Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Das Wohnmobil ist für viele Menschen der Inbegriff von Unabhängigkeit und Freiheit. Doch wer außerhalb von Camping-Plätzen mit den „rollenden vier Wänden“ einen Zwischenstopp im Wald oder am Meer machen möchte, sollte sich an die Vorschriften halten. Was mit dem Wohnwagen erlaubt ist und was nicht, verrät die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe April/2017 der Zeitschrift "Finanztest".

Am Straßenrand parken und dort übernachten ist hierzulande in der Regel nur für eine Nacht erlaubt, schreibt die Zeitschrift. Und das auch nur, um sich auszuruhen. Zwei Nächte oder mehr gelten in Deutschland nicht als Erholungspause und sind deshalb auch nicht gestattet. Im Ausland gibt es häufig Einschränkungen. 

Parkverbot bei Schild "Nur für Pkw"

Wer einen Parkplatz für sein Wohnmobil sucht, sollte genau auf die Beschilderung achten. "Nur für Pkw" schließt Wohnmobile nämlich aus. Ein Reisemobil geht laut Straßenverkehrsordnung mit seinen meist mehr als 2,8 Tonnen nicht als Pkw durch. Heißt es nur "Parkplatz", sind auch Camper willkommen.

Das gilt aber nicht für das Camping. Tische und Stühle dürfen nicht herausgestellt werden – auch wenn die Größe des Parkplatzes es erlaubt. Denn auch für Wohnmobile gelten die üblichen Regeln wie: Fahrzeuge dürfen nicht über vorgezeichnete Flächen ragen. Die Campingausstattung im Inneren des Wagens darf jedoch genutzt werden.

Kein Camping auf privaten Parkplätzen

Auch auf privaten Parkplätzen etwa von Supermärkten ist Camping nicht erlaubt. Häufig hätten Supermärkte aber nichts dagegen, wenn ein Wohnwagen während des Einkaufs auf einem Pkw-Parkplatz steht, berichtet "Finanztest". Übernachtungen sind in der Regel nicht gestattet.

Doch wie sieht es auf dem Parkplatz vor der Haustür aus? Darf der Wohnwagen auch als ausgelagertes Gästezimmer genutzt werden? Laut Straßenverkehrsordnung ist das nicht erlaubt. Wenn Gäste im Wohnwagen schlafen, gilt das als Sondernutzung des Straßenraums. Dafür bräuchten Besitzer theoretisch eine offizielle Erlaubnis. In der Praxis dürfte aber kaum eine Stadt oder Gemeinde eingreifen, solange es sich nur um eine Nacht handelt.