Stromkunden in Ersatzversorgung
07.07.2016 | 09:38
Heidelberg – Stromlieferanten sind für die Versorgung ihrer Kunden auf Leitungsnetze angewiesen, über die Energie zu den Haushalten gelangt. Wenn ein Netzbetreiber einem Energieversorger das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, fallen die Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung. Aktuell ist das in Ostdeutschland geschehen. Der Netzbetreiber 50Hertz arbeitet nach eigenen Angaben nicht mehr mit der Care Energy AG zusammen. Was bedeutet das und was sollten Verbraucher beachten? Das unabhängige Verbraucherportal Verivox erklärt die Hintergründe.
Ersatzversorgung ist Notfallhilfe
Mit der Ersatzversorgung wird gesetzlich sichergestellt, dass niemand im Dunkeln sitzen muss. Das regelt Paragraph 38 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder es zu ungeplanten Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt. Dann springt der örtliche Grundversorger ein. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate dauern, sie hat keine Kündigungsfrist und darf nicht teurer sein als der örtliche Grundversorgungstarif.
Was sollten Kunden in der Ersatzversorgung beachten?
Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren, denn die Versorgung ist gesetzlich gesichert. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich über die Kündigung des Netzzugangs und die Ersatzversorgung schriftlich zu informieren. Auch der örtliche Grundversorger muss schriftlich mitteilen, dass er nun der neue Lieferant ist.
Wichtig: Zählerstand ablesen und dokumentieren
Sobald die Kunden erfahren haben, zu welchem Termin die Ersatzversorgung begonnen hat, sollten sie handeln. Denn bei der Ersatzversorgung darf der Verbrauch geschätzt werden. Um nicht zu viel zu bezahlen, sollten die Kunden ihren Zählerstand ablesen und ihn sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Grundversorger mitteilen. Am besten dokumentieren sie den Zählerstand auch mit einem Foto des Zählers.
Ersatzversorgung ist sicher, aber teuer
Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen üblicherweise dem Grundversorgungstarif des örtlichen Stromanbieters. Dieser Tarif ist in der Regel besonders teuer, kann dafür aber kurzfristig gekündigt werden. Gerade für Verbraucher in Ostdeutschland empfiehlt sich der Wechsel besonders, denn wegen hoher Netzgebühren ist die Grundversorgung dort besonders teuer. Die Preise liegen deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt.
Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh zahlt in diesem Tarif in den neuen Bundesländern derzeit durchschnittlich 1.252 Euro pro Jahr. Im günstigsten verfügbaren Tarif mit fairen Konditionen werden 788 Euro fällig, was einem Preisunterschied von 464 Euro pro Jahr entspricht.
Kündigung der Ersatzversorgung übernimmt der neue Anbieter
Bei der Wahl eines neuen Anbieters sollten Verbraucher neben dem Preis auch auf faire Vertragsbedingungen wie kurze Laufzeiten und Preisgarantien sowie auf Empfehlungen anderer Kunden achten. Bei einem Preisvergleich im Internet können Kunden darüber hinaus gezielt nach regionalen Angeboten oder Ökostrom suchen. Um die Kündigung der Ersatzversorgung müssen sich die Verbraucher nicht selbst kümmern. Das übernimmt der neue Versorger.
„Die Ersatzversorgung ist ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein des deutschen Energiemarkts“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. „Verbraucher können zu keinem Zeitpunkt ohne Strom dastehen. Für kurze Zeit ist die Ersatzversorgung nützlich, doch langfristig ist sie zu teuer. Daher sollten Verbraucher einen günstigeren Anbieter mit fairer Vertragsgestaltung wählen.“