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50 Jahre Mehrwertsteuer: Strom bringt Staat Milliarden

28.12.2017 | 14:38

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Ist Strom ein lebensnotwendiges Gut? Der Gesetzgeber sagt Nein und besteuert Elektrizität mit dem Regelsatz von 19 Prozent, während für andere lebensnotwendige Güter nur sieben Prozent anfallen. Binnen eines Jahrzehnts flossen so 34 Milliarden Euro zusätzlich an den Fiskus, wie das Vergleichsportal Verivox vorrechnet.

Strompreise könnten um 10 Prozent sinken

Seit 2007 wird auf Strom eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig. Für 1,4 Billionen Kilowattstunden, die die privaten Haushalte zwischen 2007 und Ende 2016 zusammen verbraucht haben, wurden 53,8 Milliarden Euro Mehrwertsteuer gezahlt. Würde Strom, wie beispielsweise Nahrungsmittel, als lebensnotwendiges Gut unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fallen, wäre es im gleichen Zeitraum deutlich weniger gewesen – nämlich 19,8 Milliarden Euro.

Die Stromkunden hätten unterm Strich zusammen 34 Milliarden Euro mehr in der Tasche. Und die Stromrechnungen einer dreiköpfigen Familie mit einem Verbrauch von 4.000 kWh wären in den letzten zehn Jahren insgesamt 1.000 Euro günstiger gewesen.

„Jeder Haushalt in Deutschland könnte zehn Prozent weniger für Strom bezahlen, wenn der Gesetzgeber ihn für lebensnotwendig erachten würde“, rechnet Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox, vor. „Stattdessen fallen Schnittblumen, antike Vasen und ausgestopfte Tiere unter den ermäßigten Steuersatz“, so Köster-Niechziol weiter.

Jede Strompreiserhöhung spült Geld in die Staatskassen

Steigen die Strompreise, verdient auch der Staat über die Umsatzsteuer kräftig mit. Ganz gleich, um wie viel sich EEG-Umlage, Netzkosten oder andere Umlagen und Abgaben auf Strom verteuern, der Staat schlägt noch einmal 19 Prozent auf. Allein auf die Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien zahlten private Haushalte in den letzten zehn Jahren 9,4 Milliarden Euro Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer macht rund ein Drittel des staatlichen Steueraufkommens aus. Für Güter „des lebensnotwendigen Bedarfs“ wird ein vergünstigter Steuersatz von sieben Prozent erhoben und gilt für Produkte, die sich in eine von 54 subventionierten Kategorien gemäß Umsatzsteuergesetz einordnen lassen.

Methodik

Auf Basis des Verivox-Verbraucherpreisindex wurde für die Jahre 2007 bis einschließlich 2016 die Differenz aus einer Besteuerung mit 19 Prozent und mit 7 Prozent berechnet. Die Angaben zum Stromverbrauch der privaten Haushalte für die Jahre 2007 bis 2015 basieren auf den Daten der AG Energiebilanzen e.V. Der Stromverbrauch für das Jahr 2016 wurde auf Basis der Vorjahre geschätzt.