Bank kündigen: Vorlage und Tipps zur Kündigung
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Wer beim Vergleich von Bankprodukten ein günstigeres Angebot findet und wechseln will, muss bei der bestehenden Bank kündigen. Je nach Art des Finanzproduktes sind dabei verschiedene Fristen und Kündigungswege zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kündigung von Bankverträgen ist schriftlich, in der Filiale oder bei einigen Produkten auch per Onlinebanking möglich.
- Je nach Anbieter und Finanzprodukt können unterschiedliche Kündigungsfristen gelten.
- Bei der vorzeitigen Kündigung von Krediten müssen Kreditnehmer damit rechnen, dass ihnen die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellt.
- Bei fristgerechten Kündigungen dürfen Banken im Regelfall keine Gebühren verlangen.
Auf welchen Wegen kann ich Verträge bei der Bank kündigen?
Wie die Kündigung einzelner Bankprodukte zu erfolgen hat, legt die Bank meist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest. Je nach Anbieter und Vertrag kann es dabei unterschiedliche Möglichkeiten geben:
- Online-Kündigung. Banken bieten häufig die Möglichkeit, einzelne Produkte wie beispielsweise Festgeldkonten im Rahmen des Onlinebankings zu kündigen. Ähnlich wie bei einer Überweisung ist hierzu neben der Eingabe der persönlichen Zugangsdaten meist eine Transaktionsnummer (TAN) erforderlich.
- Kündigung in der Bankfiliale. In der Filiale haben Kunden die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Berater das entsprechende Kündigungsformular auszufüllen und anschließend zu unterzeichnen.
- Schriftliche Kündigung. Wenn die Bank keine Filiale in der Nähe unterhält, kann der Kunde auch per Brief auf dem Postweg kündigen. Wer den Empfang des Schreibens sicherstellen will, kann es als Einschreiben versenden.
Tipp: Wenn Sie eine schriftliche Kündigung an die Bank schicken wollen, können Sie den Verivox Musterbrief-Generator nutzen, der Ihnen nach wenigen Eingaben einen druckfertig formatierten Kündigungsbrief erstellt und auch versendet.
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Sie können auch die PDF-Kündigungsvorlagen von Verivox nutzen, um sicherzustellen, dass Ihr Kündigungsschreiben alle wichtigen Angaben enthält:
Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung von Bankkonten und Anlageprodukten beachten?
Abhängig von den AGB der einzelnen Banken und der Art des Finanzproduktes kann es unterschiedliche Kündigungsfristen geben. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die marktüblichen Modalitäten.
Bankprodukt
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Kündigungsfrist
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Girokonto | Die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. |
Kreditkarte | Im Regelfall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Der Herausgeber legt fest, ob die Kündigung mit dieser Frist zum Monats-, Quartals- oder Jahresende erfolgen kann. |
Tagesgeldkonto | Hier ist die Kündigung täglich ohne Einhaltung einer Frist möglich. |
Festgeldkonto | Meist hängt die Kündigungsfrist von der Anlagedauer ab. Bei Laufzeiten ab einem Jahr legen Banken häufig eine Frist von drei Monaten fest, bei kürzeren Laufzeiten kann die Kündigung oft auch noch wenige Tage vor Ablauf erfolgen. Wer eine automatische Wiederanlage vermeiden will, sollte das Festgeld gleich nach dem Abschluss kündigen. |
Sparkonten | Bei klassischen Sparbüchern und -konten gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sparverträge mit Sondervereinbarung können auch längere Fristen enthalten. |
Wertpapierdepots | Bei Wertpapierdepots können die Banken individuelle Kündigungsfristen festlegen. Auflösen können Inhaber ihr Depot erst dann, wenn alle Wertpapiere verkauft oder bei einem Bankwechsel in das Depot des neuen Anbieters übertragen sind. |
Wie kann ich einen Kredit bei der Bank kündigen?
Bei einem ungeplanten Geldeingang wie beispielsweise einem Gehaltsbonus oder einer Erbschaft kann es sinnvoll sein, laufende Kredite vorzeitig abzulösen. Der eingesparte Zins ist in aller Regel höher als der Zinssatz für eine risikoarme Geldanlage. Sofern die Möglichkeit besteht, ist damit die Kündigung eines Kredites die beste Investitionsmöglichkeit für ungeplante Geldzuflüsse.
Ratenkredit
Bei einem Ratenkredit kann der Kreditnehmer jederzeit den Kredit kündigen und die Restschuld ablösen. Hierfür fällt maximal ein Prozent des Darlehenssaldos als Gebühr an. Selbst unter Berücksichtigung dieser Kosten ist die Kreditkündigung im Regelfall empfehlenswert.
Manche Banken verzichten von vornherein auf die Berechnung von Gebühren bei der vorzeitigen Ablösung des Kredites. Solche Angebote sind für diejenigen interessant, die sich die kostenlose vorzeitige Rückzahlung als Option offenhalten wollen.
Immobilienkredit
Weitaus schwieriger ist die vorzeitige Kündigung eines Bankdarlehens, wenn dieses mit einer Grundschuld besichert ist. Während der Sollzinsbindung ist die Kündigung nur aus wichtigem Grund wie etwa wegen des Verkaufs der Immobilie möglich, wobei meist eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Ob es sich lohnt, einen Immobilienkredit außerplanmäßig zu kündigen, hängt davon ab, ob die Einsparung bei den Zinskosten höher ist als die Vorfälligkeitsentschädigung.
Kündigung: Bank verlangt Gebühren – ist das zulässig?
Ob und in welcher Höhe eine Bank bei der Kündigung eine Gebühr verlangen darf, hängt sowohl vom einzelnen Finanzprodukt ab als auch davon, ob es sich um eine fristgerechte oder außerplanmäßige Kündigung handelt. Im Allgemeinen gilt jedoch: Der gesetzliche Spielraum für die Berechnung von Gebühren ist eng begrenzt.
Zulässige Gebühren
Im Rahmen einer Vertragskündigung darf die Bank nur in Ausnahmefällen Gebühren verlangen. Dazu zählen in erster Linie
- die Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Kündigung von Immobiliendarlehen,
- die Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent der Restschuld bei der vorzeitigen Kündigung von Ratenkrediten sowie
- der Vorschusszins bei der Kündigung von Sparverträgen, wenn der Sparer die Kündigungsfrist nicht einhalten will.
Wann sind Kündigungen auf jeden Fall gebührenfrei?
Keine Gebühr darf die Bank verlangen, wenn der Kunde
- ein Giro- oder Tagesgeldkonto kündigt,
- ein Festgeld nicht verlängern will,
- einen Sparvertrag fristgerecht kündigt,
- eine Kreditkarte fristgerecht kündigt oder
- ein Wertpapierdepot kündigt – in diesem Fall muss die Bank auf Wunsch die darin befindlichen Wertpapiere ebenfalls kostenlos auf das neue Kreditinstitut übertragen.