Zahnunfall
Ein Unfall muss sich nicht immer in großen Dimensionen mit Gips am Bein abspielen. Ein Zahnunfall, bei dem es nur um "Kleinigkeiten" geht, ist zum einen mindestens genauso schmerzhaft, zum anderen in der Behandlung nicht weniger komplex.
- Richtig handeln beim Zahnunfall
- Die Zahnrettungsbox
- Behandlungsmöglichkeiten bei einem abgebrochenen Zahn
- Wer trägt die Kosten?
- Behandlungsmöglichkeiten bei ausgeschlagenem Zahn
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zahn oder das Bruchstück dürfen auf keinen Fall trocken gelagert werden.
- Die Aufbewahrung bis zum Zahnarzt muss in einer Zahnbox, kalter H-Milch, einer isotonischen Salzlösung, kalter Plastikfolie oder in Speichel erfolgen.
- Zahnbruchstücke können mit Plastikkleber wieder angesetzt werden.
- Ist Zahnersatz notwendig, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur den Festkostenzuschuss.
Richtig handeln beim Zahnunfall
Ein Zahnunfall kann zu drei Zuständen führen:
- Der Verunglückte hat Glück und der Zahn hat sich nur gelockert.
- Der Zahn ist komplett aus dem Kiefer ausgelöst.
- Teile des Zahns sind weggebrochen.
Jeder dieser drei Zustände erfordert eine bestimmte Vorgehensweise, die jedoch alle den Besuch eines Zahnarztes oder des Zahnnotdienstes erfordern.
Im ersten Schritt gilt es, zu prüfen, ob sich im Mund-Rachen-Raum noch Zahnsplitter befinden. Diese müssen entfernt werden, um weitere Verletzungen zu vermeiden.
Hat sich der Zahn nur gelockert, sollte der Patient nicht fest aufbeißen, damit der Zahn nicht noch ausfällt. Ist ein Teil des Zahns abgebrochen, hilft es, das Bruchstück in kalte H-Milch oder einer kalten, desinfizierten Plastikfolie für den Transport zum Zahnarzt aufzubewahren. Hat sich der Zahn beim Unfall komplett aus dem Kiefer gelöst, darf er für Aufbewahrungs- und Transportzwecke nur an der Zahnkrone angefasst werden, um eine Verschmutzung der Wurzel zu vermeiden.
Die Aufbewahrung des Zahnes erfolgt analog zum Bruchstück in kalter H-Milch oder einer Plastikfolie. Der Zahn oder die Bruchstücke dürfen nach dem Zahnunfall auf keinen Fall gereinigt werden. Der Patient sollte innerhalb einer Stunde einen Arzt aufsuchen. Als Aufbewahrungsform eignet sich auch eine isotonische Kochsalzlösung.
Hilfreich beim Zahnunfall: die Zahnrettungsbox
Idealerweise steht am Unfallort jedoch eine Zahnrettungsbox zur Verfügung. Die Zahnrettungsbox beinhaltet eine spezielle Lösung, die eine Aufbewahrung für 24 Stunden ermöglicht. Sportvereine sind gut beraten, neben dem klassischen Erste-Hilfe-Kasten auch eine solche Box für den Notfall zur Verfügung zu haben. In Privathaushalten finden sich solche Boxen eher selten. In der Mehrzahl geschehen Zahnunfälle auch eher außerhalb der eigenen vier Wände, zum Beispiel beim Sport.
Steht keine der genannten Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung, muss der Zahn in Speichel gelegt werden. Er darf auf keinen Fall in Wasser gelagert werden oder austrocknen, um eine Implantation im Kiefer zu ermöglichen.
Behandlungsmöglichkeiten bei einem abgebrochenen Zahn
Ist ein Stück des Zahnes abgebrochen, kommt es darauf an, ob ein Nerv beschädigt wurde. Dies ist der Fall, wenn die Bruchstelle blutet. In diesem Fall ist sofortiges Handeln notwendig. Durch bakterielle Einwirkungen kann sich der Nerv entzünden, eine Wurzelbehandlung ist die Folge.
Ein abgeschlagenes Zahnfragment lässt sich heute wieder sehr gut mit dem Zahn verbinden. Der Splitter wird mit einem Kunststoffkleber aufgeklebt, die Klebenaht ist, wenn überhaupt, kaum sichtbar. Der Patient muss den Zahn allerdings eine Weile schonen, und darauf achten, dass er sich wieder in das Gebiss einfügt.
Ist ein Ankleben des Bruchstücks nicht möglich, wird auf den verbliebenen Zahn eine Teilkrone aufgesetzt, respektive der gesamte Zahn überkront. Im sichtbaren Bereich des Mundes kommen Keramikkronen zum Einsatz. Wurde der Nervenkanal durch den Bruch geöffnet, muss der Zahnnerv entfernt und die Wurzel behandelt werden. Anschließend wird der Zahn mit Ersatzmaterial wieder aufgefüllt.
Wer trägt die Kosten?
Abhängig von der Behandlungsmethode werden die Kosten von der Krankenversicherung ganz oder teilweise übernommen. Bei Zahnersatz erhalten die Patienten einen Festkostenzuschuss, müssen die Differenz zu den gesamten Kosten jedoch selbst tragen.
Sieht die Unfallversicherung eine Kostenübernahme vor, ist eine ausführliche Dokumentation seitens des behandelnden Zahnarztes notwendig. Kam es durch Fremdeinwirkung zu der Verletzung, ist zu prüfen, ob der Verursacher einen Teil der Kosten entweder selbst oder durch seine Haftpflichtversicherung übernehmen muss.
Behandlungsmöglichkeiten bei ausgeschlagenem Zahn
Ist der Zahn komplett aus dem Kiefer herausgelöst, lässt er sich durchaus wieder einsetzen. Zunächst justiert ihn der Zahnarzt in der Originalposition im Kiefer. Anschließend wird er durch ein Drahtgestell an den Nachbarzähnen fixiert. Die Befestigung verbleibt für rund vier Wochen bestehen.
Kam es zu einer Schädigung des Zahnnervs, wird eine Wurzelbehandlung notwendig. Dies ist erkennbar, wenn der Zahn gefühllos bleibt.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
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