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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Erding - Verpasst ein Fluggast seinen Maschine wegen einer langen Warteschlange an der Sicherheitskontrolle, haftet dafür auch der Flughafen. Er muss anteilig für Mehr- und Umbuchungskosten der Fluggäste zahlen.

Zu diesem Urteil kommt das Amtsgericht Erding (Az.: 8 C 1143/16). Die Begründung: Ein Flughafen müsse die Sicherheitskontrolle so organisieren, dass es den Passagieren möglich ist, rechtzeitig am Flugsteig zu erscheinen.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von München über Istanbul nach Hatay in der Türkei. Abflug war um 13.40 Uhr. Der Kläger und seine Familie checkten um 12.22 Uhr ein und begaben sich danach zur Sicherheitskontrolle. Dort war die Schlange bereits sehr lang. Nach einiger Zeit forderte ein Airport-Mitarbeiter die Reisenden auf, sich zu einer anderen Kontrollstelle zu begeben - aus Sorge, die Fluggäste könnten ihren Flug verpassen. Genau dies geschah dann auch.

Der Kläger und seine Familie erhielten ihr Gepäck zurück. Sie buchten für 613,96 Euro um und flogen am folgenden Tag in die Türkei. Der Kläger bekam vom Flughafen Geld zurück - allerdings nur 80 Prozent der strittigen Summe. Denn den Mann traf laut Gericht eine Mitschuld am Verpassen des Fliegers: Er hätte sich in der Warteschlange selbst nach vorne begeben und auf den Zeitdruck aufmerksam machen müssen.