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Verivox unterstützt Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes

24.10.2017 | 11:17

Verbraucherschutz auf Vergleichsportalen ist wichtig. Vor diesem Hintergrund begrüßt und unterstützt Verivox die am heutigen Dienstag angekündigte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes.

„Wir teilen ausdrücklich die Sichtweise des Bundeskartellamtes, dass die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale für Verbraucher verlässliche Werte darstellen müssen“, sagt Chris Öhlund, CEO der internationalen Verivox-Gruppe. „Verivox kämpft schon seit mehr als 10 Jahren für Verbraucherschutz bei Vergleichsportalen. Dies ist Teil unseres Selbstverständnisses.“

Verbraucherfreundliche Voreinstellungen bei Verivox gelebte Praxis

Neben verbraucherfreundlichen Voreinstellungen und einem Stiftung-Warentest-Filter im Energiebereich hat Verivox als einziger Vertreter der deutschen Digitalwirtschaft seit 2012 auch an dem EU-Projekt für mehr Qualität und Transparenz bei Vergleichsportalen mitgearbeitet.

Da in der Vergangenheit die gesamte Branche der Vergleichsportale immer wieder imageschädigend pauschal verunglimpft wurde, tritt Verivox für Folgendes ein:

  • Provisionen dürfen das Ergebnis von Tarifrechnern nicht negativ für Verbraucher beeinflussen.
  • Unternehmen müssen – bei Verivox schon seit mehr als 10 Jahren gelebte Praxis – transparent auf ihrer Webseite darüber informieren, dass sie sich durch Provision finanzieren.
  • Unternehmen müssen – bei Verivox gelebte Praxis – transparent auf ihrer Webseite bzw. in den Tarifrechnern darüber informieren, wer zu ihrem Partner-Netzwerk gehört.

Das Kartellamt hat nach einem aktiven Auskunftsersuchen von Verivox im Jahr 2015 dem Geschäftsmodell von Verivox seine Unbedenklichkeit bescheinigt.

Vergleichsportale sind eine wesentliche Säule der Liberalisierung von Märkten, weil erst durch sie komplexe Tarifmärkte für Verbraucher transparent gemacht und somit die Verbraucher bei der Ausübung ihrer Marktmacht unterstützt werden. Mehrere Untersuchungen (wie zuletzt die von den Verbraucherschützern bei dem Institut „Morgen&Morgen“ in Auftrag gegebene) haben in Bezug auf Verivox ebenfalls gezeigt, dass Provisionen das Tarifrechner-Ergebnis nicht negativ beeinflussen.

Vergleichsportale stellen in übersichtlichen Tariflisten komplexe Marktstrukturen im Internet dar und ermöglichen Verbrauchern bequem von zu Hause aus und zu jeder Uhrzeit den Vergleich bzw. einen Wechsel vorzunehmen und dadurch Geld zu sparen.

Vor diesem Hintergrund fordert Verivox von Verbraucherschützern und den zuständigen Behörden, dass einer Ungleichbehandlung Offline- vs. Online-Marktpartner vor dem Hintergrund des Level-Playing-Fields entgegengetreten wird.

  • Wenn Provisionen im Internet veröffentlicht werden sollen, muss dies auch in den entsprechenden Offlinemärkten sichergestellt sein.
  • Wenn von Vergleichsportalen eine Veröffentlichung der Marktabdeckung gefordert wird, muss dies auch in den entsprechenden Offline-Märkten gelten.

Historie Verivox für mehr Transparenz und Verantwortung:

2007: Grundlagen und Aufnahmekriterien für Tarifrechner (z.B. keine 7 Jahre Vorauskasse)

2008: Verivox lädt Politik und Verbraucherverbände erstmalig zur Diskussion über Qualitätsstandards ein

2009: Einführung von Regeln bei Tarifdarstellungen (Energie: z.B. Preisgarantien, Pakete, Kautionshöhen)

2010: Qualifiziertes Anbieter-Bewertungssystem für Verbraucher durch Verbraucher

2011: Neues Filterkriterium „Verbrauchschutzrichtlinien“, Kriterium ÖKO wird nach Gütesiegeln unterteilt, strenge Regeln für Boni, Vorab-Abfrage zur Anzeige von Vorauskasse- und Kautionstarifen

2012: Verivox-Tarifempfehlungen schließen Vorauskasse-, Kautions- oder Pakettarife aus

2013: Verivox erstes Fördermitglied der Schlichtungsstelle Energie, Einführung Stiftung-Warentest Filter, Beschränkung auf 1 Tarif pro Anbieter (Discounterflut wurde von Verbraucherverbänden kritisiert)

2015: Einführung Regionalfilter, proaktive Offenlegung von Provisionen gegenüber dem Bundeskartellamt

2016: Vollkommen transparente Darstellung von Provisions- und Geschäftsmodell (im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten)