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Beitragsanpassung und Bestandssanierung

Die Höhe von Versicherungsbeiträgen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Versicherungsart sind neben der Schadensbilanz und dem Schadensrisiko Besonderheiten des versicherten Risikos, der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers Teil der Berechnung der Beiträge. Es kommt allerdings nicht selten vor, dass ein festgelegter Beitrag während des laufenden Vertrags vom Versicherer angepasst wird. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Hintergründe von Beitragsanpassungen und Bestandssanierungen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, wenn Sie von für Sie negativen Veränderungen betroffen sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Beitragsanpassung?
  3. Was kann ich tun bei einer Beitragserhöhung?
  4. Was ist eine Bestandssanierung?
  5. Was kann ich tun bei einer Bestandssanierung?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsbeiträge können zur Hauptfälligkeit aus verschiedenen Gründen vom Versicherer gesenkt oder erhöht werden.
  • Für Beitragserhöhungen gelten neben gesetzlichen Vorschriften auch Richtlinien nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
  • Bei einer Bestandssanierung stehen dem Versicherer mehrere Möglichkeiten offen: Beitragserhöhung, Erhebung einer Selbstbeteiligung oder Kündigung des Vertrags.

Was ist eine Beitragsanpassung?

BeitragsbemessungsgrenzeVon einer Beitragsanpassung spricht man, wenn sich die Höhe der Versicherungsprämie für einen Vertrag ändert. Diese Anpassungen können sowohl Erhöhungen als auch Senkungen der Beiträge bedeuten. Meist werden sie aufgrund von veränderten Risiken, Kosten oder gesetzlichen Vorgaben vorgenommen.

Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden über solche Anpassungen zu informieren und diese zu begründen.

Warum sind Beitragsanpassungen notwendig?

Beitragsanpassungen im Versicherungsbereich sind aus mehreren Gründen notwendig:

  1. Risikoveränderungen: Die Häufigkeit oder Schwere von Schadensfällen kann sich im Laufe der Zeit ändern.
  2. Kostenentwicklung: Steigende Kosten für Schadenregulierung, Verwaltung oder medizinische Behandlungen müssen berücksichtigt werden.
  3. Gesetzliche Änderungen: Neue Vorschriften oder Leistungsanforderungen können höhere Beiträge nötig machen.
  4. Wirtschaftliche Faktoren: Inflation oder Zinsentwicklungen beeinflussen die Kalkulation der Versicherer.
  5. Technologischer Fortschritt: Neue Technologien können Risiken verändern oder neue Versicherungsleistungen ermöglichen.
  6. Versicherungsmathematische Erkenntnisse: Verbesserte statistische Modelle führen mitunter zu genaueren Risikoeinschätzungen.
  7. Wettbewerbssituation: Anpassungen können für den Versicherer nötig sein, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
  8. Finanzielle Stabilität: Versicherer müssen ihre Zahlungsfähigkeit im Leistungsfall langfristig sicherstellen.

Beispiele für Beitragsanpassungen

Beitragsanpassungen können unterschiedliche Formen annehmen. Zunächst gibt es Verträge, bei denen der Beitrag an bestimmte Entwicklungen gekoppelt ist. Beispiele hierfür sind:

  • Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung: Der Beitrag wird reduziert, wenn der Versicherte über einen längeren Zeitraum unfallfrei fährt. Je mehr unfallfreie Jahre er vorweisen kann, desto höher ist der Rabatt auf den Versicherungsbeitrag.
  • Altersstaffelung in der Zahnzusatzversicherung: Viele Verträge haben einen durchgängig erhöhten Beitrag, um Altersrückstellungen zu bilden. Verträge ohne Altersrückstellungen werden mit zunehmendem Alter des Versicherten in bestimmten Zeitabständen gestaffelt teurer, da das Krankheitsrisiko statistisch gesehen zunimmt.
  • Dynamik in der privaten Rentenversicherung: Bei Verträgen mit Beitragsdynamik erhöht sich, wenn gewünscht, jährlich der Beitrag um wenige Prozentpunkte, um die Inflation auszugleichen.

