Mietsachschäden günstig versichern dank Privathaftpflicht
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Schutz gegen Mietsachschäden durch Haftpflichtversicherung
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten, vertraut Ihnen der Vermieter sein Eigentum zur pfleglichen Nutzung an. Entsteht durch die Unachtsamkeit des Mieters ein Schaden, muss er gegenüber dem Eigentümer dafür geradestehen. Gegen die finanziellen Forderungen des Geschädigten können Sie sich im Falle eines Missgeschicks mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern. Mit Mietsachschäden gehen einzelne Versicherer allerdings auf unterschiedliche Art und Weise um: In welchen Situationen und bis zu welcher Höchstgrenze Sie abgesichert sind, kann je nach Anbieter und Tarif variieren.
- Was sind Mietsachschäden?
- Was ist versichert?
- Bis zu welcher Höhe zahlt die Versicherung?
- So sind Sie als Mieter abgesichert
- Nicht versicherte Gegenstände
- Absicherung von Allmählichkeitsschäden
- Gemietete und geliehene Gegenstände
- Versicherungsschutz im Hotel
- Sonderfall Mietwagen
- Häufig gestellte Fragen
Privathaftpflicht mit Mietsachschäden-Absicherung im Vergleich: So funktioniert es
Im Verivox-Onlinerechner können Sie sich in nur 3 Schritten einen umfassenden Überblick über verschiedene Versicherungsunternehmen und Tarife verschaffen. Haben Sie die für Sie optimale Haftpflichtversicherung gefunden, können Sie diese einfach und bequem online abschließen. Mit Verivox sparen Sie dabei bis zu 87%.
- Geben Sie Ihren Familienstand und Ihr Alter sowie die Anzahl der Schäden in den letzten 5 Jahren an.
- Unter den allgemeinen Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz geben Sie die Mindest-Versicherungssumme für Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung ein.
- Unser Rechner findet für Sie alle passenden Angebote und lässt Sie für die Policen, die Sie interessieren, einen übersichtlichen Leistungsvergleich durchführen. Im Bereich „Miete & Immobilien“ können Sie die Angaben zu den versicherten Mietsachschäden im Detail einsehen.
Was sind Mietsachschäden?
Bei Schäden an einem privat gemieteten Wohnraum wird auch von Mietsachschäden gesprochen. Dabei kann es sich um Schäden an gemieteten Gebäuden und an allen Vermögensgegenständen der Mietsache handeln. Gemietete Möbel und Einrichtungsgegenstände können ebenso zum Versicherungsumfang zählen. Eine Regulierung dieser Schäden kann über die Haftpflichtversicherung der Mieter erfolgen. Daneben gibt es noch weitere Versicherungen, welche für bestimmte Arten der Mietsachschäden herangezogen werden können, wie beispielsweise die Hausratversicherung und ebenso die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn nicht jeder Mietsachschaden ist in jeder Versicherung und allen Tarifen gleichermaßen enthalten. Insbesondere für Tierhalter ist es häufig notwendig, neben der regulären Haftpflichtversicherung eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, damit auch Schäden, die durch das eigene Haustier verursacht werden, mitversichert sind.
Bei Mietschäden sind insbesondere Wände, Türen und der Fußboden oftmals von Schäden betroffen. Abzugrenzen von Mietsachschäden sind allerdings Schäden, die durch Verschleiß oder Abnutzung entstanden sind. Ein Mietsachschaden muss durch den Mieter nicht nur reguliert werden, sondern dieser ist zugleich zur Anzeige beim Vermieter verpflichtet.
Welche Bereiche deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Die private Haftpflichtversicherung legt in den jeweiligen Tarifbestimmungen fest, welche Schäden rund um das Mieten von Wohnräumen und beweglichen Sachen abgedeckt sind. In der Regel wird dem jeweiligen Bereich auch eine Deckungssumme zugeordnet, die von der allgemeinen Haftpflicht-Deckungssumme abweichen kann. So kann der Versicherer beispielsweise festlegen, dass allgemeine Sachschäden bis zu einer Summe von 20 Millionen Euro abgedeckt sind, Mietsachschäden durch die Haftpflichtversicherung allerdings nur bis zu einer Höhe von 100.000 Euro reguliert werden Als Abgrenzung zwischen den einzelnen Deckungsbereichen ist bei vielen Anbietern die folgende Aufteilung üblich:
- Schäden an gemieteten Wohnräumen
- Allmählichkeitsschäden in Mietwohnungen
- Schäden an beweglichen Mietsachen
Unser Tipp:
Im Verivox-Tarifrechner können Sie über die Filterfunktion die Angebotsliste so eingrenzen, dass Sie nur Tarife mit den gewünschten Deckungsmerkmalen angezeigt bekommen. Das ermöglicht einen gezielten Vergleich der Angebote, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. So können Sie eine Privathaftpflicht finden, bei der Mietsachschäden in gewünschter Höhe versichert sind.
