Cyberschutz für Privatpersonen
Cyberschutz: Schutz vor Datenmissbrauch
Das Internet ist unser täglicher Begleiter geworden. Damit steigen aber auch die Gefahren, die von der Nutzung ausgehen. Selbst Opfer von Datenmissbrauch zu werden ist das eine Risiko, ungewollt durch die Verbreitung von Viren andere zu schädigen die andere Gefahr. Erfreulicherweise bieten die Versicherer inzwischen auch Cyberschutz für Privatpersonen.
- Cyberschutz: Schutz vor Datenmissbrauch
- Was ist eine Cyberversicherung?
- Für wen kommt eine Cyberversicherung infrage?
- Wie erhalte ich Cyberschutz für mich und meine Familie?
Was ist eine Cyberversicherung?
Die Cyberversicherung kommt für Schäden auf, welche durch die Nutzung des Internets entstehen. Dabei wird zwischen Schäden unterschieden, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet, und Schäden, die er verursacht.
- Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die dem Versicherungsnehmer beispielsweise durch Datenmissbrauch entstehen. Gehackte Kontodaten oder durch einen Virus zerstörte Daten sind klassische Beispiele. Die Hausratversicherung kommt im zweiten Fall für die Kosten auf, die durch die Datenwiederherstellung anfallen. Allerdings sind diese Kosten in der Regel maximiert. Der Versicherungsvergleich zeigt, bis zu welcher Höhe welche Gesellschaft leistet.
- Die Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer oder eine im Rahmen der Police mitversicherte Person einen “Datenschaden” bei Dritten verursacht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn er in Unkenntnis eine E-Mail weiterleitet, die einen Virus beinhaltet und den Computer des Empfängers infiziert.
- Die Rechtsschutzversicherung greift bei Streitigkeiten, die speziell aus der Internetnutzung resultieren.
Wichtige Tarifmerkmale
Für alle drei Bausteine der Cyberversicherung greift ein klares Tarifmerkmal: Je höher die Deckungssumme ausfällt, umso besser. Wer selbst durch Daten- oder Identitätsdiebstahl geschädigt wird, ist froh, wenn er am Ende nicht noch finanzielle Einbußen erleidet, sondern der gesamte Schaden von der Versicherung übernommen wird.
Wer ungewollt einen Dritten schädigt, ist ebenfalls froh, wenn er nicht noch einen Teil des Schadens selbst begleichen muss. Das schlimmste Szenario wäre, dass durch eine infizierte E-Mail die gesamte IT eines Unternehmens ausfällt, vorhandene Daten, von der Buchhaltung bis zum CRM-System, gelöscht sind. Der Verursacher müsste in diesem Fall für Produktionsausfälle, entgangene Einnahmen und die Wiederherstellung des Systems aufkommen.
Für wen kommt eine Cyberversicherung infrage?
Die Zielgruppe für eine Cyberversicherung ist relativ klar umrissen. Wer im Internet unterwegs ist, sollte darauf achten, dass er entsprechenden Versicherungsschutz genießt. Ob einmal in der Woche oder täglich mit permanentem Onlinekontakt spielt keine Rolle.
Verivox empfiehlt die Überprüfung der aktuellen Police. Praktisch jede zeitgemäße Hausrat- und Haftpflichtversicherung bietet Cyberschutz. Wer diese Deckung in der bisherigen Police vermisst, sollte über den Versicherungsvergleich zeitnah den Versicherer wechseln.
Wie erhalte ich Cyberschutz für mich und meine Familie?
Bieten die aktuelle Hausrat- und Haftpflichtversicherung keinen Cyberschutz, gilt der erste Blick dem Datum der Hauptfälligkeit der Verträge. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist muss der Vertrag gekündigt werden. Dies muss schriftlich erfolgen, allerdings ist die Schriftform inzwischen vielfältig. Zulässig sind:
- klassischer Brief
- Fax
- Onlinekontaktformular des Versicherers
Im Fall der Nutzung des Onlinekontaktformulars empfiehlt es sich, einen Screenshot der Nachricht und der Übermittlungsdaten anzufertigen.
Der noch relativ junge Cyberschutz wird in wenigen Jahren in der Haftpflichtversicherung so selbstverständlich sein wie Schäden in der Mietwohnung durch die Katze oder in der Hausratversicherung Überspannungsschäden durch einen Blitzschlag.