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Die Kinderzulage in der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, bei der durch Zulagen wie die Kinderzulage und durch Steuererleichterungen staatliche Förderung in Anspruch genommen wird. Bei der Riester-Kinderzulage handelt es sich um eine Zulage, die für jedes kindergeldberechtigte Kind dem Vertrag gutgeschrieben wird.
- Was ist die Kinderzulage bei der Riester-Rente?
- Wie hoch ist die Kinderzulage?
- Welche Voraussetzungen gibt es für die Kinderzulage?
- Wie beantrage ich die Kinderzulage?
- Der Rentenversicherungs-Vergleich von Verivox
- Häufig gestellte Fragen
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Riester-Rente vergleichen: So funktioniert es
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Was ist die Kinderzulage bei der Riester-Rente?
Die private Altersvorsorge wie die Riester-Rente wird mit unterschiedlichsten Zulagen und Steuererleichterungen gefördert. Ziel ist es, dass sich möglichst viele Verbraucher um eine private Altersvorsorge bemühen.
Eine dieser Zulagen ist die Kinderzulage, die all jenen Verbrauchern gezahlt wird, die für ihre Kinder auch das staatliche Kindergeld in Anspruch nehmen. Die Kinderzulage bei der Riester-Rente kann damit für jedes kindergeldberechtigte Kind in Anspruch genommen werden und wird dem Vertrag von einem Elternteil gutgeschrieben.
Anspruch auf die Kinderzulage hat das Elternteil, das auch Anspruch auf das Kindergeld hat.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Die Höhe der Kinderzulage orientiert sich am Geburtsjahr des Kindes. Ist das Kind vor dem Jahr 2008 geboren, beträgt die Riester-Kinderzulage 185 Euro pro Kind und pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Riester-Kinderzulage 300 Euro pro Kind und pro Jahr.
Der Anspruch auf die Kinderzulage zur Riester-Rente besteht für jedes Kind. Das Kind muss in dem Kalenderjahr mindestens einen Monat gesetzliches Kindergeld bezogen haben, damit der Anspruch für das Kalenderjahr berechtigt ist.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Kinderzulage?
Die Kinderzulage der Riester-Rente wird so lange gezahlt, wie auch das staatliche Kindergeld gezahlt wird. Es erhält immer nur das Elternteil die Zulage, das auch das Kindergeld erhält. Dadurch ist es nicht möglich, dass beide Elternteile die Kinderzulage der Riester-Rente beantragen können.
Zurückgezahlt werden muss die Kinderzulage dann, wenn der Vertrag zur Riester-Rente vorzeitig gekündigt wird und dadurch alle Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückgerechnet werden. Die Zentrale Zulassungsstelle für Altersvorsorge erstellt in dem Fall einen entsprechenden Beschluss. Er kann bis 4 Jahre nach Kündigung des Vertrages zugestellt werden.
Eine Rückzahlung der Kinderzulage ist auch dann vorgesehen, wenn das Kindergeld erlischt, dieser Fakt dem Anbieter der Riester-Rente aber nicht mitgeteilt wurde. Ferner wird auf den sogenannten Mindesteigenbeitrag geschaut. Der Mindesteigenbeitrag beträgt seit dem Jahr 2008 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Abzüglich aller Zulagen des laufenden Jahres. Wenn weniger als dieser Mindestbeitrag eingezahlt wird, werden die Zulagen entsprechend anteilig gekürzt. Daher muss bei voller Zulagenleistung auch bei einem sehr geringen Einkommen ein Sockelbetrag von mindestens 60 Euro in die Riester-Rente eingezahlt werden.
Wie beantrage ich die Kinderzulage?
Die Kinderzulage wird über die Zentrale Zulagenstelle beantragt. Der entsprechende Antrag dafür wird eingereicht und die Zentrale Zulagenstelle überprüft die Förderberechtigung. Dazu gehört auch die Überprüfung der Höhe der eingezahlten Eigenbeiträge.
In der Regel ist es so, dass direkt bei Vertragsabschluss ein Antrag über die Zulagen gestellt wird. Der Produktanbieter übernimmt das und stellt die benötigten Anträge direkt zur Verfügung. Ändert sich etwas am Bezug der Zulagen, muss dies gemeldet werden, damit es nicht zur Rückzahlung kommt.
Kann ich die Kinderzulage rückwirkend beantragen?
Die Riester-Zulagen wie die Kinderzulage lassen sich rückwirkend beantragen. Aber nur für zwei Jahre. Das bedeutet, dass zum Ende des aktuellen Kalenderjahres maximal die Zulagenbeträge für die beiden vorangegangenen Jahre beantragt werden können. Dafür muss ein Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gestellt werden.
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Häufig gestellte Fragen
Die volle Riester-Zulage erhalten Sie, wenn Sie mindestens 4 % Eigenbetrag auf Ihr Riester-Konto einzahlen.
Die Riester-Zulagen müssen bis spätestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr beantragt werden. Es gibt die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag bis auf Widerruf zu stellen, um den Zulagenantrag nicht jedes Jahr wieder stellen zu müssen.
Die Riester-Rente wird vom Staat in Form von Zuschüssen und Steuervorteilen gefördert. Die staatlichen Zulagen sind die Grundzulage, die Kinderzulage und der Berufseinsteigerbonus. Die Grundzulage beträgt 175 EUR pro Person und Jahr, sofern mindestens 4 % Eigenbetrag auf das Riester-Konto eingezahlt werden.
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