In welcher Höhe zahlt die Haftpflichtversicherung bei Mietsachschäden?
Bei der Privathaftpflicht- bzw. Familienhaftpflichtversicherung gilt zumeist der Grundsatz, dass im Schadenfall entweder die Reparaturkosten oder – falls die Reparatur nicht mehr möglich ist – der Zeitwert des kaputt gegangenen Gegenstands ersetzt wird. Je nach Alter und Abnutzung nimmt die Versicherung bei ihrer Leistung vom einstigen Kaufpreis eine entsprechende Kürzung vor. Wenn der Vermieter in solchen Fällen die Differenz zum Neupreis von Ihnen einfordern will, müssen Sie nicht darauf eingehen. Generell hat er nur Anspruch auf Zahlung des Zeitwertes.
Wenn Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung einen Tarif mit Selbstbehalt gewählt haben, bringt die Versicherung diesen bei ihrer Leistung zum Abzug. Der Selbstbehalt stellt den finanziellen Anteil dar, für den Sie selbst aufkommen müssen.
Wie Sie als Mieter einer Wohnung abgesichert sind
Ein Großteil der Haftpflichtversicherer deckt in den Policen auch Mietsachschäden ab, die ein Mieter in seiner Wohnung verursacht. Versichert sind hierbei Schäden an den fest verbauten Bestandteilen der Wohnung. Dazu zählen nicht nur Wände und Böden, sondern auch dauerhaft montierte Gegenstände wie das Waschbecken im Badezimmer.
Beispiel:
Sie transportieren einen neuen Schreibtisch in Ihre Wohnung und stoßen dabei an Ihre Wohnungstür, sodass diese beschädigt wird und repariert werden muss. Wenn Mietsachschäden durch Ihre Privathaftpflicht abgedeckt sind, übernimmt sie die dafür anfallenden Kosten.
Welche Gegenstände sind von der Versicherung ausgeschlossen?
Nicht von der Versicherung abgedeckt sind in der Regel Schäden an elektrischen Geräten, die zusammen mit der Wohnung angemietet werden. Das betrifft beispielsweise die Einbaugeräte in der vom Vermieter gestellten Einbauküche oder elektrische Warmwasserbereiter.
Eine Beschädigung an einem beweglichen Gegenstand gilt üblicherweise nicht als Mietsachschaden gemäß Haftpflichtversicherung. Zu solchen beweglichen Gegenständen zählt beispielsweise die Einrichtung einer möblierten Wohnung. Nur wenn die Police ausdrücklich auch die Versicherung von gemieteten beweglichen Sachen enthält, bezieht sich der Schutz auch auf mitgemietete Einrichtungsgegenstände.
Generell ausgeschlossen sind bei der Haftpflichtversicherung vom Mieter verursachte Schäden an den Fenstern der Mietwohnung. Im Rahmen der Hausratversicherung können Sie jedoch diese Versicherungslücke schließen, indem Sie einen Tarif mit integrierter Glasbruchversicherung wählen. Dies kann sich lohnen, wenn großflächige Fenster verbaut sind oder ein Wintergarten vorhanden ist.
Absicherung von Allmählichkeitsschäden
Neben den Schäden, die direkt nach einem Missgeschick sichtbar werden, gibt es auch Allmählichkeitsschäden. Darunter werden Schäden, die erst einige Zeit nach dem auslösenden Ereignis zutage treten, verstanden. Ein solcher Schaden würde beispielsweise vorliegen, wenn Sie in einem Zimmer Ihrer Mietwohnung eine Pflanze auf dem Boden stehen haben, durch deren Topfboden wegen eines Risses Wasser in den Parkettboden einsickert. Nach einiger Zeit wird am Parkett dann ein Wasserschaden sichtbar. Wenn Ihr Haftpflichtversicherer auch Allmählichkeitsschäden übernimmt, können Sie ihn mit der Schadensregulierung betrauen.
Wichtig:
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie einen Allmählichkeitsschaden bemerken, sollten Sie daher Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Im Falle eines Wasserschadens kann dies beispielsweise durch das Absperren der undichten Wasserleitung geschehen.
Abnutzungsspuren, die durch die Benutzung der Wohnräume entstehen, gelten in der Privathaftpflicht nicht als Mietsachschäden. Dazu zählen beispielsweise verschlissene Teppiche oder sich im Lauf der Zeit ablösende Tapeten. Im Regelfall ist der Vermieter verpflichtet, in regelmäßigen Abständen auf eigene Kosten die notwendigen Instandhaltungsarbeiten an Haus und Wohnung durchzuführen.
