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Kabel-Internet

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Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann Sie Kabel-Internet kündigen
  3. Wann Sie nicht kündigen müssen
  4. Wann sich eine Kündigung lohnt
  5. Kündigungsvorbereitungen
  6. Monatlich kündigen nach Laufzeitende
  7. Kündigen mit Sonderkündigung
  8. Minderungsrecht nutzen
  9. Wegen Todesfall kündigen
  10. Rufnummer behalten
  11. Kabel-Internetvertrag selbst kündigen: So gehen Sie vor
  12. Das Kündigungsschreiben
  13. Jetzt Kabel-Angebote vergleichen
  14. In 3 Schritten zum passenden Tarif

Kündigung von Kabel-Internet kurzgefasst

  • Kabel-Internet kündigen Sie genauso wie DSL oder Glasfaser.
  • In den meisten Fällen ist eine Kündigung gar nicht nötig, sondern ein Anbieterwechsel.
  • Beachten Sie die geltenden Kündigungsfristen.
  • Eine Sonderkündigung lässt Sie in bestimmten Fällen früher aus Ihrem Vertrag.

Wann Sie Kabel-Internet kündigen

Für die Kündigung von Kabel-Internet gelten die gleichen Voraussetzungen wie für DSL- und Glasfaserverträge. In den meisten Fällen ist eine Kündigung gar nicht erforderlich, sondern ein Anbieterwechsel ausreichend. Das gilt auch, wenn Sie von DSL oder Glasfaser zu Kabel-Internet wechseln möchten.

In welchen Fällen eine Kündigung notwendig ist, wann Sie eine Sonderkündigung aussprechen können, was Sie beachten müssen und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.

Wann Sie Kabel-Internet nicht kündigen müssen

Wenn Sie mit Ihrem Wechsel zu Kabel-Internet auch den Anbieter wechseln wollen oder lediglich an eine neue Adresse umziehen möchten – dann brauchen Sie nicht zu kündigen. Das sind die Gründe:

  • Bei einem Anbieterwechsel übernimmt Ihr neuer Provider die Kündigung Ihres Vertrags beim alten Anbieter für Sie. Sie brauchen sich also gar nicht um eine Kündigung kümmern.
  • Ziehen Sie an eine neue Adresse, ist es in der Regel üblich, den bestehenden Internetanschluss bei Ihrem aktuellen Anbieter zu behalten: In diesem Fall führen Sie einen Umzug zur neuen Adresse durch. Prüfen Sie aber vorher, ob der Umzug Ihres Anschlusses an die neue Adresse überhaupt möglich ist.

Führen Sie in diesen Fällen einen Anbieterwechsel durch.

Internetanbieter wechseln

Dann ist eine Kündigung von Kabel-Internet sinnvoll

Eine Kündigung ist üblicherweise nur in den folgenden Fällen nötig:

  • Sie möchten keinen Internetanschluss mehr nutzen.
  • Sie ziehen ins Ausland oder an einen Ort ohne Breitbandabdeckung.
  • Sie ziehen an eine neue Adresse um, aber Ihr Anbieter kann dort keinen Anschluss bereitstellen. Das gilt besonders dann, wenn Sie einen Internettarif eines regionalen Anbieters nutzen.
  • Sie möchten vorsichtshalber zum Kündigungstermin kündigen, ohne dass Sie sich bereits für einen neuen Anbieter entschieden haben. Bitte beachten Sie hierbei aber: Informieren Sie Ihren neuen Anbieter, dass Sie Ihren alten Provider bereits selbst gekündigt haben.
  • Sie können eine Sonderkündigung durchführen, zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung.

Internetanschluss kündigen

Wie Sie Ihre Kündigung von Kabel-Internet vorbereiten

  1. Kündigungsfristen: Halten Sie sich an die geltenden Kündigungsfristen und kündigen Sie rechtzeitig. In Ihren Vertragsunterlagen sowie online im jeweiligen Kundenkonto können Sie einsehen, zu wann Sie kündigen müssen.

    Wichtig:
    Nach dem Erreichen der Mindestvertragslaufzeit von üblicherweise 24 Monaten können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Das regelt das Telekommunikationsgesetz nach einer Reform.

