach. Doch damit können sie ihren Hinterbliebenen im Todesfall Kosten in fünfstelliger Höhe zumuten. Wer dies vermeiden und für sein Sterbegeld vorsorgen möchte, muss entweder eine private Sterbegeldversicherung oder eine alternative Police abschließen. Bis 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld, das dazu verwendet wurde, die Beerdigung und alle damit verbundenen Kosten – wie Gebühren, Sarg und Grabstein – zu bezahlen. Doch diese Leistung wurde abgeschafft und muss heute privat gedeckt werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Einführung und Abschaffung des Sterbegeldes in der GKV
  3. Private Versicherungen
  4. Zwei Varianten
  5. Gesetzliche Unfallversicherung
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Lebensversicherung: Jetzt Angebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 1. Januar 1989 wurde das Sterbegeld in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen.
  • Eine private Unfallversicherung kann vor allem für junge Menschen eine gute Möglichkeit sein, Sterbegeld zu vereinbaren.
  • Über das Sterbegeld hinaus haben die Angehörigen ein Recht auf eine Beihilfe und die Auszahlung einer Rente.

Einführung und Abschaffung des Sterbegeldes in der GKV

Am 1. Januar 1989 wurde das Sterbegeld in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Im Todesfall wurde ein Betrag von 2.100 DM gezahlt. Starb ein Familienmitglied, das durch die Familienversicherung mitversichert war, zahlte die Krankenkasse 1.050 DM. In den folgenden Jahren wurde das Sterbegeld immer wieder überarbeitet und reduziert, und schließlich gab es von der Krankenkasse nur noch 525 Euro, wenn ein direkt Versicherter starb, 262,50 Euro für den Todesfall eines Familienangehörigen. 2004 schließlich wurde das Sterbegeld ersatzlos gestrichen.

Sterbegeld in privaten Versicherungen

Um für die hohen Kosten einer Bestattung vorzusorgen, kann als Teil der Hinterbliebenenabsicherung privat Geld angespart werden, bis eine bestimmte Summe als Sterbegeld zur Verfügung steht. Die Alternative: Der Abschluss einer privaten Versicherung, die Sterbegeld anbietet.

Eine private Unfallversicherung kann vor allem für junge Menschen eine gute Möglichkeit sein, Sterbegeld zu vereinbaren. Hier wird die Summe allerdings nur dann ausgezahlt, wenn der Versicherte an einem Unfall stirbt. Bei einer Lebensversicherung – egal ob Risiko- oder Kapitallebensversicherung – wird ebenfalls eine Todesfallleistung vereinbart. Diese Summe sollte so ausgewählt werden, dass sie unter anderem auch die Bestattungskosten abdeckt.

Zwei Varianten der privaten Sterbegeldversicherung

Eine Sonderform der kapitalbildenden Lebensversicherung bildet die private Sterbegeldversicherung. Diese wird in zwei Varianten angeboten. Zum einen gibt es die Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit, wenn sich der Versicherte einer Gesundheitsprüfung unterzieht. Zum anderen gibt es die Sterbegeldversicherung mit einer Wartezeit, dafür ohne Gesundheitsprüfung. In der Regel haben die Versicherungen eine Wartezeit von zwei Jahren. Sollte ein Versicherter vor Ablauf dieser Zeit sterben, zahlen einige Versicherungen die bereits eingezahlten Beträge an die Angehörigen aus – allerdings werden davon Verwaltungsgebühren abgezogen. Auch wenn ein Versicherter etwa seine letzten Lebensjahre im Ausland verbringen will und dort stirbt, bekommen seine Angehörigen das Sterbegeld – die einzige Voraussetzung in diesem Fall ist aber, dass der Versicherte noch ein Bankkonto in Deutschland hatte.

Sterbegeld in der gesetzlichen Unfallversicherung

Jeder, der in Deutschland arbeitet, muss Mitglied in einer gesetzlichen Unfallversicherung sein. Stirbt der Versicherte, dann zahlt die Unfallversicherung ein Sterbegeld – allerdings nur dann, wenn derjenige auch an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist. Über das Sterbegeld hinaus haben die Angehörigen ein Recht auf eine Beihilfe und die Auszahlung einer Rente. Wenn ein verstorbener Angehöriger vielleicht in seine Heimatstadt oder sein Heimatland überführt und dort beigesetzt werden will, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für diese Kosten auf.

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