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Kinder profitieren von Anfang an von Zusatzleistungen

Bereits ab den frühen Kindheitsjahren stehen regelmäßige Zahnarztbesuche und -behandlungen an – über Füllungen bis hin zu kieferorthopädischen Behandlungen. Um Kosten zu vermeiden, werden dabei oft einfache Lösungen genutzt. Wer jedoch Keramik statt Kunststoff oder eine schonende, innovative Zahnspangentechnologie für seine Kinder möchte, muss diese Zusatzleistungen selbst bezahlen. Eine günstige Zahnzusatzversicherung für Kinder unterstützt die Eltern bei den Zusatzkosten. Bei VERIVOX vergleichen Sie stressfrei Zahnversicherung für Kinder online und sichern sich so den besten Schutz für die Kleinsten.

Inhalt dieser Seite
  1. So einfach ist der Vergleich
  2. Zahnbehandlungen bei Kindern
  3. Der zahnärztliche Kinderpass
  4. Kieferorthopädische Behandlungen
  5. Leistungen der gesetzlichen KV
  6. Wann lohnt es sich?
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Weitere interessante Artikel
  9. Das ist Verivox

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  1. Zunächst geben Sie an, wie Sie krankenversichert sind (gesetzlich, privat, Freie Heilfürsorge) sowie Angaben zum Alter und zahnmedizinische Vorerkrankungen der versicherten Person.
  2. Anschließend können Sie das Suchresultat mittels der vorhandenen Filter verfeinern: Suchen Sie beispielsweise gezielt nach Anbietern, die Kosten auch für Kinder und kieferorthopädische Leistungen übernehmen oder ohne Wartezeit auskommen.
  3. Wählen Sie im Anschluss den besten Tarif für sich aus und fordern Sie unverbindlich ein Angebot an.

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Diese Zahnbehandlungen fallen bei Kindern an

Bereits bei Kleinkindern müssen mitunter Zahnbehandlungen durchgeführt werden. Gerade im frühen Kindesalter sind die Milchzähne sehr empfindlich. Nicht selten tritt beispielsweise Karies auf – denn nicht immer sind Kinder mit vollem Enthusiasmus dabei, wenn es ums tägliche Zähneputzen geht.

Entsprechend beginnt auch die gesetzliche Zahnvorsorge bereits ab dem 6. Monat eines Kindes, inklusive einer jährlichen Früherkennungsuntersuchung. In dieser werden die Eltern beraten und zum Zähneputzen mit dem Kleinkind angeleitet. Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr steht Kindern sogar eine halbjährliche Kontrolle zu, die von den Krankenkassen übernommen wird. Generell ist eine frühe Kontrolle beim Zahnarzt schon bei Kleinkindern zu empfehlen. So kann der Zahnarzt frühzeitig eingreifen, damit nicht infolge von Karies Zähne stark beschädigt werden oder ausfallen und so Fehlstellungen entstehen.

Die folgenden Behandlungen sind dabei gängig:

Füllungen und Fluoridierung

Benötigt ein Kind eine Füllung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Milchzähne und bei Kindern unter 15 Jahren eine Kunststofffüllung ohne Zuzahlung. Ab dem 15. Lebensjahr wird in der Regel Amalgam verwendet. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung für Kinder zahlt dagegen den Einsatz von hochwertigeren Materialien wie Kunststoff oder Keramik auch noch darüber hinaus.

Um den Zahnschmelz zu stärken, werden zusätzlich die Zähne fluoridiert. Für Babys und Kleinkinder zwischen dem sechsten Monat und drei Jahren übernimmt die Krankenkasse die Fluoridierung sogar viermal pro Jahr. Für Kinder über drei Jahre werden die Kosten für den Fluoridlack nur noch bei einem hohen Kariesrisiko übernommen.

Fragen Sie nach dem zahnärztlichen Kinderpass

Ähnlich wie das gelbe Heft, in dem alle Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9 und J1) des Kindes eingetragen werden, gibt es in einigen Bundesländern bereits einen zahnärztlichen Kinderpass, in dem alle Zahnarztuntersuchungen und -behandlungen vermerkt werden. Fragen Sie beim nächsten Arztbesuch einfach nach.

Zahnreinigung und Fissurenversiegelung

Eine regelmäßige Zahnreinigung kann bei Kindern wie Erwachsenen dabei helfen, Karies und Parodontose vorzubeugen. Im Rahmen der Kinderprophylaxe ist zweimal im Jahr eine speziell auf Kinder ausgelegte Zahnreinigung inklusive Entfernung von Zahnstein vorgesehen und Bestandteil der Kassenleistung – bis einschließlich dem 17. Lebensjahr.

