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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Lithium-Batterien stecken in Uhren, Notebooks, Smartphones oder Tablets sowie in vielen medizinischen Geräten. Die meisten Fluglinien beschränken die Menge und Kapazität von Batterien im Gepäck. Das sind die wichtigsten Regelungen der deutschen Airlines.

Viele Fluggesellschaften beschränken grundsätzlich die Mitnahme von Batterien und Akkus – denn wenn eine Lithium-Zelle defekt ist, erhitzt sie sich auf bis zu 800 Grad. Dann kann es zu einer Kettenreaktion bis hin zur Explosion kommen. Bestes Beispiel ist das Mitnahmeverbot für Samsungs Smartphone Galaxy Note 7, das von Samsung 2016 wegen der Feuergefahr durch defekte Batterien zurückgerufen wurde. So regeln deutsche Airlines die Mitnahme von Lithium-Batterien:

Condor

Die Fluggesellschaft stützt sich auf die Vorschriften der International Air Transport Association (IATA). Demnach dürfen als Ersatz maximal zwei Lithium-Batterien mit einer Nennleistung bis zu
160 Wattstunden befördert werden. Dabei ist für Batterien mit einer Nennleistung über 100 Wattstunden die vorherige Zustimmung von Condor nötig. Für Geschäftsleute interessant: An Bord nicht erlaubt sind Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage und dafür integrierter Lithium-Batterie.

Air Berlin

Bei Air Berlin geht es strenger zu: Mit den Batterien betriebene Unterhaltungselektronik darf zwar ins Handgepäck und im Koffer in den Laderaum. Aber: Ersatzakkus dürfen ausschließlich im Handgepäck geführt werden – und zwar in der Originalverpackung. Andernfalls müssen sie isoliert und vor dem Kontakt mit Metall geschützt werden. Überschreitet der Lithiumgehalt zwei Gramm und die Nennleistung 100 Wattstunden, muss die Airline den Transport zudem extra genehmigen. Es dürfen auch nur maximal zwei Ersatzbatterien ins Handgepäck. Davon betroffen sind etwa Kameras, Filmausrüstungen und medizinische Geräte. Kleine Camcorder, Uhren, Taschenrechner, Handys und Laptops haben hingegen meistens eine geringere Nennleistung von unter 100 Wattstunden.

Lufthansa

Tragbare Elektrogeräte mit eingebauten Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Zellen dürfen ins Handgepäck und ins aufgegebene Gepäck. Allerdings ist die Mitnahme im Koffer beschränkt auf die Nennleistung bis 100 Wattstunden und zwei Gramm Lithium. Für das Handgepäck muss bei höheren Werten eine Erlaubnis der Airline vorliegen. Ebenfalls nicht erlaubt an Bord sind Aktenkoffer mit Lithium-Batterie. Bei Ersatzbatterien, dazu gehören auch Powerbanks, gilt ebenfalls: Bei höheren Werten muss die Airline zustimmen. Außerdem darf man dann nur zwei Stück pro Person mitnehmen.

Ersatzteile mit Nennleistung unter 100 Wattstunden und zwei Gramm Lithium als Ersatz dürfen nur in Mengen, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, in die Kabine. Außerdem müssen die Batterien gegen Kurzschluss gesichert sein. Das lässt sich beispielsweise mit etwas Klebeband über den Polen oder Kontaktflächen bewerkstelligen.