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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bonn – Wird während einer Kreuzfahrt ein Film auf dem Schiff gedreht, ist dies laut der Richter des Bonner Landgerichts kein Reisemangel, für den der Veranstalter den Reisenden Schadenersatz zahlen muss. Das Gericht wies die Klage (Az.: 1 O 122/17) einer 83-jährigen Kreuzfahrt-Passagierin aus München ab, die von ihrem Veranstalter Phoenix Reisen mehr als 32.000 Euro gefordert hatte.

Die Klägerin hatte im August 2016 eine 112-tägige Weltreise auf der "Albatros" für 27.000 Euro gebucht. Als sie erfuhr, dass während der Reise an 20 Tagen Dreharbeiten für die ARD-Doku-Serie "Verrückt nach Meer" vorgesehen waren, hatte sie im November 2016 den Reisevertrag gekündigt. Vom Veranstalter forderte sie nicht nur die Anzahlung von 5.080 Euro zurück, sondern auch noch einmal den gesamten Reisepreis als Entschädigung für entgangene Urlaubszeit.

Vermutete Einschränkungen sind kein Reisemangel

Ein Reisemangel seien Dreharbeiten an Bord aber nur, wenn es Beeinträchtigungen gebe, so das Gericht. Die Klägerin habe jedoch lediglich Mutmaßungen über Einschränkungen durch das Fernsehteam vorgetragen. Dass sie die Reise nie gebucht hätte, wenn sie von den Dreharbeiten gewusst hätte, glaubte die Richterin nicht. Denn die Rentnerin war im September 2016 noch an Bord der ebenfalls zu Phoenix gehörenden "Amadea" gegangen, wo die ZDF-Serie "Das Traumschiff" gedreht wurde. Dort hatte sich die Frau sogar als Komparsin angeboten.