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Riester-Rente: Diese Nachteile sollten Sie berücksichtigen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer den Abschluss eines Riester-Vertrags in Erwägung zieht, sollte nicht nur auf die Zulagen achten, sondern auch damit verbundene Nachteile berücksichtigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Riester-Zulagen sind vor allem für Familien mit Kindern interessant, da sich mit jedem Kind die Förderung erhöht.
  • Nachteilig bei der Riester-Rente ist, dass die Zulagen verloren gehen, wenn der Anleger in der Ansparphase auf sein Guthaben zugreift.
  • Zusätzliche Einschränkungen sind mit der Entscheidung für einen Wohn-Riester-Vertrag verbunden.
  • Im Rentenalter holt sich der Fiskus die gezahlten Zulagen größtenteils durch die nachgelagerte Besteuerung wieder zurück.

Riester-Rente: Nachteile und Vorteile vor Entscheidung berücksichtigen

Mit der privaten Altersvorsorge sollen Sparer die Versorgungslücke im Rentenalter ausgleichen, da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sinken. Um Verbraucher für die zusätzliche Altersvorsorge zu motivieren, bietet der Staat im Rahmen der Riester-Rente für bestimmte Anlageprodukte Zulagen und Steuervorteile. Beim Riester-Sparen haben Verbraucher die Wahl zwischen verschiedenen Sparformen:

Allerdings sollten Sparer nicht nur darauf achten, welche Zulagen sie beim Riester-Sparen einstreichen können, sondern auch mögliche Nachteile im Blick behalten. Denn: Wer einen Riester-Sparplan abschließt, kann darüber nur eingeschränkt verfügen und muss bei der Auszahlung im Rentenalter höhere Steuern als für Renteneinkünfte entrichten.

Tipp: Prüfen Sie vor dem Vertragsabschluss, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie von den nachfolgend erläuterten Schattenseiten des Riester-Sparens betroffen sein könnten.

Mit welchen Nachteilen muss ich in der Ansparphase rechnen?

Riester-Sparen lohnt sich nur, wenn der Sparer die staatlichen Zulagen in Anspruch nehmen kann. Das ist jedoch nur denjenigen möglich, die entweder Beamte oder Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Damit können nicht rentenversicherte Selbstständige auch nicht von der Riester-Förderung profitieren.

Förderung ist stark von Kinderzahl abhängig

Die jährliche Riester-Zulage beträgt pro Sparer 175 Euro. Dazu kommt die Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind, das vor dem 1.1.2008 geboren worden ist. Für später geborene Kinder erhalten die Sparer 300 Euro Zulage pro Jahr.

Das bedeutet: Je mehr Kinder vorhanden sind, umso mehr Zulage gibt es. Die Zulage überweist der Fiskus direkt auf das Riester-Sparkonto, so dass sich dadurch die Rendite erhöht.

Nachteilig ist dieses System für Riester-Sparer ohne Kinder, die nur die Grundzulage erhalten. Darüber hinaus sollten Eltern vor dem Abschluss eines Riester-Sparplans überlegen, wie lange sie von der Kinderzulage profitieren können. Wenn für das volljährige Kind nach dem Abschluss von Ausbildung oder Studium kein Kindergeld mehr fließt, endet auch die Zahlung der Kinderzulage.

Rückzahlung der Zulagen bei vorzeitigem Zugriff

Wer seinen Riester-Vertrag auflösen und sich das Guthaben auszahlen lassen will, muss alle bisher erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Dies erfolgt automatisch, indem der Riester-Anbieter die Zulagen vor der Auszahlung vom Vertragsguthaben abzieht und an den Staat überweist.

Besonderheiten bei Wohn-Riester

Bei der Nutzung von Wohn-Riester in Form eines entsprechenden Bausparvertrags oder eines mit Riester-Zulage geförderten Baudarlehens sollten Verbraucher beachten, dass die Förderung ausschließlich für das selbstgenutzte Wohneigentum fließt.

Eine Vermietung ist nur dann zulässig, wenn diese wegen eines beruflich bedingten Umzugs vorübergehend erfolgt und der Zulagenempfänger spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder selbst einzieht.

Beim Verkauf einer riestergeförderten Immobilie muss der Verkäufer die erhaltenen Zulagen nur dann nicht zurückzahlen, wenn er innerhalb von vier Jahren wieder eine selbstgenutzte Wohnimmobilie erwirbt oder den auf dem Riester-Wohnkonto aufgelaufenen Gegenwert in einen anderen Riester-Sparvertrag einzahlt.

Probleme beim Vererben

Verstirbt der Empfänger von Wohn-Riester-Zulagen während der Ansparphase, bleiben die Zulagen erhalten, wenn der überlebende Ehepartner die Immobilie erbt und sie weiterhin bewohnt. Existiert hingegen kein Ehepartner und erben beispielsweise die Kinder oder andere Verwandte die Immobilie, müssen diese die erhaltenen Zulagen zurückzahlen.

Wie flexibel ist die Riester-Rente bei der Auszahlung?

Beim Eintritt in den beruflichen Ruhestand kann sich der Riester-Sparer maximal 30 Prozent des angesparten Guthabens auszahlen lassen, ohne dass er Zulagen zurückzahlen muss. Den Rest des Guthabens muss er in eine lebenslange Rente umwandeln.

Damit kann der Sparer sein Riester-Guthaben nur bis zur 30-Prozent-Grenze dazu verwenden, um größere Anschaffungen wie beispielsweise ein Wohnmobil zu finanzieren oder eine noch bestehende Baufinanzierung abzulösen.

Auszahlung der Riester-Rente: Nachteile bei der Besteuerung

Die gezahlten Riester-Zulagen holt sich der Fiskus im Rentenalter größtenteils über die so genannte nachgelagerte Besteuerung wieder zurück. Sowohl die regelmäßigen Riester-Rentenzahlungen als auch die bis zu 30-prozentige Sofortauszahlung bei Rentenbeginn muss der Zahlungsempfänger in voller Höhe als Einkommen versteuern.

Wer sich hingegen eine nicht geförderte private Rentenversicherung auszahlen lässt, muss nur einen Bruchteil der monatlichen Zahlungen – den so genannten Ertragsanteil – als Einkommen versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils hängt davon ab, in welchem Alter die Rentenzahlung beginnt. Bei einem Beginn der privaten Rente mit 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent. Damit zählen von einer monatlichen Rentenzahlung in Höhe von 250 Euro nur 45 Euro als steuerpflichtiges Einkommen.

Die nachfolgende Vergleichstabelle zeigt beispielhaft die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Besteuerung von Riester- und Privatrente.

Riester-Rentenauszahlung
Auszahlung einer ungeförderten Privatrente
Monatliche Auszahlung 250 Euro 250 Euro
Alter bei Auszahlungsbeginn 65 Jahre 65 Jahre
Ertragsanteil - 18%
Steuerpflichtiges Zusatzeinkommen pro Monat 250 Euro 45 Euro
Steuerpflichtiges Zusatzeinkommen pro Jahr 3.000 Euro 540 Euro
Steuerbelastung pro Jahr bei 30 % Steuersatz 900 Euro 162 Euro
Kumulierte Steuerbelastung im Lauf von 10 Jahren 9.000 Euro 1.620 Euro