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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Treten auf einer Pauschalreise Mängel auf, wenden sich die Urlauber normalerweise direkt an den Veranstalter. Es kann aber auch vorkommen, dass das Reisebüro der richtige Ansprechpartner für Beschwerden ist - dann nämlich, wenn das Reisebüro den Eindruck erweckt, es erbringe die Reiseleistungen in eigener Verantwortung. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-24 S 99/15).

In dem verhandelten Fall kam die Rolle des Veranstalters in den Reiseunterlagen des Klägers nur am Rande zum Tragen, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". Vielmehr trat das Reisebüro als Veranstalter auf. Der Kunde musste sich auf der Plattform des Reisebüros anmelden und dort eine Gesamtzahlung für die Reise leisten. Außerdem stellte das Reisebüro dem Kläger keinen Sicherungsschein aus - was es als reiner Vermittler der Reise hätte tun müssen.

Aus diesen Gründen musste der Kunde davon ausgehen, dass das Reisebüro die Reise veranstaltete, entschied das Gericht. Damit war es auch verantwortlich für Mängel - und musste dem Kunden einen Teil des Reisepreises erstatten.