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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf – Ohne großen Aufwand kann eine gebuchte Pauschalreise auf eine andere Person überschrieben werden, zum Beispiel dann, wenn ein Reisender aus Krankheitsgründen den Urlaub nicht antreten kann.

"Das ist formlos möglich durch ein einfaches Schreiben, in dem festgehalten ist, wer statt einem selbst in den Reisevertrag eintritt", erklärt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Dies sei laut Gesetz bis zum Reisebeginn möglich, so die Juristin.

Veranstalter darf für Änderungen Mehrkosten verlangen

Wichtig dabei: Alter und neuer Reisender haften als Gesamtschuldner, erklärt Wagner. Das bedeutet: Auch wenn der Ersatzurlauber in den Vertrag eintritt, kann sich der Veranstalter für die Zahlung der Reise und eventuelle Mehrkosten für den Austausch der Person an den ursprünglichen Vertragspartner wenden. "Etwa wenn der Ersatzurlauber aus irgendeinem Grund nicht zahlt, kann der Veranstalter das Geld von dem ersten Reisenden verlangen", erklärt Wagner.