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Wie eine Vollkrone dient auch eine Teilkrone dem Zahnerhalt. Allerdings bietet sich diese Art der Überkronung nur in speziellen Fällen an. Ob ein Zahnarzt zu einer Teilkrone rät, hängt im Wesentlichen davon ab, wie viel Substanz der Zahn bereits verloren hat.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Teilkrone?
  3. Wann und wie wird eine Teilkrone eingesetzt?
  4. Aus welchen Materialien besteht eine Teilkrone?
  5. Welche Vorteile bietet eine Teilkrone?
  6. Wer trägt die Kosten für eine Teilkrone?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Zahnzusatzversicherung - Vergleich der Zahnversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Teilkrone ersetzt – anders als eine Vollkrone – lediglich einen Teilbereich des sichtbaren Zahns.
  • Zahnärzte greifen auf Teilkronen zurück, wenn sich Zahnfüllungen und Inlays nicht als Lösung anbieten, aber der Substanzverlust für eine Vollkrone zu geringfügig ist.
  • Da die Herstellung von Teilkronen im Zahnlabor erfolgt, kann der Arzt sie nicht direkt während der ersten Sitzung in den Zahn einbringen, folglich sind mindestens zwei Behandlungstermine notwendig.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei einer Teilkrone lediglich einen Festzuschuss, der etwa die Hälfte der Kosten für die preiswerteste Versorgung abdeckt.

Was ist eine Teilkrone?

Das charakteristische Merkmal einer Teilkrone besteht darin, dass diese den entsprechenden Zahn nicht zirkulär umfasst, also nicht umlaufend am Zahnfleischrand. Eine Teilkrone ummantelt lediglich einen Teilbereich des sichtbaren Zahns. Dies ist der wesentliche Unterschied zur Vollkrone, die die natürliche Zahnkrone komplett ersetzt. Demzufolge bleibt die gesunde Zahnsubstanz bei einer Teilkrone größtenteils erhalten. Es gibt jedoch auch eine Gemeinsamkeit: In beiden Fällen erfolgt die Herstellung der Krone in einem Dentallabor. Je nach Größe der Krone unterscheiden Mediziner zwischen Halb- und Dreiviertelkronen. Darüber hinaus sind die Übergänge zu anderen Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays fließend.

Wann und wie wird eine Teilkrone eingesetzt?

In der Regel setzt der Arzt eine Teilkrone ein, wenn der Verlust der Zahnsubstanz die Versorgung mit einer Füllung oder einem Inlay unmöglich macht, aber die Schäden dennoch zu geringfügig für eine Vollkrone sind. Dies trifft zum Beispiel auf einseitige Entkalkungen zu, bei denen nicht der ganze Zahn betroffen ist. Auch wenn durch Zähneknirschen (Bruxismus) Teile des Zahns beschädigt wurden, besteht die Notwendigkeit, die noch vorhandene Zahnsubstanz zu schützen.

Der Behandlungsverlauf bei Teilkronen

Zunächst stellt der behandelnde Arzt sicher, dass die Wurzelspitze des betroffenen Zahns nicht entzündet ist. Sollte eine Entzündung vorliegen, dann führt er vor dem Einsetzen der Teilkrone eine Wurzelbehandlung durch. Die eigentliche Therapie startet erst im Anschluss.

Zuerst präpariert der Arzt den zu behandelnden Zahn. Dazu schleift er ihn teilweise ab. Im Anschluss erstellt er einen exakten Gebissabdruck. Dieser dient dem Zahnlabor als Vorlage für die Teilkrone. Da die Herstellung der Krone normalerweise ein bis zwei Wochen benötigt, versorgt der Arzt den Zahn mit einem Provisorium, sodass der Schaden am Zahn in dieser Zeit nicht sichtbar ist. Das Provisorium besteht meist aus Kunststoff.

Sobald die Krone fertiggestellt ist, bringt der Arzt sie in den Zahn ein. Zuvor überprüft er noch die Passform der Teilkrone. Erst danach reinigt der Arzt den zu behandelnden Zahn und setzt die Krone dauerhaft ein.

Aus welchen Materialien besteht eine Teilkrone?

Welches Material sich für eine Teilkrone anbietet, hängt sowohl von der Ausgangssituation des Patienten als auch von seinen finanziellen Möglichkeiten ab. Neben Metall- und Keramikkronen sind auch sogenannte Galvanokronen gebräuchlich.

Teilkronen aus Vollmetall sind nicht nur am preisgünstigsten, sie haben auch die höchste Lebensdauer. Meist handelt es sich dabei um Edelmetall-Legierungen mit einem gewissen Goldanteil. Allerdings hebt sich die Farbe einer Metall- beziehungsweise Goldkrone deutlich von der Farbgebung der natürlichen Zähne ab, was für die meisten Menschen aus ästhetischer Sicht ein Nachteil ist. Daher kommen Kronen aus Metall vor allem im nicht sichtbaren Bereich der Backenzähne zum Einsatz.

Aufgrund ihres natürlicheren Erscheinungsbildes entscheiden sich die meisten Patienten für Teilkronen aus Vollkeramik, wenn einer der vorderen Zähne betroffen ist. Keramik weist vergleichbare Eigenschaften wie Metall auf, lässt sich jedoch optimal an die natürliche Farbe des Zahns anpassen. Da das Material ausreichend hart ist, lassen sich Vollkeramik-Teilkronen aber durchaus auch für die hinteren Zähne nutzen.

Bei einer Galvanokrone handelt es sich um ein mit Keramik beschichtetes Metallgerüst. Die Innenfläche der Krone bestehen aus einer dünnen Feingoldschicht. Damit kombiniert eine Galvanokrone die höhere Ästhetik von Keramikkronen mit der Haltbarkeit von Vollmetallkronen.

Haltbarkeit: Welche Lebensdauer weisen Teilkronen auf?

Da viele Faktoren einen Einfluss auf die Haltbarkeit einer Teilkrone haben, ist es nicht möglich, diesbezüglich eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Die Lebensdauer einer Teilkrone hängt unter anderem von folgenden Dingen ab:

  • der Verarbeitung durch das Zahnlabor
  • der Eingliederung durch den Zahnarzt
  • der Mundhygiene des Patienten

Als groben Orientierungswert geben viele Zahnärzte jedoch einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren an.

Welche Vorteile bietet eine Teilkrone?

Im Wesentlichen zeichnen sich Teilkronen gegenüber Vollkronen durch zwei Vorzüge aus: Zum Einen ermöglicht eine nur teilweise den Zahn abdeckende Krone eine schonende Präparation, bei der vergleichsweise viel der natürlichen Zahnsubstanz erhalten bleibt. Zum anderen sind die Materialkosten deutlich niedriger als bei einer Vollkrone.

Wer trägt die Kosten für eine Teilkrone?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einer Teilkrone lediglich einen Festzuschuss. Der Betrag deckt jedoch selbst bei einer sehr preisgünstigen Zahnversorgung meist nur etwa 50 Prozent der Kosten ab. Infolgedessen liegt der Eigenanteil des Patienten – abhängig von der Größe der Krone und vom verwendeten Material – zwischen 200 und 700 Euro. Um diese Restkosten abzudecken, kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnen.

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