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Tierhalterhaftpflicht für Therapiehunde: Regelungen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ob Psychotherapeut, Physiotherapeut, Heilpädagoge oder Logopäde: Oftmals wissen Halter von Therapiehunden nicht genau, welche Regelungen bei der Tierhalterhaftpflicht zu beachten sind. Welche Aspekte Tierhalter in diesem Zusammenhang berücksichtigen sollten, erklärt der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • In einigen Bundesländern besteht eine generelle Versicherungspflicht für Hunde, die auch Therapiehunde betrifft, während in anderen Bundeländern diese Pflicht lediglich für bestimmte Rassen gilt.
  • Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht empfiehlt sich unabhängig von den Bestimmungen der Bundesländer, da sie den Besitzer des Hundes im Schadenfall vor den finanziellen Folgen schützt.
  • Wer einen Therapiehund ausschließlich privat nutzt, kann eine ganz gewöhnliche Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
  • Bei einer Nutzung zu beruflichen Zwecken ist der Abschluss einer gewerblichen Tierhalterhaftplicht notwendig.

Vorschriften zur Tierhalterhaftpflicht gelten auch für Therapiehunde

Richtlinien, die den Besitz von Hunden betreffen, sind in Deutschland Ländersache. Allerdings gibt es für Therapiehunde keine eigenständigen beziehungsweise zusätzlichen Regelungen, sodass die allgemeine Hundehalterverordnung des jeweiligen Bundeslandes gilt. Einige Länder – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – haben festgelegt, dass für Hunde eine generelle Versicherungspflicht gilt. Wer einen Hund in einem der genannten Länder legal halten möchte, benötigt demzufolge in jedem Fall eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

In fast allen anderen Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen – müssen lediglich die Halter bestimmter Rassen eine Hundehalterhaftpflicht abschließen. Nur Mecklenburg-Vorpommern verzichtet vollständig auf derartige Vorschriften.

Warum der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung in jedem Fall sinnvoll ist

Auch wenn sich Therapiehunde im Allgemeinen durch sehr gutes Benehmen auszeichnen, lässt sich nie vollständig ausschließen, dass der Vierbeiner einen Schaden verursacht. Dies kann nicht nur in Alltagssituationen passieren, sondern auch in beruflichen. Auch ein Therapiehund kann sich von der Leine reißen, auf die Straße rennen und einen Verkehrsunfall verursachen. Ein solcher Vorfall kann hohe Kosten nach sich ziehen, für die der Halter aufkommen muss. Um sich vor den finanziellen Folgen eines vom Hund verursachten Schadens abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht.

Welche Tierhalterhaftpflicht benötigen Besitzer eines Therapiehundes?

Welche Versicherung Halter eines Therapiehundes abschließen sollten, hängt von der Art der Nutzung des Tieres ab. Handelt es sich um einen ausschließlich privat gehaltenen Hund, ist lediglich eine klassische Hundehaftpflichtversicherung notwendig.

Anders ist die Situation, wenn der Halter den Therapiehund zu Arbeitszwecken einsetzt. In diesem Fall benötigen Tierhalter eine spezielle berufliche beziehungsweise betriebliche Hundehaftpflicht. Für gewöhnlich erstreckt sich eine gewerbliche Versicherung auch auf die private Nutzung, sodass der Halter von einem umfassenden Schutz profitiert. Darüber hinaus gibt es Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichttarife, die den Einsatz von Hunden zu Therapiezwecken einschließen.

Mitunter Beitragsnachlässe für Therapiehunde

Bei manchen Tierhalterhaftpflichtversicherungen gelten für Therapiehunde spezielle Regelungen, so gewähren beispielsweise viele Versicherungen für sie einen Beitragsrabatt. Dies begründet sich damit, dass ein entsprechend ausgebildeter Hund für gewöhnlich weniger Schäden verursacht. Auch fällt die Schadenshöhe im Durchschnitt niedriger aus. Allerdings senkt der Versicherer nur dann den Beitrag, wenn Sie einen Nachweis über die Ausbildung vorlegen.

Das Leistungsspektrum einer Tierhalterhaftpflicht für Therapiehunde

Die Versicherungsgesellschaft kommt sowohl für Personenschäden als auch für Sach- und Vermögensschäden auf. Worum es sich dabei im Einzelnen handelt, veranschaulicht die nachfolgende Liste anhand von Beispielen aus der Praxis.

Personenschaden

  • Durch Hundebisse entstandene Verletzungen, die eine ärztliche Behandlung erfordern
  • Schmerzensgeldforderungen

Sachschaden

  • Zerbissene Hose eines Postboten
  • Ein dem Jagdtrieb des Tieres zum Opfer gefallenes Kaninchen des Nachbarn

Vermögensschaden

  • Verdienstausfälle einer Person, die nach einem Hundebiss im Krankenhaus liegt.
  • Flurschäden (Schäden an Feldern und Feldfrüchten)

Tierhalterhaftpflicht für Therapiehunde: Welche Kriterien sind von Bedeutung?

Es gibt verschiedene Versicherungsunternehmen, die eine Hundehaftpflicht beziehungsweise eine Tierhalterhaftpflicht für Therapiehunde anbieten. Da sich die Modalitäten von Tarif zu Tarif unterscheiden, ist ein Anbietervergleich sinnvoll, um die passende Versicherung zu finden.

Zu den wichtigsten Kriterien gehört das Leistungsspektrum. Zum Standardumfang einer Tierhalterhaftpflicht zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Allerdings existieren Tarife mit einem weit umfangreicheren Leistungspaket. Je nach Anbieter schützt die Versicherung den Halter etwa auch vor den finanziellen Folgen eines ungewollten Deckaktes oder vor Mietsachschäden, die beispielsweise ein Auto oder ein Hotelzimmer betreffen.

Auch die sogenannte Deckungssumme gehört zu den Faktoren, die Tierhalter unbedingt berücksichtigen sollten. Dabei handelt es sich um die vertraglich festgelegte Obergrenze für die Kostenübernahme, je nach Tarif beträgt diese Summe zwischen fünf und 30 Millionen Euro. Derartige Summen mögen im ersten Moment recht hoch erscheinen, sie sind jedoch angemessen und sollten nicht zu niedrig gewählt werden. Kommt es beispielsweise durch einen auf die Straße rennenden Hund zu einem Verkehrsunfall, in dessen Folge einer der Insassen zum Pflegefall wird, fallen über einen langen Zeitraum sehr hohe Kosten an.