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Restschuldversicherung kündigen: Das gibt es zu beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Es ist nicht unüblich, bei einer Kreditaufnahme die Ratenzahlung für Ausnahmesituationen durch eine Restschuldversicherung sicherzustellen. Manchmal wird aber im Nachhinein deutlich, dass es sinnvoller wäre, die Restschuldversicherung zu kündigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Restschuldversicherung und Kreditvertrag sind zwei getrennte Verträge.
  • Eine Restschuldversicherung zu kündigen ist bei laufendem Kredit in der Regel nicht möglich.
  • Eine Kündigung der Restschuldversicherung ist in der Regel nur bei Umschuldung oder vorzeitiger Ablösung im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes möglich.
  • Eine unabhängige Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme kann die sinnvollere Alternative zur Restschuldversicherung darstellen.

Restschuldversicherung und Kredit

Bei einem Kredit mit Restschuldversicherung handelt es sich um zwei voneinander getrennte Produkte von zwei unterschiedlichen Unternehmen. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb die Prämie nicht in den effektiven Jahreszins mit einfließt.

Der Beitrag zur Restschuldversicherung ermittelt sich analog zu dem Beitrag einer klassischen Risikolebensversicherung (RLV). Doch während eine klassische Risikolebensversicherung nach Ablauf von zwölf Monaten jederzeit kündbar ist, kann eine Restschuldversicherung meist nur zusammen mit dem Kredit gekündigt werden.

Die Versicherungsprämie

Die Prämie für die Restschuldversicherung wird bei der Kreditaufnahme in einer Summe fällig. Sie wird auf den Kreditbetrag aufgeschlagen und mitfinanziert. Dieses Vorgehen halten Verbraucherschützer für kritisch, da es den Kredit selbst verteuert. Darüber hinaus wird in diesem Fall der effektive Jahreszins völlig verwässert. Kooperiert die günstigste Bank mit dem teuersten Versicherer, treibt dies die Gesamtkosten nach oben, der Vergleich des Effektivzinses ist hinfällig.

Restschuldversicherung kündigen bei laufendem Kredit

Die wenigsten Versicherer sehen vor, dass die Restschuldversicherung während der Vertragsdauer bei einem laufenden Kredit ohne Weiteres gekündigt werden kann. Theoretisch hätte der Versicherungsnehmer dann Anspruch auf die Auszahlung der nicht mehr benötigten Beiträge. In der Regel gilt jedoch, dass der geschlossene Vertrag Bestand hat und eine Kündigung nicht möglich ist.

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist vor Abschluss des Vertrages zwingend. Dort finden sich auch die Einschränkungen, wann der Versicherer leistungsfrei ist. Gerade bei den Zusatzbausteinen „Übernahme der Raten bei Arbeitslosigkeit“ und „krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit“ lauern die Fallstricke. So muss die Arbeitslosigkeit meist unverschuldet eingetreten sein und oft mehr als drei oder sechs Monate andauern, bevor ein Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer besteht.

Kündigung bei Umschuldung oder vorzeitiger Ablösung möglich

Es gibt allerdings zwei Ausnahmen, wann ein Versicherungsnehmer die Restschuldversicherung kündigen kann und Anspruch auf die anteilige Rückerstattung der dann überzahlten Prämie hat. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zum einen, wenn der Kreditnehmer das Darlehen umschulden möchte, zum anderen bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredites.

Das Ärgernis bei einer Umschuldung ist, dass der neu zu finanzierende Darlehensbetrag durch die Kosten der im ersten Kredit mitfinanzierten Restschuldversicherung höher ausfällt als ohne den Versicherungsvertrag.

Schlichtweg irreführend ist es, wenn der Versicherer bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens auf die Kündigungsfrist verweisen. Beträgt diese drei Jahre und das Darlehen wird nach zwei Jahren umgeschuldet, müsste der Vertrag theoretisch noch ein Jahr weiterlaufen. Dies deckt sich aber nicht mit dem Geschäftsgegenstand der Absicherung einer Restschuld, wenn diese nicht mehr besteht.

So gehen Sie bei der Kündigung der Restschuldversicherung vor

Tritt die vorzeitige Darlehenstilgung oder Umschuldung, ein, so muss der Kreditnehmer die Restschuldversicherung schriftlich kündigen. Dazu benötigt er auch die Bestätigung der Bank, dass das Darlehen abgelöst wurde (Ablösebescheinigung). Erst dann hat er Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Prämie.

Welche Alternativen bieten sich zur Ratenschutzversicherung an?

Wer seine Hinterbliebenen davor absichern möchte, im Fall des eigenen Todes durch Kreditraten belastet zu sein, kann auf eine klassische Risikolebensversicherung zurückgreifen. Diese Policen sind auf Wunsch mit einer sinkenden Todesfallsumme ausgestattet. Damit passen sie sich grob der Restschuld des Darlehens an. Das wiederum bedeutet ein sinkendes Leistungsrisiko für den Versicherer und damit eine günstigere Prämie als bei einer gleichbleibenden Versicherungssumme.

Im Gegensatz zur Restschuldversicherung kann der Kreditnehmer den Vertrag auch bei Fortbestand des Darlehens kündigen. Dazu kommt, dass er nicht auf den Versicherer angewiesen ist, den die Bank vorgibt, sondern frei am Markt wählen kann. Damit ist sichergestellt, dass er wirklich die Versicherung findet, die auf seinen Fall zugeschnitten das günstigste Angebot bereithält. Zu guter Letzt behält bei diesem Vorgehen auch der effektive Jahreszins als Vergleichsfaktor für die einzelnen Darlehen seine Gültigkeit.