Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen haben in der Regel Laufzeiten von 20 oder 25 Jahren, häufig sogar mehr, wenn sich der Sparer bereits in sehr jungen Jahren dafür entscheidet, private Altersvorsorge zu betreiben. Die Lebensplanung mag zwar im groben Rahmen feststehen, Garantien gibt es jedoch keine. So können durchaus Umstände eintreten, die dazu führen, dass Einsparungen vorgenommen werden müssen. Dann kann sich eine Beitragsfreistellung lohnen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Möglichkeiten zur Beitragsfreistellung
  3. Nachteile
  4. So gehen Sie vor
  5. Steuerliche Auswirkung
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Risikolebensversicherung im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich kann eine Lebensversicherung beitragsfrei gestellt werden, wenn die Mindestversicherungssumme erreicht ist.
  • Für die Beitragsfreistellung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung.
  • Bei einer klassischen Beitragsfreistellung besteht der Versicherungsschutz nur noch in eingeschränktem Umfang.
  • Der Antrag auf Beitragsfreistellung muss schriftlich erfolgen.

Möglichkeiten zur Beitragsfreistellung

Grundsätzlich ist es möglich, mit den Beitragszahlungen zu pausieren oder den Vertrag vollständig beitragsfrei zu stellen. Unter den Oberbegriff der Beitragsfreistellung fallen allerdings einige Unterformen, die voneinander abweichen und unterschiedliche Folgen für die versicherte Person und den Beitragszahler haben.

Die klassische Beitragsfreistellung

Im Rahmen einer klassischen Beitragsfreistellung zahlt der Beitragszahler ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Prämie mehr. Die Höhe des Versicherungsschutzes, auch die möglicher Zusatzversicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wird in der Höhe eingefroren, die sich aus der ursprünglich vereinbarten Laufzeit mit den bis dahin gezahlten Prämien ergibt.

Bei Verträgen mit einem Beginn vor dem 1. Januar 2005 bietet sich dazu noch die Möglichkeit an, den Vertrag auf der Basis der geleisteten Beiträge auf ein vorgezogenes Ablaufdatum zurückrechnen zu lassen, und so vorzeitig zur Auszahlung zu bringen. Das Endalter spielt in Bezug auf den Steuervorteil im Gegensatz zu Verträgen mit Beginn nach dem 31.12.2004 keine Rolle. Bei diesem Vorgehen muss jedoch erst die Laufzeit umgestellt werden, danach kann die Vertragsauflösung erfolgen. Andernfalls gilt die Beendigung als vorzeitige Kündigung und der Versicherungsnehmer verliert den Anspruch auf den Schlussgewinnanteil, der nur bei Einhaltung der vertraglich vereinbarten Laufzeit gezahlt wird.

Im Rahmen der klassischen Beitragsfreistellung gilt es, folgende Punkte beim Versicherer abzufragen:

  • In welcher Höhe fällt der künftige Versicherungsschutz, auch für mögliche Zusatzversicherungen, aus?
  • Welcher Betrag steht bei einer vorgezogenen Auszahlungzur Verfügung?

Die klassische Beitragsfreistellung setzt jedoch voraus, dass eine Mindestversicherungssumme erreicht ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Es gilt bei diesem Vorgehen auch zu beachten, wie lange eine Beitragsfreistellung erfolgen kann, wenn diese nur zeitlich begrenzt sein soll. Je nach Versicherer gibt es Fristen, nach deren Ablauf eine Wiederinkraftsetzung (WIK) nicht mehr möglich ist.

Die Beitragsstundung

Eine Beitragsstundung empfiehlt sich, wenn der Beitragszahler die Prämie zu einem späteren Zeitpunkt auf jeden Fall wieder entrichten möchte. In diesem Fall wird die Beitragszahlung für einen mit der Versicherung vereinbarten Zeitraum eingestellt. Nach Ablauf der Frist lebt die Zahlung wieder auf, die gestundeten Beiträge muss der Zahlungspflichtige jedoch nachentrichten.

Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass der Versicherungsschutz, auch für eventuelle Zusatzverträge, in vollem Umfang bestehen bleibt. Der Versicherungsnehmer sollte allerdings im Vorfeld klären, ob er für die gestundeten Beiträge Zinsen entrichten muss.

Beitragszahlung aus den Überschüssen

Diese Option kann sich anbieten, wenn der Vertrag schon seit vielen Jahren läuft. Das Vertragsguthaben ergibt sich aus den Beiträgen, den Garantiezinsen und den erwirtschafteten Überschüssen.

