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Hannover – Die Freude auf den erholsamen Urlaub ist groß. Doch Reisemängel wie ein schmutziges Zimmer, schlechtes Essen oder unerwartete Trinkgelder können die Urlaubsstimmung schnell auf den Nullpunkt sinken lassen. Jedoch haben Pauschalurlauber das Recht, den Reisepreis aufgrund von Mängeln zu mindern.
Es gilt aber: Wer zu lange mit der Beschwerde wartet, geht leer aus. "Ein Mangel sollte schon vor Ort gerügt werden", erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Ansprechpartner ist der Reiseleiter oder die Gästebetreuer. Sind Reisende unsicher, an wen sie sich wenden müssen, können sie in ihren Reiseunterlagen nachschauen. "Wird dort ein telefonischer Kontakt angegeben, müssen Sie den anrufen." Es reicht aus, den Mangel mündlich anzuzeigen. "Es hilft, wenn Sie einen Zeugen dabei haben."
Nach Rückkehr: Vier Wochen Zeit für schriftliche Beschwerde
Nach ihrer Rückkehr müssen Urlauber die Forderungen beim Reiseveranstalter geltend machen. "Dafür haben Sie vier Wochen nach Ende der Reise Zeit", sagt Degott. Nach Ablauf der Frist können Betroffene keine Forderungen mehr erheben. Im Prinzip können sie die Ansprüche auch dann mündlich anmelden. "Besser ist es aber, Sie schicken einen Brief." Darin sollten Betroffene die Mängel beschreiben und deutlich machen, dass sie ihr Geld zurück haben wollen. Die genaue Höhe müssen sie aber nicht beziffern.