Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover – Die Freude auf den erholsamen Urlaub ist groß. Doch Reisemängel wie ein schmutziges Zimmer, schlechtes Essen oder unerwartete Trinkgelder können die Urlaubsstimmung schnell auf den Nullpunkt sinken lassen. Jedoch haben Pauschalurlauber das Recht, den Reisepreis aufgrund von Mängeln zu mindern.

Es gilt aber: Wer zu lange mit der Beschwerde wartet, geht leer aus. "Ein Mangel sollte schon vor Ort gerügt werden", erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Ansprechpartner ist der Reiseleiter oder die Gästebetreuer. Sind Reisende unsicher, an wen sie sich wenden müssen, können sie in ihren Reiseunterlagen nachschauen. "Wird dort ein telefonischer Kontakt angegeben, müssen Sie den anrufen." Es reicht aus, den Mangel mündlich anzuzeigen. "Es hilft, wenn Sie einen Zeugen dabei haben."

Nach Rückkehr: Vier Wochen Zeit für schriftliche Beschwerde

Nach ihrer Rückkehr müssen Urlauber die Forderungen beim Reiseveranstalter geltend machen. "Dafür haben Sie vier Wochen nach Ende der Reise Zeit", sagt Degott. Nach Ablauf der Frist können Betroffene keine Forderungen mehr erheben. Im Prinzip können sie die Ansprüche auch dann mündlich anmelden. "Besser ist es aber, Sie schicken einen Brief." Darin sollten Betroffene die Mängel beschreiben und deutlich machen, dass sie ihr Geld zurück haben wollen. Die genaue Höhe müssen sie aber nicht beziffern.