Beitragsanpassungen, die nicht auf vereinbarten Senkungen oder Erhöhungen beruhen und nicht mit persönlichen Umständen des Versicherungsnehmers zusammenhängen, können wie folgt aussehen:

  • Baupreisindex in der Gebäudeversicherung: Der Baupreisindex bildet die Entwicklung der Baupreise ab und wird regelmäßig angepasst. Erhöht sich dieser, erhöht sich auch der Versicherungsbeitrag zusammen mit der Leistung entsprechend, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
  • Private Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung: Beitragserhöhung aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen, zum Beispiel durch neue, teurere Behandlungsmethoden.
  • Haftpflichtversicherung: Erhöhung der Beiträge nach Änderung der Rechtsprechung, die zu höheren Schadensersatzansprüchen führt.
  • Rechtsschutzversicherung: Anpassung der Prämien aufgrund steigender Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Reiseversicherung: Beitragserhöhung nach globalen Ereignissen wie Pandemien oder politischen Unruhen, die das Reiserisiko erhöhen.
  • Elektronikversicherung: Anpassung der Prämien wegen zunehmender Cyberrisiken und Datendiebstähle.
  • Tierversicherung: Erhöhung der Beiträge aufgrund steigender Behandlungskosten in der Veterinärmedizin.

Diese Anpassungen dienen dazu, die Beiträge an veränderte Risiken oder wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen und eine faire Prämiengestaltung zu gewährleisten. In allen Sparten kann es aber auch zu Beitragssenkungen kommen, wenn zum Beispiel die Schadensbilanz günstiger ausfällt als vorhergesehen.

Was kann ich tun bei einer Beitragserhöhung?

AdobeStock_427099869_Frau-in-Kueche-mit-Laptop-und-TaschenrechnerZunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass eine Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Erhöhung der Leistung immer ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer mit sich bringt. Das bedeutet, dass Sie ab Zugang der Mitteilung der Erhöhung vier Wochen Zeit haben, um Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Findet eine gleichzeitige Anpassung von Beitrag und Leistung statt, wie zum Beispiel bei Erhöhung aufgrund des Anstiegs des Baupreisindex, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können aber jederzeit eine Kündigung zum regulären Ablauf aussprechen und sich nach einem günstigeren und oder leistungsstärkeren alternativen Vertrag umsehen.

Beitragserhöhung bei Gefahrerhöhung

Ändert beziehungsweise erhöht sich durch verschiedene Umstände auf Seiten des Versicherungsnehmers das Risiko, einen Schaden zu erleiden, sprechen Versicherer von einer sogenannten Gefahrerhöhung. Mit der Erhöhung des Risikos kann der Versicherer den Beitrag nach oben anpassen. Gefahrerhöhungen können folgende Formen annehmen:

  • Kfz-Versicherung: Ein Kind im Haushalt macht den Führerschein und soll mit in den im Versicherungsvertrag festgelegten Fahrerkreis aufgenommen werden. Das Unfallrisiko steigt hiermit an.
  • Hausratversicherung: Eine Photovoltaikanlage wird installiert und dafür ein Gerüst angebracht, welches das Einbruchsrisiko erhöht.
  • Wohngebäudeversicherung: Ein Ausbau des Dachgeschosses vergrößert die Wohnfläche, was ungemeldet im Schadenfall zu einer Unterversicherung führt.

Der Versicherungsnehmer muss eine Gefahrerhöhung immer anzeigen, sonst droht bei Schaden eine Kürzung der Versicherungsleistung und im äußersten Fall eine Kündigung durch den Versicherer.

Was ist eine Bestandssanierung?

Versicherer überprüfen regelmäßig ihre bestehenden Verträge und stellen dabei nicht selten die Notwendigkeit von gewissen Änderungen oder Maßnahmen fest. Bei der folgenden sogenannten Bestandssanierung geht es darum, unprofitable oder risikoreiche Verträge anzupassen oder zu beenden. Dies kann bedeuten, dass Prämien erhöht, Vertragsbedingungen geändert oder bestimmte Kunden nicht mehr versichert werden.