Gemietete und geliehene Gegenstände
Nicht nur Wohnungen lassen sich mieten, sondern auch eine Vielzahl anderer Gebrauchsgegenstände: Fahrräder und Werkzeuge sind hierfür nur zwei Beispiele. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre private Haftpflichtversicherung die Mietsache im Schadenfall ersetzt, sollten Sie einen Tarif wählen, der die Deckung von Schäden an gemieteten beweglichen Sachen enthält.
In rechtlicher Hinsicht gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen dem Vermieten und dem Verleihen: Während die Vermietung gegen Bezahlung ein Geschäft ist, stellt das kostenlose Verleihen von Sachen im Freundes- und Bekanntenkreis eine private Gefälligkeit dar. Wenn nun der Versicherer in seinen Leistungen nur gemietete bewegliche Sachen aufführt, bedeutet das, dass Sie bei Schäden an ausgeliehenen Gegenständen keinen Haftpflichtschutz haben.
Wollen Sie sicherstellen, dass auch ausgeliehene Sachen in der Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sind, sollten Sie darauf achten, dass ausdrücklich gemietete und geliehene bewegliche Sachen im Leistungskatalog der Police aufführt sind.
Sind in der Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden im Hotel abgesichert?
Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Hotel buchen, mieten Sie die Räumlichkeiten mitsamt dem dazugehörigen Inventar. Prinzipiell sind im Urlaub auftretende Mietschäden durch die Haftpflicht also abgedeckt. Weil jedoch in der Mietsachschaden-Klausel oftmals bewegliche Gegenstände ausgeschlossen sind, kann es vorkommen, dass die Versicherung den Schaden nicht ersetzt, wenn Sie beispielsweise ein Glas Rotwein auf der Couch verschütten.
Um in solchen Fällen abgesichert zu sein, sollten Sie darauf achten, dass im Tarif Ihrer privaten Haftpflichtversicherung die Deckung von Schäden an beweglichen Sachen in Ferienwohnungen und Hotels enthalten ist.
Sonderfall Mietwagen
Mietwagen bleiben bei der privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich unberücksichtigt. Dennoch können Sie vermeiden, dass Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall mit dem Mietwagen auf den Reparaturkosten sitzenbleiben. Hierzu wählen Sie beim Anmieten des Fahrzeugs ein Angebot, das eine Vollkaskoversicherung enthält. Manche Mietwagenfirmen bieten sogar zusätzliche Versicherungen an, die im Schadensfall den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung übernehmen.
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Häufig gestellte Fragen
Unter Mietsachschaden fallen Schäden an verbauten Einrichtungen und vermieteten Gegenständen innerhalb eines gemieteten Raums. Dazu zählen beispielsweise die Fliesen im Badezimmer, die vom Miete gestellte Einbauküche sowie Türen und Fenster.
Zu den häufigsten Mietsachschäden zählen:
- Ihr Föhn fällt auf Ihr Waschbecken und verursacht dort einen Sprung.
- Durch eine Kerze oder Zigarette werden Brandflecken in Fußboden oder auf dem fest verlegten Teppich verursacht.
- Es wird versehentlich Rotwein auf helle Fußböden oder Teppiche verschüttet.
- Durch verschieben Ihrer Möbel im Zimmer entstehen Kratzer im Fußboden.
Als Mieter haften Sie nicht bei Abnutzungsschäden durch den normalen Wohngebrauch. Verursachen Sie allerdings einen Schaden an der Mietwohnung oder an beweglichen Mietsachen, müssen Sie dafür aufkommen. Gleiches gilt auch für Schäden, deren Auswirkungen nicht sofort bei Auftreten des Schadensereignissen, sondern erst im Laufe der Zeit bemerkt werden.
Üblicherweise zählen zu den Mietsachen, die von der Versicherung abgedeckt sind, Türen, Fensterrahmen ohne die Verglasung, Wände, Bodenbelege, Sanitäranlagen und fest eingebautes Mobiliar. Ob spezielle Wohnbereiche wie Garagen oder ein Gartenhaus mitversichert sind, können Sie der Police entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf achten, dass Mietsachschäden in ausreichender Höhe mitversichert sind. Der Versicherer zahlt nur bis zur vereinbarten Leistungsgrenze. Auch bewegliche, gemietete oder geliehene Gegenstände sind nicht in jeder Police enthalten. Haben Sie einen Schaden in der Mietwohnung vorsätzlich verursacht, zahlt die Versicherung nicht. Entsprechende Regelungen gelten auch für Schäden, die im Hotel oder in der Ferienwohnung verursacht werden.
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