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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Mit einer Werkstattbindung erklären Sie sich dazu bereit, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt Ihres Versicherers reparieren zu lassen. Der Versicherer honoriert die Werkstattbindung mit Rabatten zwischen fünf und 20 Prozent auf die Versicherungsprämie. Zusätzlich bieten Versicherer bis zu drei Jahre Garantie auf die Reparatur.
Trotz der Prämienersparnis kann eine Werkstattbindung auch Risiken bergen – insbesondere bei Neu- und Leasingfahrzeugen. Der Grund: Mancher Autohersteller verwehrt Kulanzleistungen, wenn im Schadensfall keine Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Neuwagengarantien sind nach Angaben des ADAC jedoch nicht gefährdet.
Beachten Sie aber, dass Ihre Versicherung Leistungen kürzen kann, wenn Sie Ihr Fahrzeug eigenmächtig bei einer anderen Werkstatt in Reparatur geben.
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Die Beitragsbemessung der Versicherer erfolgt anhand von objektiven und subjektiven Gefahrenmerkmalen. Die objektiven Merkmale umfassen Angaben zum Fahrzeug wie zum Beispiel die Art des Fahrzeugs und die Motorstärke. Subjektive Merkmale sind mit der zu versichernden Person verbunden. Hierzu zählen beispielsweise Wohnort, Beruf, Schadenfreiheitsklasse oder auch die Dauer des Führerscheinbesitzes.
Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) sind maßgeblich für die Höhe der zu zahlenden Prämien in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Die Einstufung in eine der SF-Klassen erfolgt anhand der Anzahl der Jahre, die Sie ununterbrochen schadenfrei in einem bestehenden Versicherungsverhältnis gefahren sind. Die Schadenfreiheitsklasse ist somit Ausdruck Ihres Fahrverhaltens. Während die Bestimmung der SF-Klasse einheitlich geregelt ist (SF-Klasse 8 = 8 schadenfreie Jahre), ist die Zuordnung der Beitragssätze zu den SF-Klassen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Diese Zuordnung nennt man Schadenfreiheitsrabatt. Beispiel: Besitzt ein Versicherungsnehmer die SF-Klasse 18, kann der ihm zugewiesene Schadenfreiheitsrabatt bei Versicherer A 35 Prozent, bei Versicherer B hingegen 40 Prozent betragen.
Schadenklasse
Die SF-Klassen werden ergänzt durch die Schadenklassen S und M. Die Einstufung in eine Schadenklasse erfolgt, wenn Sie aufgrund eines Schadens in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft werden sollen. Fahren Sie aber bereits in der niedrigen SF-Klasse, erfolgt die Rückstufung in eine Schadenklasse. Die Schadenklassen finden Anwendung in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung.
Regional- und Typklasse
Die Regionalklasse beschreibt einen Indexwert, der für die Berechnung der Beitragsprämien in der Kfz-Versicherung herangezogen wird. Die Bestimmung der Regionalklasse ist unter anderem abhängig von der Unfallhäufigkeit und den Straßenverhältnissen innerhalb des Zulassungsbezirks, in dem der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug angemeldet hat. Je höher die Unfallstatistik ausfällt und je schlechter die Straßenverhältnisse sind, desto höher ist die Regionalklasse und desto höher werden auch die Beiträge zur Kfz-Versicherung bemessen. Fahrzeugeigenschaften spielen hingegen bei der Eingruppierung in eine Regionalklasse keine Rolle.
Die Typklasse definiert das individuelle Unfallrisiko eines Fahrzeugmodells basierend auf Auswertungen der jährlichen Schadenstatistik. Ausgehend von dem Grundgedanken der Beitragsgerechtigkeit werden die im Laufe des Jahres entstandenen Schäden den verschiedenen Fahrzeugmodellen zugeordnet. Fällt die Schadens- und Unfallbilanz eines Fahrzeugmodells überdurchschnittlich hoch aus, steigen die Typklasse des Modells und damit gleichzeitig die Kosten für die Kfz-Versicherung. Die Zuordnung von Fahrzeugmodellen zu Typklassen wird jährlich überprüft und angepasst.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskoversicherung 25 (10-34), in der Teilkasko 24 (10-33). Die Typklasse ihres Fahrzeugs erfahren Autofahrer unter https://www.dieversicherer.de/versicherer/entdecken/typklassenabfrage.
Übersicht: Welche Faktoren spielen bei der Berechnung der Kfz-Versicherungsbeiträge eine Rolle?
- Typklasse
- Regionalklasse
- Schadenfreiheitsklasse (Nur bei Haftpflicht und Vollkasko)
- Schadenfreiheitsrabatt (Nur bei Haftpflicht und Vollkasko)
- Nutzungsart
- Alter des Fahrzeugs
- Alter des Versicherungsnehmers
- Beruf des Versicherungsnehmers
- Jährliche Fahrleistung
- Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg
- ZahlungsartHöhe der gewünschten Deckungssumme
- Zahl der berechtigten Fahrer
- Nachlässe für Eigentümer von Wohnraum
- Ort des nächtlichen Parkens
- Besitz der Bahncard oder Mitgliedschaft im Automobilclub
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Über die genannten Faktoren hinaus können die einzelnen Versicherungsgesellschaften auch weitere Kriterien zur Beitragsbemessung heranziehen.
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