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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart – Ein mehrstündiger Totalausfall des Back-up-Computersystems für das Einchecken am Flughafen ist ein außergewöhnlicher Umstand. Das haben die Richter des Landgerichts Stuttgart in einem Urteil (Az.: 5 S 142/17) entschieden.

Damit haben Fluggäste keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen von ihrer Fluggesellschaft, wenn sich durch die stunden andauernde Computer-Panne ihr Abflug enorm verzögert und verspätet. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

9 Stunden Verspätung wegen Computer-Panne

In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von New York über London nach Stuttgart. Die Kläger erreichten ihr Endziel erst mit mehr als neun Stunden Verspätung, weil sich in New York am Flughafen JFK der Check-in verzögert hatte. Der Grund: In Terminal 7 waren über 13 Stunden alle Back-up-Computersysteme ausgefallen. Die Airline musste die Fluggäste manuell einchecken. Die Kläger verlangten eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht.

Urteil Airline hat keinen Einfluss auf Energieversorgung

Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen, und auch die Berufung hatte keinen Erfolg. Zwar sei ein kurzzeitiger Ausfall der Systeme kein außergewöhnlicher Umstand, der Komplettausfall – auch der Back-up-Systeme – über 13 Stunden dagegen schon, urteilte das Gericht. Die Situation sei von der Fluggesellschaft nicht mehr beherrschbar und kein Teil des gewöhnlichen Betriebs gewesen. Die Airline habe keinen Einfluss auf die Energieversorgung der Computersysteme gehabt.