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Kinder versichern: Diese Verträge sollten Eltern abschließen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Klar, es ist kein schöner Gedanke: Aber haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Ihre Kinder im Notfall abgesichert sind? Ein kleiner Überblick für den Ernstfall.

Welche Policen sich empfehlen, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Kinderunfallversicherung

Die Unfallversicherung für Kinder zahlt, wenn ein Kind nach einem Unfall bleibende körperliche Schäden davonträgt. Das Geld ist für den einmaligen Bedarf vorgesehen - etwa den notwendigen Umbau einer Wohnung. Der BdV rät: Die Grundsumme dieser Leistung sollte bei mindestens 200.000 Euro liegen. Außerdem empfiehlt er, eine Progression von 225 bis 350 Prozent zu vereinbaren. Dadurch steigt die Auszahlungssumme mit Höhe des Invaliditätsgrades.

Eltern sollten dazu eine Unfallrente vereinbaren, die deutlich über dem Niveau von Sozialleistungen liegt - «mindestens 1000 Euro pro Monat», sagt Verbraucherschützerin Bianca Boss vom BdV.

Kinderinvaliditätsversicherung

Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt nicht nur nach einem Unfall, sondern auch wenn die dauerhafte Beeinträchtigung durch Krankheit eintritt. Mit Blick auf Erhebungen des Statistischen Bundesamtes eine gute Wahl: 89 Prozent der schweren Behinderungen werden demnach durch Krankheiten verursacht.

Der BdV rät Eltern deshalb zu dieser Form der Absicherung für ihren Nachwuchs. Allerdings: «Im Vergleich zu einer Kinderunfallversicherung ist das deutlich teurer und wird nur noch von wenigen Versicherern angeboten», sagt Boss.

Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu guter Letzt sollten Eltern das Schicksal ihrer Kinder auch mit Blick auf ihre eigene Gesundheit im Blick haben, heißt es vom BdV. Dafür eignen sich demnach Risikolebens- und Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Dabei sollten Versicherungsnehmer etwa darauf achten, dass eventuelle Studienkosten für die Kinder von den Rentenleistungen gedeckt sind. Gleiches gelte für Todesfallleistungen und Risikolebensversicherungen, so Boss. Bestehen bereits Verträge, könnten diese in der Regel ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung angepasst werden.