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Im Normalfall weist das Gebiss eines Menschen einen leichten Überbiss auf. Das bedeutet, dass der Oberkiefer etwas über den Unterkiefer hinausragt. Allerdings gibt es Personen, bei denen dies stärker ausgeprägt ist. In bestimmten Fällen ist es dann notwendig, den Überbiss zu behandeln.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Überbiss?
  3. Gesundheitliche Folgen
  4. Therapie
  5. Was zahlt die Krankenkasse?
  6. Kosten sparen mit der Zahnzusatzversicherung
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Zahnzusatzversicherung - Vergleich der Zahnversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mensch besitzt einen Überbiss, wenn sein Oberkiefer mehr als zwei Millimeter über den Unterkiefer hinausragt.
  • Ein stärkerer Überbiss kann unter anderem Probleme beim Sprechen und Kauen verursachen, aber auch das Risiko eines Kariesbefalls erhöhen.
  • Bei Kindern therapiert der Kieferorthopäde die Fehlstellung mit einer Zahnspange, wohingegen bei Erwachsenen häufig eine Operation notwendig ist.
  • Während die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten bei Kindern mit einer ausgeprägten Fehlstellung komplett übernimmt, trägt sie die Kosten bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen.

Was ist ein Überbiss?

Bei einem gewöhnlichen gesunden Gebiss ragt der Oberkiefer etwa zwei Millimeter hervor. Die Angabe bezieht sich auf den horizontalen Abstand zwischen den Kanten der oberen und unteren Schneidezähne bei geschlossenem Mund. Die oberen Schneidezähne überdecken in diesem Fall die unteren um ein bis zwei Millimeter. Von einem starken Überbiss (wissenschaftlich: Prognathie) sprechen Zahnärzte und Kieferorthopäden, wenn die oberen Zähne mehr als drei Millimeter vom Unterkiefer abstehen.

Ein vergrößerter Überbiss kann unterschiedliche Ursachen haben. Er bildet sich entweder durch einen Fehlstellung des Kiefers aus oder durch gekippte Zähne. Bei den meisten Patienten ist eine Kombination der beiden Faktoren für den Überbiss verantwortlich. Dies kann erblich bedingt sein, jedoch auch durch ungünstige Angewohnheiten im frühen Kindesalter entstehen. Ein typisches Beispiel hierfür ist das Daumenlutschen.

Die Folgen eines Überbisses

Ein stark ausgeprägter Überbiss verursacht unter Umständen verschiedene Probleme, die Sie nicht unterschätzen sollten. Die Zahnfehlstellung kann beispielsweise folgende Auswirkungen haben:

  • Schwierigkeiten beim Sprechen und Kauen, insbesondere mit den Schneidezähnen
  • Erhöhtes Verletzungsrisiko der oberen Schneidezähne bei einem Unfall
  • Höheres Risiko eines Kariesbefalls der Frontzähne (durch fehlenden Speichelfluss)
  • Infektion der oberen Atemwege durch Mundatmung
  • Sichtbare Beeinträchtigung des Gesichtsprofils (stark nach außen gewölbte Oberlippe oder „fliehendes Kinn“)
  • Muskelverspannungen und Kiefergelenkschmerzen

Wie lässt sich ein Überbiss behandeln?

Für welche Therapieform der behandelnde Arzt sich entscheidet, hängt im Wesentlichen vom Alter des Patienten ab. Weist ein Gebiss schon im Kindesalter einen Überbiss auf, ist es sinnvoll, bereits frühzeitig mit der Behandlung zu beginnen.

Die Überbiss-Behandlung bei Kindern

Vor der Pubertät lässt sich ein Überbiss in den meisten Fällen mit einer konventionellen Zahnspange korrigieren. Diese Art der Behandlung zielt entweder darauf ab, das Wachstum des oberen Kiefers einzudämmen oder das des Unterkiefers zu fördern. Um für ausreichend Platz zu sorgen, entfernt der Arzt unter Umständen die kleinen Backenzähne.

Die Überbiss-Behandlung bei Erwachsenen

Bei Patienten im Erwachsenenalter ist das Wachstum des Kiefers bereits abgeschlossen, sodass der Zahnarzt beziehungsweise Kieferorthopäde mit anderen Methoden arbeiten muss. Deswegen gestaltet sich die Behandlung etwas aufwendiger. Im Falle eines nicht allzu stark ausgeprägten Überbisses kommen häufig transparente Zahnschienen (Aligner) zum Einsatz. Bei schwerwiegenderen Fehlstellungen finden teilweise auch feste Zahnspangen Verwendung. In vielen Fällen kombiniert der behandelnde Arzt die kieferorthopädische Behandlung zudem mit einem chirurgischen Eingriff.

Was zahlt die Krankenkasse?

Bei Kindern und Jugendlichen besteht die Chance, dass die Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung komplett übernimmt. Zur Einschätzung des Behandlungsbedarfs dienen die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), die zwischen fünf Schweregraden unterscheiden. Eine Kostenübernahme erfolgt, wenn eine ausgeprägte Zahnfehlstellung (KIG 3) vorliegt. Dies trifft zu, wenn der Überbiss mindestens bei sechs Millimetern liegt. Doch auch hier sind häufig Zuzahlungen erforderlich. Die Kasse kommt nämlich lediglich für das preiswerteste Material auf, das dem medizinischen Zweck genügt. Darüber hinaus muss die Behandlung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen.

Allerdings besteht für gesetzlich Versicherte die Verpflichtung, erst einmal 20 Prozent der Aufwendungen selbst zu übernehmen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung zahlt die Versicherung das Geld zurück. Sind mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung, beläuft sich der Eigenanteil ab dem zweiten Kind nur noch auf 10 Prozent.

Erwachsenen erstattet die Versicherung das Geld für die Behandlung in der Regel lediglich, wenn diese medizinisch notwendig ist. Es muss sich also um eine schwere Kieferanomalie handeln, die neben einer Zahnspange auch einen chirurgischen Eingriff erfordert. Im Einzelfall ist sogar eine vollständige Kostenübernahme möglich. Andernfalls müssen Sie mit Aufwendungen im hohen vierstelligen Bereich rechnen.

Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung übernimmt auch im Erwachsenenalter je nach Tarif bis zu 100 Prozent der bei einer kieferorthopädischen Behandlung anfallenden Kosten. Das Versicherungspaket beinhaltet in der Regel zahlreiche weitere Leistungen wie Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung oder Wurzelbehandlungen. Um den besten Anbieter zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich verschiedener Zahnzusatzversicherungen.

Zahnzusatzversicherung - Vergleich der Zahnversicherungen

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