Auch die Versiegelung von Fissuren ist bei Kindern wichtig, um das Ausbreiten von Karies und Zahnstein zu verhindern. In den Vertiefungen auf den Kauflächen der Backenzähne – die Fissuren – sammelt sich schnell Plaque. Da sie nur schwer zu reinigen sind, kann eine Fissurenversiegelung Abhilfe verschaffen. Im Rahmen der gesetzlichen Zahnversorgung werden jedoch nur die Kosten für die großen hinteren Backenzähne, die sogenannten Molaren übernommen. Private Zusatzversicherungen übernehmen dagegen häufig auch die Versiegelung der vorderen Backenzähne (Prämolaren) und anderer Zähne.

Wurzel und Parodontosebehandlungen

Bleibt der Karies dennoch unerkannt, kann er vor allem bei Milchzähnen schnell bis zur Wurzel vordringen. Dann kann mitunter eine Wurzelbehandlung fällig werden. Hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten jedoch nur, wenn der Zahn vom Arzt als erhaltungswürdig eingestuft wurde. Je nach Aufwand und Behandlungsmethode kann dennoch eine Eigenleistung anfallen. Ähnlich verhält es sich mit Parodontosebehandlungen. Hier springen private Zahnzusatzversicherungen ein.

Zahnersatz

Kurz nicht aufgepasst und schon ist beim Sport ein Zahn abgebrochen oder beim Spielen komplett gezogen worden. Dann benötigen auch Kinder einen Zahnersatz. Langfristig können sonst nämlich Kau- und Sprechschwierigkeiten drohen. Zudem kann ein Kind auch in ästhetischer Hinsicht unzufrieden sein, was sein Selbstbewusstsein nachhaltig zu beeinträchtigen vermag. Mittels eines kindgerechten Zahnersatzes kann ein Zahnarzt in diesem Fall Abhilfe schaffen.

Während im Rahmen einer Wurzelbehandlung oder bei Zahnverlust die Krankenkasse lediglich eine Krone aus Nicht-Edelmetallen sowie einen Zahnersatz nur zu 60 Prozent (mit Bonusheft bis zu 75 Prozent) zahlt, übernimmt eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder den Zahnersatz meist komplett. Das gilt sowohl für hochwertige Kronen, Brücken und Prothesen als auch für Vollnarkosen und moderne Behandlungsmethoden.

Unser Tipp

Kinder und Jugendliche können ab 12 Jahren auch ein eigenes Bonusheft führen, in dem die halbjährlichen Untersuchungen nachgewiesen werden. Damit können Sie die Zuschüsse der Krankenkasse für später notwendigen Zahnersatz erhöhen – nach 5 Jahren auf 70 Prozent Kassenleistung, nach 10 Jahren auf 75 Prozent.

Kieferorthopädische Behandlungen

Am häufigsten treten bei Kindern jedoch Zahnfehlstellungen auf, die kieferorthopädisch behandelt werden müssen – und wohl die größten Kosten verursachen. Ist die Fehlstellung besonders schwerwiegend, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine entsprechende Behandlung und die Zahnspange. Allerdings wird auch hier nur die Grundversorgung erstattet.

Den Schweregrad der bestimmen die Kieferorthopäden anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG). Insgesamt gibt es fünf KIG, anhand derer die gesetzliche Krankenkasse prüft, ob sie die Behandlungskosten übernimmt:

  • KIG 1 und 2: Es liegen nur leichte Fehlstellungen beim Kind vor. Ohne Zahnversicherung müssen die Kosten selbst getragen werden.
  • KIG 3 bis 5: Bei deutlich ausgeprägten bis hin zu extremen Zahnfehlstellungen (z. Bsp. Starker Überbiss, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) kommt die Krankenkasse nur für die medizinische Grundversorgung auf.

In die Grundversorgung fallen in der Regel lose als auch feste Zahnspangen. Wer Materialien und Techniken einsetzen möchte, die eine schnellere, ästhetische oder schmerzarme Behandlung ermöglichen, muss mit Mehrkosten rechnen.

Aus diesem Grund ist bei der Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung für Kinder darauf zu achten, dass die Versicherung sehr gute Leistungen für die KIG 3 bis 5 bietet. Der Tarif sollte möglichst für die Mehrkosten von hochwertigen Therapien (zum Beispiel in Form von Kunststoff-Brackets oder unsichtbaren Zahnspangen) aufkommen, die der gesetzliche Schutz nicht abdeckt. Gerade als Jugendliche benötigen viele Kinder eine feste Zahnspange.

Unser Tipp

Auf lange Sicht ist es zudem empfehlenswert, selbst leichte Fehlstellungen der KIG 1 und 2 frühzeitig zu behandeln. So können starke Fehlstellungen und Begleiterscheinungen wie erhöhte Plaquebildung an Engstellen und Parodontose sowie Probleme beim Sprechen vermieden werden. Deshalb sollte eine gute Zahnzusatzversicherung auch für diese Kosten ganz oder teilweise aufkommen.

