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Hannover/Berlin – Extreme Wetterlagen in den Skigebieten machen mancherorts den Skibetrieb unmöglich. Doch Winterurlauber, die wegen sehr viel Neuschnee und hoher Lawinengefahr nicht an ihr Reiseziel gelangen, haben nur begrenzte Rechte.
Wer nämlich sein Hotel oder eine Ferienwohnung wegen gesperrter Straßen nicht erreichen kann, ist auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, erklärt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Rein rechtlich sei der Urlauber dazu verpflichtet, das Zimmer zu bezahlen. Denkbar sind aber Sonderregeln wie Gutscheine.
Pauschal-Skireise: Kündbar mit Begründung "höhere Gewalt"
Wurde der Skiurlaub samt Anreise bei einem Veranstalter gebucht, kann der Reisende dagegen vor Abreise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Wintersportort nicht erreichbar ist. Er bekommt dann das Geld für die Reise zurück. Schadenersatz gibt es aber nicht.