Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kündigung der Kfz-Police: Wo Stolpersteine lauern

18.10.2013 | 10:33

Heidelberg. Auch im kommenden Jahr wird es für Autofahrer teurer: Aktuelle Marktprognosen erwarten Preissteigerungen bei der Kfz-Versicherung von bis zu 7,6 Prozent. Wer dennoch günstiger fahren will, sollte sich den 30. November rot im Kalender markieren. Bis dahin können Wechselwillige regulär ihre alte Kfz-Police kündigen. Was es dabei zu beachten gibt und wo Stolpersteine lauern, erklärt das unabhängige Vergleichsportal Verivox.

Eingangsdatum ist entscheidend

„Das Versicherungsjahr endet für die meisten Versicherten am 31. Dezember. Da die Kündigung mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Vertrages beim Versicherer eingehen muss, ist der Stichtag der 30.11.“, erklärt Ingo Weber, Geschäftsführer und Chief Financial Officer bei Verivox. „Doch aufgepasst: Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum“, warnt Weber.

Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter liegen oft mehrere Hundert Euro. „Deshalb lohnt sich ein Preisvergleich im Internet. Durch einen Versicherungswechsel können Autofahrer rund 500 Euro einsparen“, so Weber.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, kündigt seine alte Police am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. So kann der Versicherte jederzeit problemlos nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Alternativ kann sie auch persönlich in einer Geschäftsstelle des Versicherers abgegeben werden. Verbraucher sollten jedoch nicht vergessen, sich den Empfang des Kündigungsschreibens schriftlich bestätigen zu lassen.

Das gehört ins Kündigungsschreiben

Grundsätzlich kann die Kündigung ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Sie muss aber immer schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Versicherungsnehmers tragen. Zudem gehören sowohl die Angabe der Versicherungsnummer und des Kfz-Kennzeichens ins Schreiben als auch eine Information darüber, von welcher Versicherung man sich trennen möchte. „Bei der Kfz-Haftpflicht und der Kasko handelt es sich um selbstständige Verträge, die einzeln gekündigt werden können, auch wenn sie zusammen abgeschlossen wurden“, informiert Weber.

Neuer Versicherer übernimmt Schadenfreiheitsklasse

In der Kaskoversicherung gilt: Erst wenn ein neuer Vertrag in trockenen Tüchern ist, sollte die alte Police gekündigt werden. Der Grund: Versicherer können sich ihre Kunden aussuchen und dürfen Anträge auch ablehnen. In der Kfz-Haftpflicht geht das nicht. Kfz-Haftpflichtversicherer unterliegen einem gesetzlichen Annahmezwang, d.h. sie müssen jedem Versicherungsschutz einräumen.

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung übernimmt der neue Anbieter die bisher „erfahrene“ Schadenfreiheitsklasse. Schadenfreie Jahre gehen nicht verloren.