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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Karlsruhe – Beim Verlust von Gepäck gibt es Regeln, die Reisende einhalten sollten. Dazu gehört zuallererst die Meldung des Gepäckverlustes an der Gepäckvermittlung.

Gepäckverlust umgehend melden

Zunächst sollten Flugreisende den Schaden unverzüglich bei der nächsten Gepäckvermittlung am Flughafen und der Airline melden. Dafür haben Fluggäste sieben Tage Zeit. An den sogenannten Lost&Found-Schaltern werden die Fälle mit einer Schadenmeldungsnummer protokolliert. Bereits vor dem Abflug sollte der Kofferinhalt etwa per Smartphonefoto oder durch einen Zeugen dokumentiert werden, um die Schadenssumme nachweisen zu können. Grundsätzlich gilt ein Gepäckstück als verloren, wenn es nach 21 Tagen noch nicht aufgetaucht ist.

Noteinkauf nach der Schadensmeldung

Nach der Schadensmeldung können Fluggäste einen Noteinkauf tätigen. Betroffene sollten aber verhältnismäßig einkaufen, denn nur notwendige Artikel werden erstattet. Dazu zählen Drogerieartikel oder Gebrauchsgegenstände, die beleg- und nachvollziehbar für Airlines sein müssen. Auf Grundlage des Montrealer Übereinkommens können Fluggesellschaften verspätete oder verlorene Koffer mit einem maximalen Betrag von rund 1.350 Euro pro Passagier erstatten. Die Erstattungshöhe wird anhand der Nutzungsdauer der Gegenstände berechnet.

Preisminderungen für Pauschalreisende

Pauschalreisende haben zusätzlich einen Anspruch auf Preisminderung. Laut dem Luftfahrtexperten Heinrich Großbongardt ist ab drei Tagen ohne Koffer eine Reduktion um 25 Prozent möglich, für den ganzen Urlaub um 50 Prozent.