Warum sind Bestandssanierungen notwendig?

Gerade Verträge mit einem erhöhten Schadenaufkommen stellen eine finanzielle Belastung für den Versicherer dar. Bestandssanierungen sind notwendig, um die finanzielle Gesundheit des Unternehmens zu sichern und wirtschaftlich zu bleiben.

Beispiele für Bestandssanierungen

Für die Kunden kann das unter anderem folgende Auswirkungen haben:

  • Beitragserhöhungen
  • Anpassung von Vertragsbedingungen, zum Beispiel Einführung oder Erhöhung von Selbstbeteiligungen oder Ausschluss von bestimmten Risiken
  • Einführung neuer, besser kalkulierter Tarife und Einstellung unrentabler Tarife oder Produkte
  • Überprüfung und gegebenenfalls Kündigung von Verträgen mit hohem Schadensaufkommen sowie strengere Aufnahmekriterien für Neuverträge

Diese Maßnahmen werden in der Regel über einen längeren Zeitraum ausgerollt und betreffen meist nur einen Teil der Versicherungsverträge. Über jegliche Maßnahme muss der Versicherer die betroffenen Kunden rechtzeitig schriftlich informieren.

Was kann ich tun bei einer Bestandssanierung?

AdobeStock_302454555_Paar-auf-couch-mit-LaptopIhr Versicherer informiert Sie in einem Schreiben über die geplanten Maßnahmen und Fristen. Bei Änderungen an Ihrem Vertrag haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab Erhalt des Schreibens. Sollte Ihr Versicherer eine Kündigung aussprechen, ist allerdings Vorsicht geboten.

Beim Abschluss einer neuen Versicherung müssen Sie stets angeben, ob Ihnen schon einmal vom Versicherer gekündigt wurde. Wird diese Frage mit "Ja” beantwortet, kann es zu Problemen und im äußersten Fall zur Ablehnung durch den Versicherer beim Neuvertrag kommen. Sie haben folgende Möglichkeiten, auf die Kündigung zu reagieren:

  • Kündigungsabwendung: Sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an, ob anstatt der Kündigung die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder der Ausschluss eines bestimmten Risikos möglich ist. So umgehen Sie die Kündigung durch den Versicherer und es steht Ihnen frei, nach einer Kündigung zum regulären Vertragsablauf eine andere Versicherung zu besseren Konditionen zu suchen.
  • Kündigungsumkehr: Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob bei einer ordentlichen Kündigung eine sogenannte Kündigungsumkehr möglich ist. Hierbei kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag, anstatt dass der Vertrag durch den Versicherer gekündigt wird. Somit erhöhen sich die Chancen auf einen problemlosen Versicherungswechsel. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.
  • Zuvorkommen der Kündigung: Kündigt Ihr Versicherer Ihnen außerordentlich, zum Beispiel nach einem Schaden, hat auch er Fristen zu beachten. Zunächst einmal hat er ab schriftlicher Information an Sie über die Schadensregulierung vier Wochen Zeit, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Diese Kündigung wird allerdings erst vier Wochen, nachdem Ihnen das Kündigungsschreiben zugegangen ist, wirksam. Sie selbst haben aber ab der Information zur Schadensregulierung vier Wochen Zeit, Ihren Vertrag fristlos zu kündigen. Sprechen Sie nach Zugang der außerordentlichen Kündigung durch Ihren Versicherer selbst die Kündigung aus, können Sie einen Kündigungszeitpunkt wählen, der noch vor dem Ihres Versicherers liegt. Die vom Versicherer ausgesprochene Kündigung wird nichtig und Ihr Vertrag endet zu dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt. Es ist allerdings wichtig, dass sie nahtlos an das Kündigungsdatum anschließend einen neuen Versicherungsvertrag abschließen, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.

Außerdem stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne zur Seite und beraten Sie zu den Themen Beitragsanpassung und Bestandssanierung und beantworten alle weiteren Fragen, die Sie beschäftigen.