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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Der letzte Flug von Air Berlin ist am Freitag, den 27. Oktober 2017, in Berlin-Tegel gelandet. Nun dürfte das Aus der deutschen Fluggesellschaft in den kommenden Monaten zu Lücken in den Flugplänen führen. Damit drohen Flugausfälle und Verspätungen, zum Beispiel bei der Lufthansa-Tochter Eurowings.

Doch Passagiere haben Rechte: Nach der EU-Fluggastrechteverordnung stehen ihnen je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro zu, wenn ihr Flug kurzfristig gestrichen wird oder sich stark verspätet. Deutliche Änderungen der Flugzeit kommen in vielen Fällen rechtlich einer Annullierung gleich. Entschädigungsanspruch haben auch Passagiere, die gegen ihren Willen nicht befördert werden.

Es gibt Einschränkungen

Nicht zahlen muss die Airline, wenn sie größere Änderungen bei den Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Es kommt hier darauf an, wann die Fluggesellschaft den Passagier über den Ausfall informiert. Darüber hinaus entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlungen auch, wenn außergewöhnliche Umstände zu einem Flugausfall führen, zum Beispiel ein starkes Unwetter.

Bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung muss die Airline grundsätzlich eine Ersatzbeförderung anbieten oder die Kosten für das Flugticket erstatten. Das gilt in jedem Fall.