Grundrente
Am 1. Januar 2021 wurde in Deutschland die Grundrente eingeführt. Sie hat nichts direkt mit der Grundsicherung zu tun, sondern berücksichtigt in erster Linie die Lebensarbeitszeit der Berechtigten. Was ist die Grundrente, wie hoch fällt sie aus und wer hat Anspruch?
- Was ist die Grundrente?
- Diese Voraussetzungen gibt es
- Wie hoch fällt die Grundrente aus?
- Die Abgrenzung zur Grundsicherung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundrente steht allen Rentnern zu, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.
- Der Grundrenten-Zuschlag beträgt im Durchschnitt etwa 75 Euro. Der höchstmögliche Zuschlag liegt aktuell bei etwa 418 Euro.
- Im Gegensatz zur Grundsicherung wird die Bedürftigkeitsprüfung durch eine Einkommensprüfung ersetzt. Eine Beantragung der Grundrente ist nicht notwendig.
- Voraussetzung für den Erhalt ist unter anderem eine Einzahlungsdauer von mindestens 33 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung.
Was ist die Grundrente?
Rund 1,3 Millionen Rentner werden von der Grundrente profitieren. Üblicherweise ermittelt sich die Höhe der Altersrente aus der Summe der gezahlten Beiträge und der Dauer der Beitragszahlung. Diese beiden Faktoren werden noch durch beitragsfreie Ersatzzeiten wie Pflege von Angehörigen oder Kindererziehungszeiten ergänzt, nur dass diese eben keine Auswirkung auf die eingezahlten Beiträge haben.
Fakt ist, dass es in Deutschland immer noch Berufe gibt, deren Lohnniveau so gering ist, dass trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung eine ausreichende Rente fehlt. Der Beitrag zur Rentenversicherung ergibt sich prozentual vom Bruttoeinkommen. Wer sein Leben lang nur Mindestlohn verdiente, könnte nach aktueller Rechtslage Grundsicherung für Rentner beantragen – es fehlen die notwendigen Beiträge.
Die Grundrente greift aber nicht nur im Zusammenhang mit der Altersrente. Sie gilt auch für
Bei der Grundrente handelt es sich um einen individuell, von der persönlichen Rentenhöhe abhängigen Zusatzbetrag. Sie wird durch Freibeträge bei der Grundsicherung und beim Wohngeld ergänzt.
Die Grundrente greift für alle berechtigten Rentner, auch für diejenigen, die bereits eine Rente beziehen. Berechtigte müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Der Anspruch wird automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Grundrente?
Die Höhe der Grundrente wird nach Beitragsjahren gestaffelt. Der Berechtigte muss mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Den höchsten Satz erhält er ab 35 Beitragsjahren. Neben den Jahren der direkten Beitragszahlung werden auch
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)
angerechnet.
Es bestehen allerdings auch Faktoren, die keine Berücksichtigung finden. Dazu zählen
- Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld und Bürgergeld
- Zeiten der Schulausbildung
- Die Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente)
- Freiwillige Beiträge
Eine weitere Klausel bezieht sich auf die Höhe der gezahlten Beiträge. Diese müssen auf einem Einkommen basieren, das mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland ausgemacht hat. Nicht berücksichtigt werden auch Beitragszahlungen, die aus einer Minijobtätigkeit resultieren oder aufgrund Teilzeit ein Einkommen von weniger als 30 Prozent des Durchschnitts erzielt wurde.
Wie hoch fällt die Grundrente aus?
Die Berechnung gestaltet sich ein wenig komplex. Zunächst einmal gilt, dass die Höhe grundsätzlich individuell ermittelt wird. Für maximal 35 Jahre Beitragszahlungsdauer wird der Anspruch maximal verdoppelt, aber auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes maximiert. Abschließend gibt es dann noch eine pauschale Kürzung um 12,5 Prozent.
Die Deutsche Rentenversicherung führt zur Berechnung der Höhe der Grundrente folgendes Beispiel an:
„Frau Müller hat im Westen 40 Jahre gearbeitet mit jeweils 50 Prozent des Durchschnittslohns. Dieser liegt im Jahr 2020 bei 40.551 Euro. Hieraus ergibt sich eine eigene Rente in Höhe von 661 Euro (40 Jahre × 0,5 Entgeltpunkte × 33,05 Euro).
Die durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt und auf maximal 0,8 Entgeltpunkte begrenzt. Es ergibt sich ein Zuschlag von 0,3 Entgeltpunkten, welcher um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,2625 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,2625 Entgeltpunkten wird für höchstens 35 Jahre berechnet. Der Zuschlag für die Grundrente beträgt somit rund 304 Euro (0,2625 Entgeltpunkte × 35 Jahre × 33,05 Euro).“
„Frau Müller“ steht damit ab dem 1. Januar 2021 eine Rente in Höhe von 965 Euro zu. Ein Betrag, der noch deutlich unter dem Einkommen vor Steuer, aber nach Sozialabgabenabzug aus einer Beschäftigung mit Mindestlohn bei einer 40-Stundenwoche liegt.
Anspruchsberechtigt sind alleinstehende Rentner, deren Einkünfte 1.250 Euro im Monat nicht übersteigen. Für Ehepaare gilt ein Satz in Höhe von 1.950 Euro. Der maximale Zuschlag beträgt aktuell etwa 418 Euro.
Die Abgrenzung zur Grundsicherung
Am Beispiel der Deutschen Rentenversicherung wird zunächst deutlich, dass die Grundrente über der Grundsicherung liegt. Allerdings bewirkt die Rentenzahlung in diesem Fall auch eine Steuerpflicht. Der Grundfreibetrag im Jahr 2021, das steuerfreie Existenzminimum, beträgt 9.744 EuroEuro. Darüber hinausgehende Einkünfte unterliegen der Besteuerung.
Keine Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente
Die Grundsicherung unterscheidet unterschiedliche Regelbedarfsstufen und beschränkt sich nicht nur auf reine Geldleistungen. Mietzuschüsse, sofern die Wohnung dem Bedarf entspricht, sind wesentlicher Bestandteil der Grundsicherung.
Dem Bewilligungsbescheid für Grundsicherung geht eine eingehende Prüfung, die Bedürftigkeitsprüfung, der Vermögenssituation des Antragstellers voraus. Diese Prüfung findet bei der Grundrente nicht statt. Im Fall der Grundrente wird nur eine Prüfung des Einkommens vorgenommen, beispielsweise in Hinblick auf Mieteinnahmen oder Erträge aus Kapitalvermögen.
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