Private Pflegezusatzversicherung kündigen
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Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.
Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
Bei den Pflegezusatzversicherungen gibt es durchaus Unterschiede. Gerade bei jüngeren Versicherungsnehmern macht es Sinn, die Leistungen zu vergleichen und gegebenenfalls zugunsten eines anderen Anbieters die bestehende private Pflegezusatzversicherung zu kündigen. Wir zeigen, worauf es bei einem Vergleich ankommt und was es bei der Kündigung zu beachten gibt.
- Wann kann ich meine private Pflegezusatzversicherung kündigen?
- Pflegeversicherungsvergleich: So funktioniert es
- Welche Leistungen bietet die private Pflegezusatzversicherung?
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- Das ist Verivox
Wann kann ich meine private Pflegezusatzversicherung kündigen?
Private Pflegezusatzversicherungen haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit. Diese fällt nicht einheitlich aus, sondern hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Die Details, wann der Vertrag erstmalig kündbar ist, findet sich in der Police. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann die Kündigung jährlich zum Ende des Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist erfolgen.
Die Kündigung der bestehenden Police muss schriftlich erfolgen, eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Sie können Ihre Pflegezusatzversicherung auch online über unseren Partner Aboalarm kündigen.
Sonderkündigungsrecht
Erhöht Ihr Versicherer die Beiträge, ohne mehr Leistung zu bieten, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie haben damit die Möglichkeit, auch vor Ende des Versicherungsjahrs zu kündigen.
Mögliche Nachteile einer Kündigung
Zum einen sollten Sie bedenken, dass Sie bei einer Kündigung die bisher eingezahlten Beiträge nicht zurückerstattet bekommen und in den meisten Fällen auch nicht auf einen neuen Anbieter übertragen können. Schließen Sie einen neuen Vertrag ab, müssen Sie wahrscheinlich auch erneut die Gesundheitsfragen beantworten (nur beim Pflege-Bahr gibt es keine Gesundheitsprüfung).
Pflegeversicherungsvergleich: So funktioniert es
Einstieg zur Grobübersicht
- Klicken Sie im ersten Schritt an, ob es sich um eine erwachsene Person handelt oder um ein Kind oder einen Jugendlichen bis 16 Jahre
- Ergänzen Sie die Angaben zur Person
Mit einem Klick auf „Weiter“ gelangen Sie auf die Ergebnisseite.
Mit dem Filter die Auswahl eingrenzen
Sie haben jetzt die Möglichkeit, die auf der linken Bildschirmseite befindlichen Filter zu aktivieren. Zu den Filterkriterien zählen:
- Das Leistungsspektrum Premium, Komfort oder Basis
- Tarifinhalte bezüglich Assistanceleistungen, Laienpflege, eventuelle Optionen auf Erweiterungen
- Wartezeiterlass
- Beitragsstabilität im Alter
Sind die Filter gesetzt, erscheinen die infrage kommenden Tarife. In der Leistungsübersicht am Fußende eines jeden Tarifes werden die Details noch einmal angezeigt und über den i-Button erläutert. Sie könne jetzt drei Angebote nebeneinander direkt vergleichen, in dem Sie bei „Drei Tarife vergleichen“ noch ein Häkchen setzen.
Angebotsanforderung leicht gemacht
Nach der Auswahl eines Tarifs gelangen Sie über den Button „Angebot anfordern“ auf die nächste Seite. Füllen Sie die benötigten Datenfelder aus und lassen Sie sich persönlich beraten.
Welche Leistungen bietet die private Pflegezusatzversicherung?
Zur Auswahl stehen sowohl Tarife, welche ein Pflegetagegeld zur völlig freien Verwendung anbieten, als auch Tarife, welche die Sachleistungen erstatten. Sachleistungstarife sind allerdings weniger flexibel. Ein frei einsetzbares Pflegetagegeld stellt auf jeden Fall die bessere Lösung dar.
Beim Pflegetagegeld zahlt die private Pflegezusatzversicherung nach Feststellung des Pflegegrades jeden Monat die vereinbarte Summe. Je nach Anbieter gibt es jedoch unterschiedliche Konstellationen.
In der ambulanten Pflege ist die Leistung fast durchgängig je nach Pflegegrad gestaffelt. Bei der stationären Pflege unterscheiden sich die Anbieter. Eine Gruppe der Versicherungsunternehmen zahlt bei stationärer Unterbringung ab Pflegegrad 2 den Höchstbetrag. Nur bei Pflegegrad 1 gibt es eine reduzierte Zahlung. Andere Versicherer staffeln die Leistung auch bei stationärer Unterbringung in Abhängigkeit vom Pflegegrad.
Der Vergleichsrechner für Pflegezusatzversicherungen weist detailliert auf, wann welche Leistung in welcher Höhe erbracht wird. Ein weiterer Aspekt, der bei einem Vergleich von privaten Pflegezusatzversicherungen nicht vergessen werden sollte, ist die Beitragsbefreiung bei Eintritt des Pflegefalls. Leider ist dies nicht bei allen Gesellschaften der Fall. Gute Policen zeichnen sich dadurch aus, dass ab Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 die weitere Beitragszahlung entfällt. Eher eine Randerscheinung ist eine Einmalzahlung, deren Höhe vom vereinbarten Pflegetagegeld und von dem testierten Pflegegrad abhängt.
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