Sind genügend Zinsen und Überschüsse aufgelaufen, reichen diese möglicherweise aus, die Beiträge aus diesem Guthaben für einen gewissen Zeitraum zu bezahlen. Allerdings muss sich der Versicherungsnehmer bewusst sein, dass diese Gelder natürlich am Ende in der Ablaufleistung fehlen werden. Dazu kommt, dass sie den Zinseszinseffekt schmälern. In diesem Fall sollte der Versicherungsnehmer im Vorfeld mit dem Versicherer zwei Punkte klären:

  • Wie lange können die Beiträge aus den Überschüssen finanziert werden?
  • Um welchen Betrag mindert sich die voraussichtliche Ablaufleistung?

Vertragskündigung

Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung stellt in den meisten Fällen die unglücklichste Vorgehensweise dar. Bei Verträgen mit einer noch recht kurzen Laufzeit liegt der Rückkaufswert meist noch unter der Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge, der Versicherungsnehmer macht einen Verlust. Sinnvoller ist in diesem Fall der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt.

Handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung aus arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen, wäre die Kündigung geradezu katastrophal. Der Arbeitnehmer müsste die gesamten in Anspruch genommenen Steuer- und Sozialversicherungsvorteile nachzahlen, ein Betrag, welcher den Rückkaufswert definitiv übersteigt und zu einer zusätzlichen Belastung führen würde.

Sparanteil aus dem Beitrag herausnehmen

Der Beitrag für eine Kapitallebensversicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Risikobeitrag
  • Sparbeitrag

Der Risikobeitrag fließt in den Topf, der dazu dient, die Versicherungsleistung beim Ableben der versicherten Person zu erbringen. Der Sparbeitrag wird für den Vermögensaufbau verwendet. Wer den Versicherungsschutz in voller Höhe aufrecht erhalten möchte, hat die Möglichkeit, den Kapitalaufbau zugunsten einer niedrigeren Prämie zu stoppen. Das Todesfallrisiko bleibt in voller Höhe abgesichert.

Nachteile einer Beitragsfreistellung

Eine Beitragsaussetzung oder Beitragsfreistellung bietet bei noch jüngeren Verträgen deutliche Vorteile gegenüber den oben beschriebenen Folgen einer Kündigung.

Der Nachteil der Beitragsfreistellung liegt darin, dass, wie oben beschrieben, mit Ausnahme der Beitragsstundung der Versicherungsschutz nur noch auf einem reduzierten Niveau gegeben ist. Gleichermaßen reduziert sich die ursprünglich anvisierte Ablaufleistung.

Wie gehe ich bei einer Beitragsfreistellung am besten vor?

Zunächst einmal gilt es zu entscheiden, welcher Weg der passende ist. Steht die Vorgehensweise fest, sollten die fraglichen Punkte mit dem Versicherer geklärt werden. Nachdem alle Eckdaten vorliegen, muss der Antrag auf Beitragsfreistellung schriftlich erfolgen. Dies kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Wichtig ist, dass bei Beitragsstundung oder Zahlung der Beiträge aus den Überschüssen das Datum, zu dem die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden soll, im Anschreiben genannt ist.

Steuerliche Auswirkung der Beitragsfreistellung

Die steuerlichen Auswirkungen im Rahmen einer Beitragsfreistellung hängen davon ab, ob der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 oder nach dem 31.12.2004 geschlossen wurde.

Im ersten Fall darf die Beitragsfreistellung nicht länger als zwei Jahre bestanden haben. Im zweiten Fall ist eine Pause von drei Jahren zulässig, um die Steuerbegünstigung im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens zu gewährleisten. Darüber hinaus muss der Vertrag bei Ablauf mindestens zwölf Jahre bestanden haben und die versicherte Person muss bei Ablauf mindestens 60 Jahre alt sein. Bei Vertragsabschluss nach dem 31.12. 2012 liegt das Mindestalter bei Ablauf bei 62 Jahren.

Für Risikolebensversicherungen bestehen keine steuerlichen Vorgaben, da keine Kapitalzahlung am Ende der Laufzeit im Raum steht.

Risikolebensversicherung im Vergleich

Risikolebensversicherung
  • Unverbindlich und kostenlos
  • Finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen
  • Ihr unabhängiger Versicherungsvermittler ‒ Erstinformation