Tierhalterhaftpflicht für Bienen lohnt sich für Imker
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Sich ein eigenes Bienenvolk zu halten (beispielsweise um Honig herzustellen), erfreut sich nicht nur unter Stadtbewohnern immer größerer Beliebtheit. Verursachen die Tiere jedoch einen Schaden, haftet für gewöhnlich der Halter. Für Hobbyimker stellt sich daher die Frage, ob es eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung für sie gibt, die in einer solchen Situation die Kosten trägt. Der nachfolgende Ratgeber beantwortet diese Frage.
Das Wichtigste in Kürze
- Da Bienen Schäden anrichten können, die unter Umständen hohe Kosten nach sich ziehen, sollte jeder Imker eine Tierhalterhaftpflicht für Bienen haben.
- Um eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Bienen abschließen zu können, ist die Mitgliedschaft in einem Imkerverband oder -verein notwendig.
- Oftmals beinhalten Imkerversicherungen nicht nur eine Tierhalterhaftpflicht, sondern auch eine Unfallversicherung.
- Stellt die Bienenzucht lediglich ein Hobby dar, besteht Versicherungsschutz oftmals über die private Haftpflichtversicherung.
Warum ist für Imker der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Bienen ist prinzipiell jedem Imker anzuraten. Wer der Meinung ist, die kleinen Insekten könnten keine Schäden anrichten, irrt sich gewaltig. Ein Beispiel dafür stellt die natürliche Schwarmteilung dar. Wenn ein Bienenstock wächst und der Imker ihn nicht rechtzeitig teilt, gründen die überzähligen Tiere an einem anderen Ort in Eigenregie einen neuen Staat. Wählen die Bienen dafür beispielsweise den Dachboden eines Nachbarn, muss eine Fachkraft den Schwarm umsiedeln, was einige Kosten verursachen kann.
Ebenso ist es denkbar, dass es beim Transport der Tiere zu einem Verkehrsunfall kommt. Ist es dann erforderlich, einen Notarzt zu rufen (etwa aufgrund einer allergischen Reaktion) oder muss der Betroffene sogar einige Tage im Krankenhaus verbringen, entstehen dadurch ebenfalls hohe Kosten.
Tierhalterhaftpflicht für Bienen nur bei Mitgliedschaft im Imkerverband oder -verein
Eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung für Bienen bieten die Versicherungsgesellschaften nicht an. Vielmehr ist die Mitgliedschaft im Imkerverband oder in einem der dazugehörigen Landesverbände notwendig, die ihren Mitgliedern günstige Tarife für die Tierhalterhaftpflichtversicherung zur Verfügung stellen. Meist handelt es sich dabei um eine Gruppenversicherung, die sowohl eine Tierhalterhaftpflicht als auch eine Unfall- beziehungsweise Transport- und Sachversicherung beinhaltet. Einige Imkervereine bieten ihren Mitgliedern auch spezielle Versicherungstarife an.
Wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt, hängt vom Tarif beziehungsweise vom Landesverbrand ab. Manchmal müssen Imker eine Einheitsprämie zahlen, in anderen Fällen ist die Anzahl der Bienenvölker ausschlaggebend (Staffelprämie).
Welches Leistungsspektrum bieten Imkerversicherungen?
Für gewöhnlich kommt eine Imkerversicherung nicht nur für Schäden auf, die die eigenen Bienen verursachen. Sie trägt im Regelfall auch die Kosten, die entstehen, wenn die Bienen zu Schaden kommen, beispielsweise durch Feuer, Blitzschlag, Sturm oder Hochwasser. Der Versicherungsschutz deckt auch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus sowie durch andere Tiere (etwa Waschbären) verursachte Schäden ab. Welche Leistungen die Versicherung im Detail beinhaltet, unterscheidet sich jedoch von Verband zu Verband. Dies wird etwa an der Unfallversicherung deutlich, die nicht immer Vertragsbestandteil ist.
Tipp: Die in einer Imkerversicherung enthaltene Transportversicherung bezieht sich nicht nur auf Bienenvölker, sondern auch auf Imkerprodukte. Wenn ein Imker beispielsweise Honig und/oder Met zum Wochenmarkt transportiert und währenddessen einen Unfall hat, genießt er folglich ebenfalls den Versicherungsschutz.
Zusätzliche Absicherung durch eine Imker-Rechtsschutzversicherung möglich
Mitglieder eines Imkerverbandes können sich nicht nur gegen Haftpflichtforderungen absichern. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, eine sogenannte Imker-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese erweitert den Versicherungsschutz auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im Zusammenhang mit der Zucht beziehungsweise Haltung von Bienen entstehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf Aktiv- als auch auf Passivansprüche und deckt sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Streitigkeiten ab.
Hobbyimker meist über die private Haftpflicht versichert
Neben den Berufsimkern gibt es zahlreiche private Bienenhalter, die das Züchten der fleißigen Insekten lediglich als Hobby betreiben. In diesem Fall ist es nicht zwingend notwendig, eine spezielle Tierhalterhaftpflicht abschließen. Oftmals ist ein entsprechender Versicherungsschutz nämlich bereits über die private Haftpflicht vorhanden. Da jedoch nicht alle Versicherungsgesellschaften Bienen versichern, empfiehlt es sich, die Vertragsbedingungen genau zu lesen.