Wertminderung nach Blechschaden: Finanzieller Ausgleich ist möglich
02.04.2014 | 10:21
Heidelberg. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat nicht nur Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern kann darüber hinaus einen Vermögensausgleich für den gesunkenen Fahrzeugwert einfordern. Darauf weist das unabhängige Verbraucherportal Verivox hin.
Der Makel des Unfallwagens bleibt bestehen
Ein Unfallwagen bleibt nämlich auch dann ein Unfallwagen, wenn der volle Funktionsumfang durch eine fachmännische Reparatur wiederhergestellt wurde. Für den Besitzer bedeutet das, dass er im Verkaufsfall einen geringeren Erlös hinnehmen muss. Im Versicherungsdeutsch spricht man von einer „merkantilen Wertminderung“.
Der merkantile Minderwert ist also ein Vermögensschaden, der neben den Reparaturkosten zu ersetzen ist. Wie hoch der Minderwert im Einzelnen ausfällt, wird von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Bei der Feststellung werden verschiedene Kriterien wie etwa die örtliche Marktlage, die Marktgängigkeit des Fahrzeugmodells und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs herangezogen.
„Kaum jemand ist bereit, für ein Unfallfahrzeug den gleichen Preis zu zahlen wie für ein baugleiches unfallfreies Auto. Es haftet der Makel des Ungewissen am Wagen: Vielleicht blieben Schäden unentdeckt? Der merkantile Minderwert schafft einen finanziellen Ausgleich für dieses ungute Gefühl“, sagt Ingo Weber, Geschäftsführer und Chief Financial Officer bei Verivox.
Wertminderung auch für ältere Fahrzeuge geltend machen
In der Vergangenheit gab es starre Voraussetzungen für den Zuspruch auf merkantile Wertminderung. So war ein Ausgleich in der Regel nur dann zu erwarten, wenn das Fahrzeug weniger als 100.000 Kilometer auf dem Tacho hatte, nicht älter als fünf Jahre und noch nie in einen Unfall verwickelt war. Darüber hinaus durfte die Höhe des Schadens nicht mehr als 10 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Inzwischen gilt diese Praxis als veraltet.
„Dennoch berücksichtigen Versicherer – gerade bei älteren Fahrzeugen – nicht immer automatisch den merkantilen Minderwert bei der Schadenregulierung. Geschädigte sollten nicht zögern und die Versicherung direkt darauf ansprechen“, rät Weber.