  2. Diese Angaben benötigen Sie für eine Kündigung: Halten Sie je nach Anbieter Ihre Kundennummer, Vertragsnummer oder auch gegebenenfalls Ihre Telefonnummer bereit. Sie finden diese Angaben in Ihren Vertragsunterlagen oder online in Ihrem Kundenkonto.

Nach Laufzeitende gilt monatliche Kündigung

Seit Ende 2021 gilt eine verkürzte Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Ihr Vorteil: Sie können dann monatlich kündigen. Daher ist dann ein Anbieterwechsel sogar einfacher als eine Sonderkündigung.

Durch diese bedeutsame Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist die alte Regelung hinfällig, nach der sich eine Mindestvertragslaufzeit von in der Regel 12 oder 24 Monaten automatisch um den gleichen Zeitraum verlängert.

Neuen Internetvertrag finden

Kündigen mit Sonderkündigung

Als Verbraucher haben Sie das Recht, mit einer Sonderkündigung auch während der Mindestvertragslaufzeit Ihren Vertrag vorzeitig zu beenden. Das gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Anbieter erhöht für Sie als Bestandskunde die Preise.
  • Ihr Anbieter kann nach einem Umzug an Ihrem neuen Wohnort die vereinbarte Leistung nicht liefern.
  • Im Todesfall des Vertragsinhabers.

Kabel-Internet und Minderungsrecht: Kündigen wegen dauerhaft zu langsamer Leitung

Sie haben an Ihrem Anschluss dauerhaft zu langsames Kabel-Internet? Hier könnte das Minderungsrecht gelten, mit dem Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden können. Allerdings ist der Nachweis aufwändig und langwierig – denn Sie müssen mit mehreren Messungen über einen längeren Zeitraum die Bandbreite messen und protokollieren. Dazu nutzen Sie zum Beispiel die Desktop-App der Bundesnetzagentur. Wie Sie im Einzelnen vorgehen, erfahren Sie hier.

Sind Sie gerade am Anfang Ihrer Vertragslaufzeit, kann sich der Aufwand lohnen – ist aber das Ende der Vertragslaufzeit absehbar, kann ein klassischer Anbieterwechsel bequemer für Sie sein. Der Wechsel des Anbieters lohnt sich für Sie mehrfach: Sie erhalten als Neukunde häufig großzügige Rabatte und Boni. Wenn Sie über Verivox wechseln, winkt zudem bei vielen Tarifen der zusätzliche Verivox-Cashback. Damit sichern Sie sich viele Tarife sogar günstiger als direkt beim Anbieter.

Neuen Internettarif finden

Wegen Todesfall kündigen

Falls der Vertragsinhaber stirbt, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Damit machen es die Provider den Hinterbliebenen einfacher. Reichen Sie dazu die Sterbeurkunde ein, hier genügt auch ein Scan als Datei.

Je nach Fall und Anbieter kann es möglich sein, den bestehenden Vertrag zu übernehmen. Setzen Sie sich dazu in jedem Fall mit Ihrem Provider in Verbindung, um über Möglichkeiten zu sprechen.

Rufnummer behalten

Wenn Sie Ihre bestehenden Telefonnummern zum neuen Anbieter mitnehmen möchten, gilt: Entscheiden Sie sich zu einem Anbieterwechsel, anstatt Ihren Vertrag zu kündigen. Der Grund: Wenn Sie Ihren Internetanschluss kündigen, kündigen Sie in der Regel Ihre damit verbundenen Telefonnummern gleich mit. Die Rufnummernmitnahme müssen Sie dann in Eigenregie mit dem neuen Anbieter abstimmen und Zeitfenster des alten Anbieters beachten.

Bei einem Anbieterwechsel kümmert sich jedoch Ihr neuer Anbieter vollständig darum, Ihre bestehenden Rufnummern vom alten Provider zu übernehmen.

Neuen Internetvertrag finden

Kabel-Internetvertrag selbst kündigen: So gehen Sie vor

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Kabel-Internetvertrag zu kündigen.

