Gesetzliche Krankenkassen: Ab Januar können über 52 Millionen Mitglieder durch Kassenwechsel sparen – in Baden-Württemberg bis zu 445 Euro
10.12.2014 | 18:43
Heidelberg - Ab dem 1. Januar 2015 stehen die 131 gesetzlichen Krankenkassen wieder verstärkt im Preiswettbewerb, da sie den Zusatzbeitrag selbst festlegen. Nach den Ankündigungen der ersten Kassen zeigt sich, dass einige Versicherte durch einen Wechsel künftig bis zu 445,50 Euro im Jahr sparen können. Das teilt das unabhängige Verbraucherportal Verivox mit.
Bisher haben 17 Krankenkassen mit 10,4 Millionen Versicherten angekündigt, ob sie einen Zusatzbeitrag erheben wollen und in welcher Höhe er liegt. Die Planungen reichen von 0,0 bis 0,9 Prozent. Bei 12 von ihnen (4,6 Millionen Versicherte) werden die Beitragssätze gegenüber 2014 sinken. Trotzdem können sich nicht alle zahlenden Mitglieder auf geringere Beiträge freuen. Denn parallel steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze klettert um 900 Euro auf 49.500 Euro.
Nur ein Anbieter plant, ohne Zusatzbeitrag auszukommen
Durch den Wechsel zu einer Krankenversicherung mit niedrigerem Zusatzbeitrag lässt sich Geld sparen. Einige Krankenkassen wollen den vom Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes prognostizierten Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent verlangen. Ein kleiner, nur in Baden-Württemberg tätiger Anbieter plant bisher, ganz ohne Zusatzbeitrag auskommen zu wollen. Daraus ergibt sich eine Differenz beim Beitragssatz von bis zu 0,9 Prozent. Wer mehr als 49.500 Euro als Jahresbruttolohn verdient, spart dann bei einem Kassenwechsel 445,50 Euro.
Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen (Juli 2014) gelten 6,3 Millionen Krankenkassenmitglieder als wechselaffin. „Wir erwarten, dass der Preiswettbewerb jetzt stark anzieht“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Wechsel zum übernächsten Monat wirksam
Da fast alle Krankenkassen ab 1. Januar einen Zusatzbeitrag erheben werden, steht nahezu jedem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Das gilt auch für Versicherte, die in einem Wahltarif sind. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Ein Versicherter, der im Januar kündigt, wechselt also zum 1. April in die neue Kasse.