Leistungen von GVK und Zahnversicherungen im Überblick

Alle Leistungen der Krankenkassen sind in der vertragszahnärztlichen Versorgung geregelt. Alles darüber hinaus ist entweder Ermessenssache der Krankenkasse oder ein Fall für die Zusatzversicherung.
In der Übersicht sehen Sie auf einen Blick, welche Zahnbehandlungen die gesetzlichen Krankenkassen zahlen und wo Mehrkosten durch eine Zahnversicherung für Kinder abgedeckt werden können:

Zahnleistungen für Kinder der GVK

Leistung
Altersgruppe
GKV
Früherkennungsuntersuchung 6 Monate bis6 Jahre ja, jährlich
Kontrolluntersuchungen 6-18 Jahre ja, halbjährlich
Fluoridierung 6-34 Monate 4 Mal pro Jahr
Fluoridierung ab 34 Monate nur bei hohem Kariesbefall
Füllung unter 15 Jahren ja, Kunststofffüllung
Füllung ab 15 Jahren Grundversorgung (Amalgam)
Zahnreinigung 6-17 Jahre Ja, 2 bis 4 Mal
Fissurenversiegelung bis 6 Jahre nur Molaren
Wurzelbehandlung 0-18 Jahre Grundversorgung, anteilig können Kosten entstehen
Paradontosebehandlung 0-18 Jahre Grundversorgung, anteilig können Kosten entstehen
Zahnersatz 0-18 Jahre Grundversorgung, Mehrkosten wahrscheinlich
Kieferorthopädische Maßnahmen (Zahnspange) 0-18 Jahre Grundversorgung, Mehrkosten wahrscheinlich

Ist die Zahnversicherung für Kinder sinnvoll?

In den letzten Jahren wurde hinsichtlich der zahnmedizinischen Versorgung für Kinder einiges geändert, sodass Krankenkassen inzwischen mehr präventive Maßnahmen und Behandlungen übernehmen. Dennoch handelt es sich in vielen Fällen immer noch um eine Grundversorgung, die gerade im Bereich des Zahnersatzes oder bei Zahnspangen auf zweckmäßige, ausreichend und wirtschaftliche Maßnahmen setzt. Transparente, hochwertige Materialien oder schnellere, moderne Techniken müssen weiterhin privat bezahlt werden – oder mithilfe einer Zahnzusatzversicherung.

Der Vorteil in der Zahnzusatzversicherung für Kinder ist, dass sie aufgrund des geringeren Risikos für teure Leistungen wie Zahnersatz auch mit günstigen Einstiegstarifen rechnen können. Da das Risiko für Zahnfehlstellungen und die Notwendigkeit einer Zahnspange bei Kindern jedoch sehr hoch ist, bietet eine Zahnversicherung eine gute Absicherung für den Geldbeutel der Eltern.

Zahnzusatzversicherung für Kinder im Vergleich

Um die richtige Zahnzusatzversicherung für Kinder zu finden, sollten Kunden mehrere Tarife miteinander vergleichen. Gerade die Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie sind verschieden. Die günstigsten Angebote müssen nicht unbedingt die Besten sein, da diese Versicherungen oft nur einen kleinen Teil der Kosten übernehmen.

Vergleichen Sie am besten die Angebote der verschiedenen Zahnzusatzversicherungen für Kinder. Der Rechner von Verivox bietet einen übersichtlichen Vergleich, um den passenden Tarif zu finden.

Zum Vergleichsrechner

Häufig gestellte Fragen

Im Grunde lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für jede Altersstufe. Bei Kindern ist eine Versicherung ab drei Jahren sinnvoll, denn hier sind die Milchzähne weitestgehend vorhanden und kieferorthopädische Maßnahmen sind noch nicht nötig. Jugendliche und junge Erwachsene profitieren von niedrigen Beiträgen im Vergleich zu hohen Leistungszahlungen für zum Beispiel Zahnspangen oder Zahnersatz. Zudem haben diese oft noch keine Vorerkrankungen, die die Beiträge erhöhen könnten.

Generell ist eine private Zahnzusatzversicherung bei gesetzlich Versicherten empfehlenswert, denen die Grundversorgung nicht ausreicht.

Es gibt verschiedene Tarife für Kinder unter dem 8. sowie für Kinder zwischen dem 8. und 12. Lebensjahr und älter. Günstige Tarife sind bereits ab 12 Euro pro Monat zu haben, die teuersten Tarife liegen bei rund 22 Euro monatlich.

Ausschlaggebender Punkt für die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ist oft die Kostenübernahme von kieferorthopädischen Behandlungen. Den hier variiert die Höhe der Leistungszahlung von Anbieter zu Anbieter und je nachdem, welche KIG miteinbezogen wird.

Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Zahnspange und weitere kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese medizinisch notwendig sind (KIG 3-5). Dabei handelt es sich um eine Grundversorgung, die zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ausgerichtet ist. Zusatzleistungen wie transparente Brackets, durchsichtige Zahnschienen oder innen liegende Zahnspangen werden dabei nicht abgedeckt. In der Regel muss der Patient oder die Eltern des behandelten Kindes mit Mehrkosten bis zu 1.000 Euro und mehr rechnen.

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