  • Auf der Website Ihres Internetanbieters
    Über den Kündigungsbutton, den Sie finden, wenn Sie auf der Website ganz nach unten in den sogenannten Footer scrollen. Dort klicken Sie auf den Eintrag Vertrag kündigen beziehungsweise Kündigung. Anschließend finden Sie auf einer eigenen Seite die E-Mail- sowie Postadresse, Telefonnummern, ein Online-Formular sowie häufig auch einen Chat. Welchen Weg Sie einschlagen möchten, ist Ihnen überlassen.

    Da die Provider gesetzlich dazu verpflichtet sind, diesen Button beziehungsweise Textlink anzubieten, haben Sie eine sichere Anlaufstelle für Ihre Kündigung.

  • Im Kundenkonto
    Alternativ können Sie sich in Ihr Kundenkonto einloggen. Die meisten Anbieter bieten hier eine Möglichkeit der Kündigung an oder verweisen auf Kontaktadressen.

So schreiben Sie Ihre Kündigung für Kabel-Internet

Bei einem Kündigungsschreiben zählt die Vollständigkeit der Angaben. Nur so kann Ihre Kündigung erfolgreich und rechtzeitig bearbeitet werden. Das gilt sowohl bei E-Mails, Online-Formularen als auch bei Briefen oder Faxen.

Geben Sie daher immer Ihren Namen, Ihre Anschrift und Kunden- und Vertragsnummer an. Bei einer E-Mail, einem Brief oder Fax ist zudem die Anschrift Ihres Anbieters obligatorisch. Wichtig sind zudem die Kündigungsgründe:

  • Regulär zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Geben Sie diesen Grund an, wenn Sie Ihren Vertrag vertragsmäßig kündigen möchten. Die Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit werden dabei eingehalten.
  • Kündigung aufgrund Telekommunikationsgesetz: Wählen Sie diesen Grund, wenn Sie Ihre erste reguläre Vertragslaufzeit (in der Regel sind das 24 Monate) bereits erreicht haben. Dann können Sie monatlich kündigen.
  • Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung: Dieser Grund ist Ihre Wahl, wenn Ihr Provider während der laufenden Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung durchführt.
  • Sonderkündigung aufgrund Umzug: Diese Option wählen Sie, wenn Ihr Provider an Ihrem neuen Wohnort keinen Anschluss liefern kann.
  • Sonderkündigung aufgrund Sterbefall: Ist der Vertragsinhaber verstorben, können Sie mit dieser Option ein spezielles Anschreiben generieren.

Möchten Sie Ihr Kündigungsschreiben per E-Mail, Brief oder Fax selbst verfassen – oder sich eines vom Online-Kündigungsschreiben unseres Partners Aboalarm erstellen lassen? Damit erhalten Sie kostenlos ein rechtssicheres Schreiben mit allen notwendigen Angaben.

Der Vorteil: Es verwendet automatisch die korrekte Adresse Ihres Anbieters, sodass Sie diese nicht selbst suchen müssen. Sie können das Schreiben als PDF-Date herunterladen und selbst versenden – oder auf Wunsch auch versenden lassen.

Es hat immer die korrekte Form, die Sie aber auch bei Bedarf selbst noch anpassen können. Das Vorgehen ist bei jedem Anbieter gleich, einfach und online:

  • Anbieter auswählen
  • Name und Adresse angeben
  • Kündigungsgrund auswählen
  • gegebenenfalls noch Kunden- und Vertragsnummer eintragen

Per Mausklick generieren Sie das Kündigungsschreiben einfach selbst. Es enthält automatisch einen Briefkopf mit Ihrer Anschrift und der Adresse Ihres Anbieters. So erhalten Sie immer ein Schreiben, das auch formal gut aussieht.

Kündigungsschreiben erstellen

Wenn Sie lieber wechseln möchten

Für einen Anbieterwechsel nutzen Sie idealerweise unseren Verivox-Tarifrechner. Darin finden Sie sowohl den passenden Tarif für sich, und können auch direkt den Wechsel beauftragen. Ihr Vorteil: Sie sichern sich neben den Neukundenrabatten des Anbieters auch für viele Tarife den zusätzlichen Verivox-Sofortbonus – und damit sogar günstiger als direkt beim Anbieter.

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    Mindestgeschwindigkeit: 50 Mbit/s
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